Dr.Köhler: "Chance genutzt" - und 31,51 % verspielt
Antwort auf den Kommentar von Herrn Dr.Köhler zur Honorarreform im Deutschen Ärzteblatt vom 12.12.08
Offener Brief an Herrn Dr.Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV
Bezug: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=62739
Sehr geehrter Herr Dr.Köhler,
am 12.12.08, also nachdem jeder niedergelassene Arzt sein RLV erhalten hatte und auch nachdem jeder niedergelassene Arzt die Auswirkung der Honorarreform auf sein Einkommen 2009 verstanden hatte, haben Sie noch den Mut einen solchen Kommentar zu veröffentlichen.
Viele persönliche Gespräche, die kritische Presse und sogar die allgemeine Presse berichten über katastrophale Auswirkungen der Honorarreform 2009. Statt einer Einkommensverbesserung gibt es für viele Ärzte Honorarverluste die zumindest in Einzelfällen bis hin zur akuten Existenzvernichtung führen können. Bei einem Umsatzrückgang von 20-40 % lassen sich viele Praxis nicht mehr rentabel führen und gleichzeitig ist damit auch der Wert der Praxis auf Null gesunken. Ganze Arztgruppen (z.B. Anaesthesisten in Bayern) wollen aus Protest gegen eine nicht mehr kostendeckende Honorierung ab dem 1.1.09 bis auf weiteres die Arbeit einstellen.
Wie Sie sicher schon ahnen, bin auch ich von den negativen Folgen der Honorarreform 2009 betroffen. Ich bin HNO-Arzt in Einzelpraxis und seit dem 01.06.2005 niedergelassen. Ein Einnahmeverlust von 18,34 % zum Vorjahresquartal kann ich durch Verzicht auf eigenes Einkommen nicht ausgleichen und ob meine Bank, nach "dem Tal der Tränen" und der jetzt eingetretenen "Verbesserung", noch Vertrauen in eine Trendwende meiner Situation hat, kann ich nur erhoffen.
Eine vorläufige Mitteilung über meinen Honorarverlust ab dem 01.01.09 erhielt ich am 02.12.08! Eine unverantwortlich kurze Zeitspanne um den von diesen Zahlungen Abhängigen (Praxisinhabern) noch irgendeine Reaktionsmöglichkeit auf einen Honorarverlust von z.B. 18,34 % zu geben: Personal, Banken, Anschaffungen, Steuerberater - sie hatten uns eine (lange überfällige) Einkommensteigerung zugesagt!
Jetzt zurück zu Ihrem Kommentar. Wenn ich von der Realität meiner oben angeführten Angaben nicht völlig überzeugt wäre, müßte ich bei der Lektüre annehmen, ich stünde mit meinem Problem so ziemlich allein dar oder Einkommensverluste beträfe nur eine Randgruppe, womögich nur Ärzte mit eigenem Verschulden. In Ihrem Kommentar "Chance genutzt" ist alles recht gut gelaufen, wir (Sie) können zufrieden sein, es gibt nur "für manche eine Umstellung". Diese Aussagen können nur mit einem hochgradigen Realitätsverlust des Kommentators erklärt werden. Und für einen hochgradigen Realitätsverlust gibt es in Ihrem Text gleich noch weitere Beispiele.
"Die unerträgliche Budgetierung . . . ist abgeschafft." - Mir liegt ein Schreiben mit meinem Regelleistungsvolumen für 2009 vor - eine Zahl, eine Obergrenze, ein Budget!!! Wenn ich dieses Regelleistungsvolumen (in € und Ct) überschreite, erwartet mich eine Vergütung von 3% Vorwegabzug geteilt durch die Ansprüche aller Ärzte mit Überschreitung ihres jeweiligen Regelleistungsvolumens. Das könnte eine fürstliche Honorierung bedeuten (falls nicht eine Obergrenze festgesetzt wurde). Aber immer wenn in den letzten 15 Jahren bei Honorarfragen der Konjunktiv im Spiel war (siehe Konvergenzvolumen) könnte auch, viel wahrscheinlicher, ein Entgeld nahe Null herauskommen.
Ein Reizwort, die sogenannte "morbiditätbedingte Gesamtvergütung", haben Sie in Ihrem Kommentar vermieden, aber direkt im Satz nach der "Abschaffung" der Budgets beschreiben Sie diese neue Errungenschaft. "Wenn die Bevölkerung künftig mehr ärztliche Leistungen braucht, bekommen Ärzte und Psychotherapeuten dafür auch mehr Geld." Mir ist bekannt, dass Sie damit das Entgeld für das bisher noch nicht fertig berechnete individuelle Kostenrisiko einer versichterten Person im laufenden Jahr meinen, welches dann abhängig von der Kostenentwicklung im Vergleich zu den Vorjahren für das nächste Jahr dann ggf. einen Aufschlag, aber ebenso einen Abzug erhalten kann. Durch diese Rechenoperation erhält die Gesamtvergütung das irreführende Adjektiv morbiditätsbedingt.
Diese Behauptung kann man nur als leicht durchschaubaren Versuch der Augenwischerei für einen unbedarft Ihren Kommentar lesenden Arzt ansehen - und hoffen, dass die Anzahl der unbedarft sich von Ihnen vertreten lassender Ärzte geringer ist als Sie annehmen.
Das Risiko, dass ein Patient, nachdem er im laufendem Quartal eine ambulante Behandlung (Empfang, Anamnese, Untersuchung, Labor, Befundung, Diagnose, Beratung, Therapie, Medikation und Dokumantation) erhalten hat und damit seine Fallpauschale bereits aufgebraucht hat, ein zweites oder gar zehntes Mal seinen jeweiligen Arzt aufsucht - dieses Risiko und die damit verbundenen Kosten und das Risiko des Labor-Budgets und das Riskio des Medikamenten-Budgets - das liegt beim Arzt.
Sie behaupten der neue EBM sorge für mehr "Gerechtigkeit" und beschreiben 2 Sätze später die ungünstigte Folge der von Ihnen mitentschiedenen Honorarreform 2009 als "für manche eine Umstellung". Was man dieser Feststellung zunächst nicht ansieht, ist, dass nach insolventer Praxis der Wechsel in die Schweiz auch nur als "Umstellung" angesehen werden kann.
Als Gipfel der Selbstkritik ist Ihnen "bewusst, dass der Orientierungswert für die Honorarverteilungsverträge von 3,5 Cent nicht den von uns geforderten 5,11 Cent entspricht". Hier geben Sie eben Mal so zu, dass von Ihnen das Ziel einer seit Jahren verweigerten, angemessenen Honorierung um 31,51 % verfehlt worden ist!
Was berechtigt Sie nach einem solchen niederschmetternden Ergebnis noch am Festhalten an Ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzender der KBV? Hätte es ohne Sie noch schlimmer kommen können?
Niemals hätte ein Arzt an einem Entschluss, der uns einen Orientierungswert von 3,5001 Cent beschert, beteidigt sein dürfen!
Weitere Kommentare möchte ich Ihnen jetzt nur noch als Stichworte zumuten, auf:
"RLV als Kompromiss für eine gewisse Sicherheit der Kostenträger vor einer unbegrenzten Mengenausweitung" - aber siehe "Menge" der angegebenen Zusatzbudgets durch Fallwertzuschläge (Vergütung von qualitätsgebundenen Leistungen) und - das RLV ist ein Budget reinsten Wassers.
"besonders förderungswürdige Leistungen", "Zuschläge" - alles Ausbesserungen weil es an allen Endes fehlt, schön wäre eine besonders förderungswürdige Grundversorgung.
"Die RLV haben übrigens den Vorteil ... der immer wieder geforderten Kalkulations- und Planungssicherheit" - mit klaren Zahlen in die Unterversorgung, die Akkord-Therapie und dann in die Insolvenz.
"historischer Honorarzuwachs" - kein weiterer Kommentar.
Mit freundlichen Grüßen
und zur Zeit noch ohne Ausweg (eine eventuelle Reduzierung meiner Verluste im September 2009 auf maximal 15 % sind auch kein fester Rettungsanker)
Wolfgang Sigel
Donnerstag, 18. Dezember 2008
und noch mal RLV, RLV, RLV, ....
Frielingsdorf Newsletter
Ausgabe 12/2008
Inhaltsverzeichnis
1. Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?
2. Honorarreform 2009: Berechnung des RLV
3. Honorarreform 2009: Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen
4. Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?
5. Jahresgespräche nützen der Praxis und dem Team!
6. Heimärztliche Versorgung: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 119b SGB V
7. Veranstaltungs-Tipps von und mit Frielingsdorf Consult
8. Obligatorisches / Disclaimer / Impressum
Liebe Newsletter-Abonnenten,
nachdem nun ein aufregendes Jahr 2008 praktisch hinter uns liegt, möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue und das zahlreiche positive und auch kritische Feedback bedanken, das wir während des letzten Jahres wieder von Ihnen erhalten haben. Der Frielingsdorf-Newsletter ist so dank Ihrer Mitarbeit zu einer informativen und kompakten Monats-Mitteilung für viele tausend Abonnenten geworden.
Auf die redaktionelle Arbeit im nächsten Jahr freuen wir uns bereits sehr, denn es wird wieder viele interessante Themen geben – soviel steht schon jetzt fest.
Vorher wünschen wir Ihnen aber erst einmal einige ruhige und vor allem erholsame Feiertage!
Herzliche Grüße
Ihr Redaktions-Team Frielingsdorf Consult
Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?
In den meisten KVen sind nunmehr die Fallwerte und damit die Regelleistungsvolumen für das I. Quartal 2009 bekannt. Bei einem Vergleich der jetzt von den KVen veröffentlichten RLV-Fallwerte mit den um extrabudgetäre Leistungen bereinigten Fallwerten früherer Jahre kommt es teilweise zu Überraschungen. Trotz des von der KBV verhandelten Mehrhonorars von bundesweit € 2,7 Mrd., von dem alle KVen in unterschiedlichem Maße profitieren, liegen in einigen KVen die RLV-Fallwerte niedriger als die Fallwerte in 2008.
Auffällig sind teilweise auch starke Abweichungen von Fallwerten zwischen den KVen. Beispiel Hausärzte: In Westfalen-Lippe liegt der hausärztliche RLV-Fallwert bei rund € 32/Fall, im benachbarten Niedersachsen hingegen bei rund 44 €/Fall – ein Unterschied von immerhin rund 27%. Der orthopädische Fallwert liegt hingegen in beiden KVen gleichmäßig bei rund € 31,50/Fall.
Die Ursachen für diese Verwerfungen liegen u.a. in den so genannten Vorwegabzügen. Die KVen ziehen von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bestimmte Beträge für die künftig zu festen Punktwerten zu vergütenden freien Leistungen (z.B. Akupunktur, Labor, Notdienste etc.) ab und legen diese zurück. Hierbei kommt es darauf an, den voraussichtlich dafür anfallenden Honorar-Betrag im voraus korrekt vorherzusagen, um sowohl spätere Finanzierungslücken als auch drohende Rückzahlungen an die Kassen zu vermeiden.
Die pikante Festlegung dieser Vorwegabzüge hat beträchtliche Auswirkungen auf die RLV-Fallwerte. In Bayern betragen die Vorwegabzüge im hausärztlichen Bereich 27%, im fachärztlichen Bereich sogar 53% der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Nur der verbleibende Betrag steht für die Regelversorgung zur Verfügung.
Immerhin: Praxen mit besonderer Spezialisierung oder einem besonderen Versorgungsauftrag können bei der KV einen Antrag auf Fallwerterhöhung stellen.
Honorarreform 2009: Berechnung des RLV
Das RLV einer Praxis ist leicht zu errechnen: Für das I. Quartal 2009 ergibt es sich aus der Multiplikation der eigenen kurativ-ambulanten Fallzahl im I. Quartal 2008 (bereinigt um evtl. Sondereffekte wie Urlaub und Krankheit) mit dem fachgruppenspezifischen RLV-Fallwert. Hierbei werden alle behandelten Fälle des Jahres 2008 berücksichtigt, nicht nur diejenigen, die bezahlt wurden.
Ein Beispiel:
Dr. A hat im I. Quartal 2008 850 Fälle behandelt. Der RLV-Fallwert seiner Fachgruppe beträgt € 40. Für das I. Quartal 2009 beträgt das RLV für Dr. A also € 34.000.
Der resultierende Euro-Wert ist die Honorarobergrenze, bis zu der im Quartal I/2009 abgerechnete Leistungen zum vollen Punktwert (rund 3,5 Cent) vergütet werden.
Es ist nun keineswegs notwendig, dass Dr. A im Quartal I/2009 auch wieder 850 Fälle behandelt. Wenn er sein RLV mit der Behandlung von nur 800 Fällen füllen kann, dann erhält er trotzdem das volle Honorar. Eine Veränderung der Fallzahl im Jahr 2009 hat also auf das RLV des Jahres 2009 keine Auswirkungen. Vermutlich wird jedoch das RLV des Jahres 2010 auf den Fallzahlen des Jahres 2009 aufgebaut, so dass ein Schleppeffekt entsteht.
Bei Neugründungen, die nicht auf einen Vorjahreswert zurückgreifen können, wird die fachgruppendurchschnittliche Fallzahl zugrunde gelegt. Bei sehr fallzahlstarken Praxen kommt es ab einer 2008er-Fallzahl von 150% des Fachgruppendurchschnittes zu RLV-Abstaffelungen: Für die 2008er-Fälle, die die genannte Grenze überschreiten, wird für 2009 dann nicht mehr der volle Fallwert zugestanden.
Aussicht auf Erhöhung des RLV haben stark wachsende Jungpraxen oder Praxisinhaber, deren Fallzahl im Jahr 2008 aufgrund von Krankheit oder Urlaub unnatürlich niedrig lagen. Auch eine Praxisaufgabe in der näheren Umgebung kann ggf. zu einer Erhöhung des RLV führen.
Honorarreform 2009: Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen
Das RLV einer Gemeinschaftspraxis ist die Summe der arztbezogen ermittelten RLV der beteiligten Partner. Gemeinschaftspraxis oder MVZ verfügen also über ein fusioniertes Gesamt-RLV. Vorteil: Wenn ein Partner sein RLV nicht ausnutzt, kann dies mit Leistungen eines anderen Partners gefüllt werden.
Fachgleiche Gemeinschaftspraxen erhalten zudem einen 10%igen Zuschlag auf die Grund-/Versichertenpauschalen und einen ebensolchen auf die RLV. Dies gilt wohl auch für standortübergreifende Gemeinschaftspraxen.
Da die RLV bekanntlich arztbezogen errechnet werden (nicht praxisbezogen) ist mit Fallzahl stets der "Arztfall" gemeint (nicht der "Behandlungsfall"). In der Einzelpraxis sind Arzt- und Behandlungsfälle identisch – nicht so in der Gemeinschaftspraxis. Behandelten in 2008 zwei Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis einige Patienten gemeinsam, so wurden aus jedem dieser Behandlungsfälle zwei Arztfälle generiert. Sofern eine solche Doppelbehandlung für die KV in der Abrechnung des Jahres 2008 klar erkenntlich war, erhält eine Gemeinschaftspraxis also ein u.U. spürbar höheres RLV für 2009.
Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?
Zum Thema Teilröntgen sind über die Jahre schon unzählige Rentabilitätsberechnungen vorgelegt worden. Nun lohnt sich eine entsprechende Betrachtung unter RLV-Bedingungen erneut.
Zur Verfügung stehen maximal € 5/Fall: In einer Praxis mit 1.000 Fällen also € 5.000/Quartal. Bei einer Vergütung von rund 200 Punkten pro Aufnahme (eine Ebene) und einem Punktwert von 3,5 Cent ergibt sich ein Honorar von € 7 pro Aufnahme (eine Ebene). Ein Röntgen-RLV von € 5.000 reicht also in der Tausend-Scheine-Praxis für 714 Aufnahmen pro Quartal (= 55 Aufnahmen in der Woche).
Dem EBM2000plus lag ursprünglich eine ganz andere Kalkulation zugrunde. Die KBV kalkulierte damals für ein konventionelles Röntgengerät eine Auslastung von 80%. Die anfallenden Praxiskosten wurden so auf rund 2.480 Aufnahmen pro Quartal umgelegt und entsprechend niedrig pro Aufnahme vergütet.
Ergebnis:
Nur wenn sich mindestens drei Praxen zusammenschließen, kann die ursprüngliche EBM-Kalkulation erreicht werden. Der Betrieb eines Röntgengerätes ist damit für eine Einzelpraxis mit GKV-Schwerpunkt endgültig nicht mehr rentabel.
Jahresgespräche nützen der Praxis und dem Team!
Die Zeit um den Jahreswechsel wird gerne für so genannte Jahresgespräche mit den Angestellten genutzt. Absicht solcher Gespräche ist die Mitarbeitermotivation. Was kann jede Angestellte dazu beitragen, dass die Praxis ihre Unternehmensziele erreicht?
Es ist Chefsache, die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten anzusprechen, den Mitarbeiterinnen ein Feedback zu geben und gleichzeitig eine Richtung vorzugeben.
Im Rahmen solcher Gespräche können Sie mit einzelnen Mitarbeiterinnen oder auch mit dem gesamten Team auf das vergangene Jahr zurückblicken und Ziele für das nächste Jahr festlegen. In der Arztpraxis wird es in erster Linie darum gehen, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung oder Steigerung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse zu vermitteln und diese Argumente gegebenenfalls in Erinnerung zu bringen.
Im Gruppengespräch können erfahrene Chefs die Gruppendynamik nutzen: Gemeinsam freut man sich leichter, lässt sich vielleicht auch von der motivierten Kollegin mitreißen. Einzelkritik gehört dagegen in Einzelgespräche.
Das typische Jahresgespräch dauert 1-2 Stunden. Damit das Gespräch gut läuft, müssen Sie vorbereitet sein. Sie müssen wissen, welche Problembereiche Sie mit welchem Ziel ansprechen wollen, wo Sie die Stärken und Schwächen sehen, welche Ziele Sie anpeilen und wo Sie kritisieren wollen.
Diese Fragen gehören in ein Jahresgespräch:
• Wurden die Pläne des letzten Gesprächs umgesetzt (Protokoll!)?
• Was hat sich seitdem getan?
• Sind Sie zufrieden mit den Leistungen der Mitarbeiterin, ist sie zufrieden mit ihrer Arbeitssituation?
• Sind Sie und die Mitarbeiterinnen mit dem Arbeitsklima, der Praxisatmosphäre und der Arbeitsverteilung im Team zufrieden?
• Welche Erwartungen haben Sie aneinander?
• Gibt es Veränderungsbedarf, z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, neue Kompetenzen oder organisatorische Änderungen am Arbeitsplatz?
• Welche Ziele wird die Praxis im nächsten Jahr umsetzen?
Am Abschluss des Gesprächs stehen konkret messbare Vereinbarungen, z. B. Festlegung von zukünftigen Aufgaben oder Definition von Verhaltensweisen, die geändert werden sollen. Wichtig ist, dass Sie in einem stichwortartigen Protokoll alles Wichtige festhalten.
In einem guten Gespräch ist Zuhören ebenso wichtig wie Reden.
Quelle: Helmuth C. Roider; www.vitamed.de
Heimärztliche Versorgung: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 119b SGB V
Der § 119b SGB V ist zum 01.07.2008 neu gefasst worden (ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen). Danach können stationäre Pflegeeinrichtungen einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf, der anhand von konkreten Beispielen belegt werden muss, Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat die zuständige kassenärztliche Vereinigung zur Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in Pflegeeinrichtungen Verträge nach Satz 1 anzustreben. Kommt ein solcher Kooperationsvertrag nach Satz 1 nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zugang des Antrags der Pflegeeinrichtung bei der KV zustande, ist die Pflegeeinrichtung vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen.
Soll die Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in den Einrichtungen durch einen in mehreren Pflegeeinrichtungen angestellten Arzt erfolgen, ist der angestellte Arzt selbst zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten zu ermächtigen. Das Recht auf freie Arztwahl der Versicherten in der Pflegeeinrichtung bleibt selbstverständlich unberührt. Der in der Pflegeeinrichtung tätige Arzt ist bei seinen ärztlichen Entscheidungen nicht an Weisungen von Nichtärzten gebunden. Er soll mit den übrigen Leistungserbringern eng zusammenarbeiten.
Daraus ergeben sich für die oftmals suboptimale heimärztliche Versorgung neue Perspektiven. Ziel der Vorschrift ist, die Schnittstellen Hausarzt <-> Facharzt bzw. Hausarzt <-> Pflegepersonal – zu verbessern. Auch erhofft man sich durch die Einbindung eines Heimarztes unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Es liegen, aufgrund der Tatsache, dass die Regelung erst seit dem 01.07.2008 in Kraft ist, keinerlei praktische Erfahrungen vor. Es ist davon auszugehen, dass größere Heimträger diese Anträge kurzfristig stellen werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Halbjahresfrist wird der Antrag vor den Zulassungsausschuss kommen, der der Ermächtigung wahrscheinlich zustimmen müssen wird.
Ein Vorteil für den Heimarzt ist, praktisch wie ein Niedergelassener zu agieren, aber das wirtschaftliche Risiko nicht tragen zu müssen. Der Nachteil ist sicherlich, dass er über die ausgesprochene Ermächtigung lediglich die Heimbewohner behandeln darf.
Auswirkungen für niedergelassene Ärzte werden dann spürbar sein, wenn der niedergelassene Arzt einen großen Teil seiner Patienten in Heimen versorgt. Diese Ärzte könnten aber im Rahmen der primären Sicherstellung durch die KV möglicherweise entsprechende Kooperationen ausarbeiten und gegebenenfalls eine Budgeterhöhung erreichen.
Durch die eingeführten Flexibilisierungen des Vertragsarztänderungsgesetzes sind hier grundsätzlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufsträger denkbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Ärzte diese neue Gestaltungsmöglichkeit annehmen.
Quelle: Rechtsanwältin Dr. Annette Bäumer, Fachanwältin für Medizinrecht, HWH Rechtsanwälte, Köln
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Inhaltsverzeichnis
1. Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?
2. Honorarreform 2009: Berechnung des RLV
3. Honorarreform 2009: Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen
4. Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?
5. Jahresgespräche nützen der Praxis und dem Team!
6. Heimärztliche Versorgung: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 119b SGB V
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Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?
In den meisten KVen sind nunmehr die Fallwerte und damit die Regelleistungsvolumen für das I. Quartal 2009 bekannt. Bei einem Vergleich der jetzt von den KVen veröffentlichten RLV-Fallwerte mit den um extrabudgetäre Leistungen bereinigten Fallwerten früherer Jahre kommt es teilweise zu Überraschungen. Trotz des von der KBV verhandelten Mehrhonorars von bundesweit € 2,7 Mrd., von dem alle KVen in unterschiedlichem Maße profitieren, liegen in einigen KVen die RLV-Fallwerte niedriger als die Fallwerte in 2008.
Auffällig sind teilweise auch starke Abweichungen von Fallwerten zwischen den KVen. Beispiel Hausärzte: In Westfalen-Lippe liegt der hausärztliche RLV-Fallwert bei rund € 32/Fall, im benachbarten Niedersachsen hingegen bei rund 44 €/Fall – ein Unterschied von immerhin rund 27%. Der orthopädische Fallwert liegt hingegen in beiden KVen gleichmäßig bei rund € 31,50/Fall.
Die Ursachen für diese Verwerfungen liegen u.a. in den so genannten Vorwegabzügen. Die KVen ziehen von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bestimmte Beträge für die künftig zu festen Punktwerten zu vergütenden freien Leistungen (z.B. Akupunktur, Labor, Notdienste etc.) ab und legen diese zurück. Hierbei kommt es darauf an, den voraussichtlich dafür anfallenden Honorar-Betrag im voraus korrekt vorherzusagen, um sowohl spätere Finanzierungslücken als auch drohende Rückzahlungen an die Kassen zu vermeiden.
Die pikante Festlegung dieser Vorwegabzüge hat beträchtliche Auswirkungen auf die RLV-Fallwerte. In Bayern betragen die Vorwegabzüge im hausärztlichen Bereich 27%, im fachärztlichen Bereich sogar 53% der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Nur der verbleibende Betrag steht für die Regelversorgung zur Verfügung.
Immerhin: Praxen mit besonderer Spezialisierung oder einem besonderen Versorgungsauftrag können bei der KV einen Antrag auf Fallwerterhöhung stellen.
Honorarreform 2009: Berechnung des RLV
Das RLV einer Praxis ist leicht zu errechnen: Für das I. Quartal 2009 ergibt es sich aus der Multiplikation der eigenen kurativ-ambulanten Fallzahl im I. Quartal 2008 (bereinigt um evtl. Sondereffekte wie Urlaub und Krankheit) mit dem fachgruppenspezifischen RLV-Fallwert. Hierbei werden alle behandelten Fälle des Jahres 2008 berücksichtigt, nicht nur diejenigen, die bezahlt wurden.
Ein Beispiel:
Dr. A hat im I. Quartal 2008 850 Fälle behandelt. Der RLV-Fallwert seiner Fachgruppe beträgt € 40. Für das I. Quartal 2009 beträgt das RLV für Dr. A also € 34.000.
Der resultierende Euro-Wert ist die Honorarobergrenze, bis zu der im Quartal I/2009 abgerechnete Leistungen zum vollen Punktwert (rund 3,5 Cent) vergütet werden.
Es ist nun keineswegs notwendig, dass Dr. A im Quartal I/2009 auch wieder 850 Fälle behandelt. Wenn er sein RLV mit der Behandlung von nur 800 Fällen füllen kann, dann erhält er trotzdem das volle Honorar. Eine Veränderung der Fallzahl im Jahr 2009 hat also auf das RLV des Jahres 2009 keine Auswirkungen. Vermutlich wird jedoch das RLV des Jahres 2010 auf den Fallzahlen des Jahres 2009 aufgebaut, so dass ein Schleppeffekt entsteht.
Bei Neugründungen, die nicht auf einen Vorjahreswert zurückgreifen können, wird die fachgruppendurchschnittliche Fallzahl zugrunde gelegt. Bei sehr fallzahlstarken Praxen kommt es ab einer 2008er-Fallzahl von 150% des Fachgruppendurchschnittes zu RLV-Abstaffelungen: Für die 2008er-Fälle, die die genannte Grenze überschreiten, wird für 2009 dann nicht mehr der volle Fallwert zugestanden.
Aussicht auf Erhöhung des RLV haben stark wachsende Jungpraxen oder Praxisinhaber, deren Fallzahl im Jahr 2008 aufgrund von Krankheit oder Urlaub unnatürlich niedrig lagen. Auch eine Praxisaufgabe in der näheren Umgebung kann ggf. zu einer Erhöhung des RLV führen.
Honorarreform 2009: Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen
Das RLV einer Gemeinschaftspraxis ist die Summe der arztbezogen ermittelten RLV der beteiligten Partner. Gemeinschaftspraxis oder MVZ verfügen also über ein fusioniertes Gesamt-RLV. Vorteil: Wenn ein Partner sein RLV nicht ausnutzt, kann dies mit Leistungen eines anderen Partners gefüllt werden.
Fachgleiche Gemeinschaftspraxen erhalten zudem einen 10%igen Zuschlag auf die Grund-/Versichertenpauschalen und einen ebensolchen auf die RLV. Dies gilt wohl auch für standortübergreifende Gemeinschaftspraxen.
Da die RLV bekanntlich arztbezogen errechnet werden (nicht praxisbezogen) ist mit Fallzahl stets der "Arztfall" gemeint (nicht der "Behandlungsfall"). In der Einzelpraxis sind Arzt- und Behandlungsfälle identisch – nicht so in der Gemeinschaftspraxis. Behandelten in 2008 zwei Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis einige Patienten gemeinsam, so wurden aus jedem dieser Behandlungsfälle zwei Arztfälle generiert. Sofern eine solche Doppelbehandlung für die KV in der Abrechnung des Jahres 2008 klar erkenntlich war, erhält eine Gemeinschaftspraxis also ein u.U. spürbar höheres RLV für 2009.
Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?
Zum Thema Teilröntgen sind über die Jahre schon unzählige Rentabilitätsberechnungen vorgelegt worden. Nun lohnt sich eine entsprechende Betrachtung unter RLV-Bedingungen erneut.
Zur Verfügung stehen maximal € 5/Fall: In einer Praxis mit 1.000 Fällen also € 5.000/Quartal. Bei einer Vergütung von rund 200 Punkten pro Aufnahme (eine Ebene) und einem Punktwert von 3,5 Cent ergibt sich ein Honorar von € 7 pro Aufnahme (eine Ebene). Ein Röntgen-RLV von € 5.000 reicht also in der Tausend-Scheine-Praxis für 714 Aufnahmen pro Quartal (= 55 Aufnahmen in der Woche).
Dem EBM2000plus lag ursprünglich eine ganz andere Kalkulation zugrunde. Die KBV kalkulierte damals für ein konventionelles Röntgengerät eine Auslastung von 80%. Die anfallenden Praxiskosten wurden so auf rund 2.480 Aufnahmen pro Quartal umgelegt und entsprechend niedrig pro Aufnahme vergütet.
Ergebnis:
Nur wenn sich mindestens drei Praxen zusammenschließen, kann die ursprüngliche EBM-Kalkulation erreicht werden. Der Betrieb eines Röntgengerätes ist damit für eine Einzelpraxis mit GKV-Schwerpunkt endgültig nicht mehr rentabel.
Jahresgespräche nützen der Praxis und dem Team!
Die Zeit um den Jahreswechsel wird gerne für so genannte Jahresgespräche mit den Angestellten genutzt. Absicht solcher Gespräche ist die Mitarbeitermotivation. Was kann jede Angestellte dazu beitragen, dass die Praxis ihre Unternehmensziele erreicht?
Es ist Chefsache, die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten anzusprechen, den Mitarbeiterinnen ein Feedback zu geben und gleichzeitig eine Richtung vorzugeben.
Im Rahmen solcher Gespräche können Sie mit einzelnen Mitarbeiterinnen oder auch mit dem gesamten Team auf das vergangene Jahr zurückblicken und Ziele für das nächste Jahr festlegen. In der Arztpraxis wird es in erster Linie darum gehen, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung oder Steigerung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse zu vermitteln und diese Argumente gegebenenfalls in Erinnerung zu bringen.
Im Gruppengespräch können erfahrene Chefs die Gruppendynamik nutzen: Gemeinsam freut man sich leichter, lässt sich vielleicht auch von der motivierten Kollegin mitreißen. Einzelkritik gehört dagegen in Einzelgespräche.
Das typische Jahresgespräch dauert 1-2 Stunden. Damit das Gespräch gut läuft, müssen Sie vorbereitet sein. Sie müssen wissen, welche Problembereiche Sie mit welchem Ziel ansprechen wollen, wo Sie die Stärken und Schwächen sehen, welche Ziele Sie anpeilen und wo Sie kritisieren wollen.
Diese Fragen gehören in ein Jahresgespräch:
• Wurden die Pläne des letzten Gesprächs umgesetzt (Protokoll!)?
• Was hat sich seitdem getan?
• Sind Sie zufrieden mit den Leistungen der Mitarbeiterin, ist sie zufrieden mit ihrer Arbeitssituation?
• Sind Sie und die Mitarbeiterinnen mit dem Arbeitsklima, der Praxisatmosphäre und der Arbeitsverteilung im Team zufrieden?
• Welche Erwartungen haben Sie aneinander?
• Gibt es Veränderungsbedarf, z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, neue Kompetenzen oder organisatorische Änderungen am Arbeitsplatz?
• Welche Ziele wird die Praxis im nächsten Jahr umsetzen?
Am Abschluss des Gesprächs stehen konkret messbare Vereinbarungen, z. B. Festlegung von zukünftigen Aufgaben oder Definition von Verhaltensweisen, die geändert werden sollen. Wichtig ist, dass Sie in einem stichwortartigen Protokoll alles Wichtige festhalten.
In einem guten Gespräch ist Zuhören ebenso wichtig wie Reden.
Quelle: Helmuth C. Roider; www.vitamed.de
Heimärztliche Versorgung: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 119b SGB V
Der § 119b SGB V ist zum 01.07.2008 neu gefasst worden (ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen). Danach können stationäre Pflegeeinrichtungen einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf, der anhand von konkreten Beispielen belegt werden muss, Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat die zuständige kassenärztliche Vereinigung zur Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in Pflegeeinrichtungen Verträge nach Satz 1 anzustreben. Kommt ein solcher Kooperationsvertrag nach Satz 1 nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zugang des Antrags der Pflegeeinrichtung bei der KV zustande, ist die Pflegeeinrichtung vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen.
Soll die Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in den Einrichtungen durch einen in mehreren Pflegeeinrichtungen angestellten Arzt erfolgen, ist der angestellte Arzt selbst zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten zu ermächtigen. Das Recht auf freie Arztwahl der Versicherten in der Pflegeeinrichtung bleibt selbstverständlich unberührt. Der in der Pflegeeinrichtung tätige Arzt ist bei seinen ärztlichen Entscheidungen nicht an Weisungen von Nichtärzten gebunden. Er soll mit den übrigen Leistungserbringern eng zusammenarbeiten.
Daraus ergeben sich für die oftmals suboptimale heimärztliche Versorgung neue Perspektiven. Ziel der Vorschrift ist, die Schnittstellen Hausarzt <-> Facharzt bzw. Hausarzt <-> Pflegepersonal – zu verbessern. Auch erhofft man sich durch die Einbindung eines Heimarztes unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Es liegen, aufgrund der Tatsache, dass die Regelung erst seit dem 01.07.2008 in Kraft ist, keinerlei praktische Erfahrungen vor. Es ist davon auszugehen, dass größere Heimträger diese Anträge kurzfristig stellen werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Halbjahresfrist wird der Antrag vor den Zulassungsausschuss kommen, der der Ermächtigung wahrscheinlich zustimmen müssen wird.
Ein Vorteil für den Heimarzt ist, praktisch wie ein Niedergelassener zu agieren, aber das wirtschaftliche Risiko nicht tragen zu müssen. Der Nachteil ist sicherlich, dass er über die ausgesprochene Ermächtigung lediglich die Heimbewohner behandeln darf.
Auswirkungen für niedergelassene Ärzte werden dann spürbar sein, wenn der niedergelassene Arzt einen großen Teil seiner Patienten in Heimen versorgt. Diese Ärzte könnten aber im Rahmen der primären Sicherstellung durch die KV möglicherweise entsprechende Kooperationen ausarbeiten und gegebenenfalls eine Budgeterhöhung erreichen.
Durch die eingeführten Flexibilisierungen des Vertragsarztänderungsgesetzes sind hier grundsätzlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufsträger denkbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Ärzte diese neue Gestaltungsmöglichkeit annehmen.
Quelle: Rechtsanwältin Dr. Annette Bäumer, Fachanwältin für Medizinrecht, HWH Rechtsanwälte, Köln
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Samstag, 13. Dezember 2008
Freitag, 5. Dezember 2008
RLV 2009 - Westerwälder Ärztenetze planen Gegenmaßnahmen
Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Vorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen, Tel.: 02687 / 2022
Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
www.ww-aerztenetze.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit der Bekanntgabe der neuen Regelleistungsvolumina für 2009 haben die meisten Kollegen erkennen müssen, dass es trotz der versprochenen Mehrvergütung, scheinbar zu einem deutlichen Honorardefizit kommen wird.
Anbei übersenden wir eine Berechnungstabelle, die Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihr Gesamthonorar für 2009 zu berechnen. Es handelt sich dabei um eine von Dr. Pfeifer zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle. Wir fordern alle Kollegen auf, für sich diese Musterberechnung durchzuführen.
Wir sehen hier deutlichen Handlungsbedarf. Die Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. hat aus diesem Grunde für den 17.12.2008 eine außerordentliche Delegiertenversammlung angesetzt. Die Delegierten aller Einzelnetze werden hier nach Möglichkeiten zur Gegenwehr und Abhilfe suchen. Bitte unterstützen Sie Ihre Delegierten, in dem Sie Ihre Meinung bekunden und den Netzvorständen mitteilen, welche Auswirkungen der neue RLV auf Ihre Praxis hat.
Wir empfehlen allen Mitgliedern der Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. Widerspruch gegen den Bescheid der KV einzulegen.
Das Netz Gebhardshain hat hierzu einen Vordruck entworfen. Diesen können Sie natürlich nach belieben abändern und umformulieren. Er dient nur als Hilfestellung für die fristgemäße Einreichung des Widerspruches. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides.
Dr. S. Scholl
Vorstandsvorsitzender Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Widerspruch gegen den Bescheid über das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals I/2009
Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,
sehr geehrte Frau Dr. Ultes-Kaiser
sehr geehrter Herr Dr. Siegert,
hiermit lege ich / legen wir form- und fristgerecht Widerspruch ein gegen den Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals I/2009.
Begründung:
Das uns zugestandene Regelleistungsvolumen und die aufgeführten Qualifikationszuschläge bedeuten für meine/ unsere Praxis nach einem Vergleich mit den letzten Quartalsabrechnungen nach dem derzeit gültigen EBM 2008 einen Mindererlös für die gleiche geleistete ärztliche Tätigkeit mit massiver Bedrohung von Arbeitsplätzen und der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in gleicher Qualität wie bisher. Eine finanzielle Entlastung ist nicht erkennbar, ebenso wenig wie die avisierte Planungssicherheit für die Praxis. Eine Anhebung der Vergütung ist bei Zugrundelegung der Abrechnungszahlen der vergangenen Quartale entgegen den vollmundigen Presseveröffentlichungen nicht erkennbar und wird durch den Ansatz des begrenzenden RLV auch unmöglich gemacht.
Der Unterfinanzierung der ambulanten hausärztlichen Versorgung wird weiter Vorschub geleistet.
Die Systematik der Qualifikationszuschläge stellt die bisher geltende Rechtslage auf den Kopf. Zur Erreichung der vorgegebenen Zuschlagsprodukte aus Fallzahl des Vorjahres und qualifikationsgebundenem Zuschlag je Fall wird dem einzelnen Arzt eine Abrechnungsfrequenz der qualifikationsgebundenen Einzelleistung abverlangt, die den bislang definierten Vorgaben der Wirtschaftslichkeitsprüfung in keiner Weise entsprechen und in der Realität auch nicht zu erfüllen sind. Mehr noch, die hier geforderten Abrechnungsfrequenzen erfüllten bis vor kurzem den Tatbestand der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit und wären von Seiten der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung gekürzt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Datum :
Vorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen, Tel.: 02687 / 2022
Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
www.ww-aerztenetze.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit der Bekanntgabe der neuen Regelleistungsvolumina für 2009 haben die meisten Kollegen erkennen müssen, dass es trotz der versprochenen Mehrvergütung, scheinbar zu einem deutlichen Honorardefizit kommen wird.
Anbei übersenden wir eine Berechnungstabelle, die Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihr Gesamthonorar für 2009 zu berechnen. Es handelt sich dabei um eine von Dr. Pfeifer zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle. Wir fordern alle Kollegen auf, für sich diese Musterberechnung durchzuführen.
Wir sehen hier deutlichen Handlungsbedarf. Die Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. hat aus diesem Grunde für den 17.12.2008 eine außerordentliche Delegiertenversammlung angesetzt. Die Delegierten aller Einzelnetze werden hier nach Möglichkeiten zur Gegenwehr und Abhilfe suchen. Bitte unterstützen Sie Ihre Delegierten, in dem Sie Ihre Meinung bekunden und den Netzvorständen mitteilen, welche Auswirkungen der neue RLV auf Ihre Praxis hat.
Wir empfehlen allen Mitgliedern der Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. Widerspruch gegen den Bescheid der KV einzulegen.
Das Netz Gebhardshain hat hierzu einen Vordruck entworfen. Diesen können Sie natürlich nach belieben abändern und umformulieren. Er dient nur als Hilfestellung für die fristgemäße Einreichung des Widerspruches. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides.
Dr. S. Scholl
Vorstandsvorsitzender Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Widerspruch gegen den Bescheid über das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals I/2009
Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,
sehr geehrte Frau Dr. Ultes-Kaiser
sehr geehrter Herr Dr. Siegert,
hiermit lege ich / legen wir form- und fristgerecht Widerspruch ein gegen den Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals I/2009.
Begründung:
Das uns zugestandene Regelleistungsvolumen und die aufgeführten Qualifikationszuschläge bedeuten für meine/ unsere Praxis nach einem Vergleich mit den letzten Quartalsabrechnungen nach dem derzeit gültigen EBM 2008 einen Mindererlös für die gleiche geleistete ärztliche Tätigkeit mit massiver Bedrohung von Arbeitsplätzen und der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in gleicher Qualität wie bisher. Eine finanzielle Entlastung ist nicht erkennbar, ebenso wenig wie die avisierte Planungssicherheit für die Praxis. Eine Anhebung der Vergütung ist bei Zugrundelegung der Abrechnungszahlen der vergangenen Quartale entgegen den vollmundigen Presseveröffentlichungen nicht erkennbar und wird durch den Ansatz des begrenzenden RLV auch unmöglich gemacht.
Der Unterfinanzierung der ambulanten hausärztlichen Versorgung wird weiter Vorschub geleistet.
Die Systematik der Qualifikationszuschläge stellt die bisher geltende Rechtslage auf den Kopf. Zur Erreichung der vorgegebenen Zuschlagsprodukte aus Fallzahl des Vorjahres und qualifikationsgebundenem Zuschlag je Fall wird dem einzelnen Arzt eine Abrechnungsfrequenz der qualifikationsgebundenen Einzelleistung abverlangt, die den bislang definierten Vorgaben der Wirtschaftslichkeitsprüfung in keiner Weise entsprechen und in der Realität auch nicht zu erfüllen sind. Mehr noch, die hier geforderten Abrechnungsfrequenzen erfüllten bis vor kurzem den Tatbestand der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit und wären von Seiten der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung gekürzt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Datum :
Mittwoch, 12. November 2008
Bremer Klinikverbund will sich auf ambulante Behandlungen stürzen
Bremer Klinikverbund will sich auf ambulante Behandlungen stürzen
Die Kliniken im Raum Bremen blasen zum Angriff auf die ambulante Versorgung – anders lässt sich der Hilferuf der Niedergelassenen vor Ort kaum zusammenfassen: Die Obleute ärztlicher Berufsverbände in der Hansestadt warnen in einer Resolution heute gemeinsam vor den Plänen des Klinikverbundes „Gesundheit Nord“. Kurzfristig hatten die vier kommunalen Krankenhäuser des Verbundes insgesamt 18 Anträge zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V eingereicht. Auch die KV traf die Nachricht wie ein Schlag.
Der finanziell in Straucheln geratene Klinikverbund will sich mit dem energischen Einsatz im ambulanten Bereich wieder gesundstoßen, glauben die Vertreter der Verbände. Gestern trafen sie sich auf Anraten der KV zu einer Sondersitzung. Entgegen dem Gesetzeswortlaut des §116b, wo von „seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“ die Rede sei, gehörten auch häufige Krankheiten wie Krebserkrankungen, Herzschwäche oder Anfallsleiden zum beantragten Spektrum. „In keinem Fall hat die ‚Gesundheit Nord’ vor der Antragsstellung mit Vertretern der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gesprochen, um schon im Vorfeld die genaue vertragsärztliche Versorgungssituation feststellen und berücksichtigen zu können“, monieren die Niedergelassenen heute in der gemeinsamen Stellungnahme.
Im Gespräch mit dem änd bestätigte KV-Chef Dr. Till Spiro, dass der Klinikverbund auf keinem Wege versucht habe, sich mit den Niedergelassenen abzustimmen. Im Gegenteil würden der KV noch Knüppel zwischen die Beine geworfen: „Am 26. November wird in dem entsprechenden Ausschuss über die Anträge entschieden. Wir haben da zwar kein Stimm- aber ein Anhörungsrecht. Mit einem Juristen an der Seite wollten wir den Termin wahrnehmen – es wurde uns aber schlichtweg untersagt, uns dort von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen“, berichtete Spiro.
Der KV-Chef will am 26. November trotzdem mit einem Anwalt an der Seite auflaufen. „Wir wollen doch erst einmal sehen, ob uns da die Tür gewiesen wird.“ Das Verhalten der Verantwortlichen und des Klinikverbundes sei absolut nicht nachvollziehbar. „Wir haben ja nicht aus Prinzip etwas gegen Verträge nach § 116b – da kann man sich ja auch friedlich abstimmen.“ Der Klinikverbund habe die Anträge jedoch kurzfristig und überraschend vorgelegt. „Wir müssen uns jetzt schnell durch die nicht einfach juristisch Materie arbeiten“, sagte der KV-Vorsitzende.
Interessant ist nach Meinung der Obleute der Berufsverbände darüber hinaus, dass der Krankenhausplanungsausschuss bei einer zuständigen Senatorin angesiedelt ist, die gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende der „Gesundheit Nord“ sei. Zu diesem und weiteren Vorwürfen wollte der Klinikverbund heute – auch auf Anfrage der Redaktion – noch keine Stellung nehmen. Nach Aussagen des KV-Vorsitzenden Spiro hat der Geschäftsführer Dr. Diethelm Hansen nun jedoch eilig eine Informationsveranstaltung für die Ärzte vor Ort angesetzt. Grund zur Skepsis hätten die Besucher dort allemal: „Herr Hansen hat offen erklärt, dass das erst der Anfang ist – und er prinzipiell auch eine überflüssige zweite Facharztschiene in Deutschland sieht.“
Erst gestern hatte der Bremer Senat angekündigt, dass er den vier kommunalen Krankenhäusern des Verbundes 70 Millionen Euro Schulden erlassen will. Die Sanierung der vier Kliniken sei auf einem guten Weg, hieß es in einer Presseerklärung dazu.
Der änd wird weiter über das Thema berichten.
Die gestern verfasste Resolution der Obleute dokumentieren wir im Folgenden:
Angesichts der wirtschaftlichen Bedrohung durch die gestellten und weiteren zu erwartenden Anträge sowie der ausgezeichneten vertragsärztlichen Versorgungssituation fordern die Obleute der Bremer Berufsverbände:
- Keine Sanierung der Bremer Krankenhäuser auf Kosten der Bremer Arztpraxen:
Ambulante Patientenversorgung ist die Domäne der Vertragsärztinnen und -ärzte
sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.
- Keine Antragsstellungen gemäß § 116 b vor einvernehmlicher Abstimmung mit der
KVHB als Interessenvertreterin der jeweils betroffenen vertragsärztlichen Berufs-
gruppen.
- Keine Bevorzugung der Krankenhäuser gegenüber Vertragsärzten hinsichtlich
staatlicher Investitionen und fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
- Vermeidung von Interessenkonflikten in Folge der senatorischen Doppelfunktion
durch transparente Entscheidungsprozesse.
- Anerkennung des Rechts der als Gast in den Krankenhausplanungsausschuss
geladenen KVHB auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ihrer Wahl.
Politik und Geschäftsführung der „Gesundheit Nord“ sind aufgerufen, ihren Konfrontationskurs gegenüber Bremens Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu beenden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten unseres Bundeslandes dürfen die Bagger der „Gesundheit Nord“ nicht die lange Tradition eines konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten zerstören.
12.11.2008 17:48
Bremer Klinikverbund will sich auf ambulante Behandlungen stürzen
Redaktionelle Meldung zu diesem Diskussionsfaden
Angebaggert?
Demnächst dann ein Bericht "Mein erstes Mal ..." ... rührend!!
Politik und Geschäftsführung der „Gesundheit Nord“ sind aufgerufen, ihren Konfrontationskurs gegenüber Bremens Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu beenden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten unseres Bundeslandes dürfen die Bagger der „Gesundheit Nord“ nicht die lange Tradition eines konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten zerstören.
als ich das erste Mal mit vielen anderen zusammen streikte ...
http://www.arztwiki.de/wiki/Streik
MfG
W.B.
FA für Orthopädie/ EX-Mitglied BVO
Freie Ärzteschaft (von Anfang an)
http://www.freie-aerzteschaft.de
SYSTEMAUSSTIEG jetzt!
Die Kliniken im Raum Bremen blasen zum Angriff auf die ambulante Versorgung – anders lässt sich der Hilferuf der Niedergelassenen vor Ort kaum zusammenfassen: Die Obleute ärztlicher Berufsverbände in der Hansestadt warnen in einer Resolution heute gemeinsam vor den Plänen des Klinikverbundes „Gesundheit Nord“. Kurzfristig hatten die vier kommunalen Krankenhäuser des Verbundes insgesamt 18 Anträge zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V eingereicht. Auch die KV traf die Nachricht wie ein Schlag.
Der finanziell in Straucheln geratene Klinikverbund will sich mit dem energischen Einsatz im ambulanten Bereich wieder gesundstoßen, glauben die Vertreter der Verbände. Gestern trafen sie sich auf Anraten der KV zu einer Sondersitzung. Entgegen dem Gesetzeswortlaut des §116b, wo von „seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“ die Rede sei, gehörten auch häufige Krankheiten wie Krebserkrankungen, Herzschwäche oder Anfallsleiden zum beantragten Spektrum. „In keinem Fall hat die ‚Gesundheit Nord’ vor der Antragsstellung mit Vertretern der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gesprochen, um schon im Vorfeld die genaue vertragsärztliche Versorgungssituation feststellen und berücksichtigen zu können“, monieren die Niedergelassenen heute in der gemeinsamen Stellungnahme.
Im Gespräch mit dem änd bestätigte KV-Chef Dr. Till Spiro, dass der Klinikverbund auf keinem Wege versucht habe, sich mit den Niedergelassenen abzustimmen. Im Gegenteil würden der KV noch Knüppel zwischen die Beine geworfen: „Am 26. November wird in dem entsprechenden Ausschuss über die Anträge entschieden. Wir haben da zwar kein Stimm- aber ein Anhörungsrecht. Mit einem Juristen an der Seite wollten wir den Termin wahrnehmen – es wurde uns aber schlichtweg untersagt, uns dort von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen“, berichtete Spiro.
Der KV-Chef will am 26. November trotzdem mit einem Anwalt an der Seite auflaufen. „Wir wollen doch erst einmal sehen, ob uns da die Tür gewiesen wird.“ Das Verhalten der Verantwortlichen und des Klinikverbundes sei absolut nicht nachvollziehbar. „Wir haben ja nicht aus Prinzip etwas gegen Verträge nach § 116b – da kann man sich ja auch friedlich abstimmen.“ Der Klinikverbund habe die Anträge jedoch kurzfristig und überraschend vorgelegt. „Wir müssen uns jetzt schnell durch die nicht einfach juristisch Materie arbeiten“, sagte der KV-Vorsitzende.
Interessant ist nach Meinung der Obleute der Berufsverbände darüber hinaus, dass der Krankenhausplanungsausschuss bei einer zuständigen Senatorin angesiedelt ist, die gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende der „Gesundheit Nord“ sei. Zu diesem und weiteren Vorwürfen wollte der Klinikverbund heute – auch auf Anfrage der Redaktion – noch keine Stellung nehmen. Nach Aussagen des KV-Vorsitzenden Spiro hat der Geschäftsführer Dr. Diethelm Hansen nun jedoch eilig eine Informationsveranstaltung für die Ärzte vor Ort angesetzt. Grund zur Skepsis hätten die Besucher dort allemal: „Herr Hansen hat offen erklärt, dass das erst der Anfang ist – und er prinzipiell auch eine überflüssige zweite Facharztschiene in Deutschland sieht.“
Erst gestern hatte der Bremer Senat angekündigt, dass er den vier kommunalen Krankenhäusern des Verbundes 70 Millionen Euro Schulden erlassen will. Die Sanierung der vier Kliniken sei auf einem guten Weg, hieß es in einer Presseerklärung dazu.
Der änd wird weiter über das Thema berichten.
Die gestern verfasste Resolution der Obleute dokumentieren wir im Folgenden:
Angesichts der wirtschaftlichen Bedrohung durch die gestellten und weiteren zu erwartenden Anträge sowie der ausgezeichneten vertragsärztlichen Versorgungssituation fordern die Obleute der Bremer Berufsverbände:
- Keine Sanierung der Bremer Krankenhäuser auf Kosten der Bremer Arztpraxen:
Ambulante Patientenversorgung ist die Domäne der Vertragsärztinnen und -ärzte
sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.
- Keine Antragsstellungen gemäß § 116 b vor einvernehmlicher Abstimmung mit der
KVHB als Interessenvertreterin der jeweils betroffenen vertragsärztlichen Berufs-
gruppen.
- Keine Bevorzugung der Krankenhäuser gegenüber Vertragsärzten hinsichtlich
staatlicher Investitionen und fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
- Vermeidung von Interessenkonflikten in Folge der senatorischen Doppelfunktion
durch transparente Entscheidungsprozesse.
- Anerkennung des Rechts der als Gast in den Krankenhausplanungsausschuss
geladenen KVHB auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ihrer Wahl.
Politik und Geschäftsführung der „Gesundheit Nord“ sind aufgerufen, ihren Konfrontationskurs gegenüber Bremens Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu beenden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten unseres Bundeslandes dürfen die Bagger der „Gesundheit Nord“ nicht die lange Tradition eines konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten zerstören.
12.11.2008 17:48
Bremer Klinikverbund will sich auf ambulante Behandlungen stürzen
Redaktionelle Meldung zu diesem Diskussionsfaden
Angebaggert?
Demnächst dann ein Bericht "Mein erstes Mal ..." ... rührend!!
Politik und Geschäftsführung der „Gesundheit Nord“ sind aufgerufen, ihren Konfrontationskurs gegenüber Bremens Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu beenden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten unseres Bundeslandes dürfen die Bagger der „Gesundheit Nord“ nicht die lange Tradition eines konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten zerstören.
als ich das erste Mal mit vielen anderen zusammen streikte ...
http://www.arztwiki.de/wiki/Streik
MfG
W.B.
FA für Orthopädie/ EX-Mitglied BVO
Freie Ärzteschaft (von Anfang an)
http://www.freie-aerzteschaft.de
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Politik
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Soziale Netze - Ärztegruppierungen, Patientenbündnisse
Ärzte Zeitung online, 04.09.2008
Hintergrund
Ärztegruppen, Patientenbündnisse - im Internet boomen soziale Netze
Sie heißen "MySpace", "Facebook" oder "Wer-kennt-wen" - soziale Netze im so genannten Web 2.0, den interaktiven Foren des Internets, verzeichnen rasante Zuwächse, auch bei Ärzten. Von Pete Smith
In Deutschland nutzen nach Angaben des Informationsanbieters Datamonitor bereits 8,6 Millionen Menschen diese Form des Austauschs - darunter auch immer mehr Ärzte, Patientengruppen und Dienstleister im Gesundheitswesen, die auf diese Weise von daheim aus Kontakte knüpfen, Informationen austauschen oder Beziehungen pflegen.
"MySpace" wurde 2003 in den USA gegründet und zwei Jahre später vom Medienmogul Rupert Murdoch für 580 Millionen Dollar aufgekauft. "Facebook" ging 2004 ins Netz und ist seit Frühjahr dieses Jahres auch in deutscher Übersetzung zugänglich. Die Online-Community "wer-kennt-wen" schließlich existiert seit 2006 und hat laut Angaben der Betreiber zur Zeit 3,5 Millionen Nutzer; dem Online-Lexikon Wikipedia zufolge ist "wer-kennt-wen" das soziale Netzwerk mit der höchsten Verweildauer (168 Minuten pro User im Monat) im deutschsprachigen Internet.
Der Bekanntenkreis im Netz wird immer größer
Das Prinzip ist überall ähnlich: Man legt ein Profil an, das beliebig viele Angaben über die eigene Person enthält, stellt, wenn man mag, ein Portraitfoto dazu und beginnt, nach (ehemaligen) Freunden, Arbeitskollegen, Bekannten, Schulkameraden oder Gleichgesinnten zu fahnden. Fündig wird man fast immer.
Dann versendet man eine kurze Mitteilung oder klickt einfach auf den "Ich kenne xy"-Button. So vergrößert sich im Laufe der Zeit der eigene Bekanntenkreis, und es ergeben sich Querverbindungen, die einen mitunter zu längst vergessenen Freunden führen. In etlichen Foren tauscht man sich darüber hinaus zu bestimmten Themen und Interessengebieten aus - und wenn kein passendes Forum dabei ist, gründet man eben selbst eines.
Angesichts der wachsenden Beliebtheit sozialer Internet-Foren ist es kein Wunder, dass sich auch immer mehr Ärzte und Patienten darin austauschen. In "Wer-kennt-wen" gibt es beispielsweise eine Gruppe "Allgemeinmedizin", gegründet von der ehemaligen Allgemeinärztin Francesca Cortelazzo aus Sembach, sowie eine Gruppe um den Allgemeinmediziner Dr. Frank Neßler aus Neuwied, der mit "Mediz. Qualitätsnetz Neuwieds Seite" und "Kinderarztpraxis Neuwied" zwei weitere Gruppen vertritt.
Das Forum "Medizinische Berufe" will alle möglichen Leute aus Gesundheitsberufen zusammenführen, und in der Gruppe "Arzthelferinnen" lädt Marina Gnädig aus Karlsruhe alle Kolleginnen ein, "die ihren Beruf genauso gern machen wie ich".
Soziale Netze sind auch ein Forum zum Austausch von Patienten. "Facebook" etwa kennt mehrere Aktionsbündnisse zum Kampf gegen Krebs, Malaria oder Aids, in "Wer-kennt-wen" ruft ein Betroffener in "Krebs & Tumor" dazu auf, über eigene Erfahrungen zu sprechen, um die Krankheit besser zu verarbeiten.
Zwei-Klassen-Medizin - auch dazu gibt es ein Forum
Die Gruppe "Aber sonst gesund?" regt dazu an, über die Gründe für die wachsende Zahl von Zivilisationskrankheiten nachzudenken, und die Gruppe "Akupunktur und TCM" will sich über die Inhalte der Traditionellen Medizin unterhalten. Auch für Kritik am Gesundheitswesen ist in "Wer-kennt-wen" Platz. So wird im Forum "Arm - Zwei-Klassen-Medizin" mit Blick auf die soziale Lage vieler Patienten die Genfer Deklaration des Weltärztebundes zitiert.
Schließlich gelangt man auf der Suche nach Ärzte- und Medizinforen auch auf etliche Fan-Seiten ("Die Ärzte", "Dr. Eckart von Hirschhausen", "Doctor's Diary", "Grey's Anatomy", "Dr. House") sowie in mitunter seltsame Bereiche wie den der "Grünen Medizin", wohinter sich eine gleichnamige Hip-Hop-Band verbirgt, die für ihr Album "Psychose" wirbt.
Nach Angaben des Datamonitors nutzen derzeit die Briten europaweit am häufigsten Social-Networking-Websites wie "MySpace" und "Facebook", was darauf zurückgeführt wird, dass die meisten Angebote in englischen Versionen im Netz sind. Derzeit tummeln sich 9,6 Millionen Briten in solchen Netzwerken, im Jahr 2012 soll es mit 27 Millionen Benutzern fast die Hälfte aller Einwohner Großbritanniens sein. An zweiter Stelle stehen die Franzosen (8,9 Millionen), dicht gefolgt von Deutschland, wo bis zum Jahr 2012 etwa 21,8 Millionen Nutzer sozialer Netze vorausgesagt werden.
www.myspace.com
http://de-de.facebook.com
www.wer-kennt-wen.de
Hintergrund
Ärztegruppen, Patientenbündnisse - im Internet boomen soziale Netze
Sie heißen "MySpace", "Facebook" oder "Wer-kennt-wen" - soziale Netze im so genannten Web 2.0, den interaktiven Foren des Internets, verzeichnen rasante Zuwächse, auch bei Ärzten. Von Pete Smith
In Deutschland nutzen nach Angaben des Informationsanbieters Datamonitor bereits 8,6 Millionen Menschen diese Form des Austauschs - darunter auch immer mehr Ärzte, Patientengruppen und Dienstleister im Gesundheitswesen, die auf diese Weise von daheim aus Kontakte knüpfen, Informationen austauschen oder Beziehungen pflegen.
"MySpace" wurde 2003 in den USA gegründet und zwei Jahre später vom Medienmogul Rupert Murdoch für 580 Millionen Dollar aufgekauft. "Facebook" ging 2004 ins Netz und ist seit Frühjahr dieses Jahres auch in deutscher Übersetzung zugänglich. Die Online-Community "wer-kennt-wen" schließlich existiert seit 2006 und hat laut Angaben der Betreiber zur Zeit 3,5 Millionen Nutzer; dem Online-Lexikon Wikipedia zufolge ist "wer-kennt-wen" das soziale Netzwerk mit der höchsten Verweildauer (168 Minuten pro User im Monat) im deutschsprachigen Internet.
Der Bekanntenkreis im Netz wird immer größer
Das Prinzip ist überall ähnlich: Man legt ein Profil an, das beliebig viele Angaben über die eigene Person enthält, stellt, wenn man mag, ein Portraitfoto dazu und beginnt, nach (ehemaligen) Freunden, Arbeitskollegen, Bekannten, Schulkameraden oder Gleichgesinnten zu fahnden. Fündig wird man fast immer.
Dann versendet man eine kurze Mitteilung oder klickt einfach auf den "Ich kenne xy"-Button. So vergrößert sich im Laufe der Zeit der eigene Bekanntenkreis, und es ergeben sich Querverbindungen, die einen mitunter zu längst vergessenen Freunden führen. In etlichen Foren tauscht man sich darüber hinaus zu bestimmten Themen und Interessengebieten aus - und wenn kein passendes Forum dabei ist, gründet man eben selbst eines.
Angesichts der wachsenden Beliebtheit sozialer Internet-Foren ist es kein Wunder, dass sich auch immer mehr Ärzte und Patienten darin austauschen. In "Wer-kennt-wen" gibt es beispielsweise eine Gruppe "Allgemeinmedizin", gegründet von der ehemaligen Allgemeinärztin Francesca Cortelazzo aus Sembach, sowie eine Gruppe um den Allgemeinmediziner Dr. Frank Neßler aus Neuwied, der mit "Mediz. Qualitätsnetz Neuwieds Seite" und "Kinderarztpraxis Neuwied" zwei weitere Gruppen vertritt.
Das Forum "Medizinische Berufe" will alle möglichen Leute aus Gesundheitsberufen zusammenführen, und in der Gruppe "Arzthelferinnen" lädt Marina Gnädig aus Karlsruhe alle Kolleginnen ein, "die ihren Beruf genauso gern machen wie ich".
Soziale Netze sind auch ein Forum zum Austausch von Patienten. "Facebook" etwa kennt mehrere Aktionsbündnisse zum Kampf gegen Krebs, Malaria oder Aids, in "Wer-kennt-wen" ruft ein Betroffener in "Krebs & Tumor" dazu auf, über eigene Erfahrungen zu sprechen, um die Krankheit besser zu verarbeiten.
Zwei-Klassen-Medizin - auch dazu gibt es ein Forum
Die Gruppe "Aber sonst gesund?" regt dazu an, über die Gründe für die wachsende Zahl von Zivilisationskrankheiten nachzudenken, und die Gruppe "Akupunktur und TCM" will sich über die Inhalte der Traditionellen Medizin unterhalten. Auch für Kritik am Gesundheitswesen ist in "Wer-kennt-wen" Platz. So wird im Forum "Arm - Zwei-Klassen-Medizin" mit Blick auf die soziale Lage vieler Patienten die Genfer Deklaration des Weltärztebundes zitiert.
Schließlich gelangt man auf der Suche nach Ärzte- und Medizinforen auch auf etliche Fan-Seiten ("Die Ärzte", "Dr. Eckart von Hirschhausen", "Doctor's Diary", "Grey's Anatomy", "Dr. House") sowie in mitunter seltsame Bereiche wie den der "Grünen Medizin", wohinter sich eine gleichnamige Hip-Hop-Band verbirgt, die für ihr Album "Psychose" wirbt.
Nach Angaben des Datamonitors nutzen derzeit die Briten europaweit am häufigsten Social-Networking-Websites wie "MySpace" und "Facebook", was darauf zurückgeführt wird, dass die meisten Angebote in englischen Versionen im Netz sind. Derzeit tummeln sich 9,6 Millionen Briten in solchen Netzwerken, im Jahr 2012 soll es mit 27 Millionen Benutzern fast die Hälfte aller Einwohner Großbritanniens sein. An zweiter Stelle stehen die Franzosen (8,9 Millionen), dicht gefolgt von Deutschland, wo bis zum Jahr 2012 etwa 21,8 Millionen Nutzer sozialer Netze vorausgesagt werden.
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Dienstag, 28. Oktober 2008
Gemeinsame Außendarstellung Neuwieder Allgemeinärzte geplant
Die Fachärzte für Allgemeinmedizin Konsek, Meinke, Meurer, Seidler und Neßler (alle Neuwied) planen für die Informationen ihrer Patienten eine gemeinsame Außendarstellung ihres Praxisangebotes und sonstiger Leistungen. Dazu treffen sich die Kollegen am 05. November 2008 um 15.30 Uhr in der Dierdorfer Str. 161. In Zusammenarbeit mit einem Berater für Marketingfragen wird man sich beraten lassen zum Praxisspektrum, zu gemeinsamen Leistungsangeboten und zu Tätigkeitsschwerpunkten der einzelnen Teilnehmer. Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine verbesserte gesundheitliche Betreuung der ratsuchenden Patienten, Verbesserung der Praxiskommunikation, kürzere Wartezeiten, effektivere Arbeitsweisen unter besonderer Berücksichtung eines gehobenen Qualitätsstandards.
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Internetportal "Westerwald-Portal" der Kooperation Westerwälder Ärztenetze
Unter der Adresse "www.westerwald-portal" hat die Kooperation der Westerwälder Ärzte für die Bewohner des Westerwaldes eine Plattform für diverse Fragen des alltäglichen Lebens und für Gesundheitsfragen geschaffen. Die Inhalte werden weiter ausgebaut.
Sonntag, 9. März 2008
QM - Konkretisierung und Ausgestaltung der Praxis-QM-Handbücher
Die Kollegen Konsek, Meinke, Himanek und Neßler planen mit Unterstützung des Koll. Reis ihre QM-Handbücher zu konkretisieren.
Im Gespräch ist eine Anleitung bis zur Zertifizierungsreife der Praxisbedingungen.
Wer Interesse zur Teilnahme hat, möchte sich bitte bei den Koll. Reis oder Neßler melden (frank.nessler@web.de).
Mfg
Neßler
Im Gespräch ist eine Anleitung bis zur Zertifizierungsreife der Praxisbedingungen.
Wer Interesse zur Teilnahme hat, möchte sich bitte bei den Koll. Reis oder Neßler melden (frank.nessler@web.de).
Mfg
Neßler
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Teilgemeinschaftspraxis - IGEL: Konzeption und Umsetzung
Die Kooperation Westerwälder Ärztenetze plant zum Aufbau von Teilgemeinschaftspraxen (IGEL) die Vorbereitung einer Informationsveranstaltung im Raum Altenkirchen.
Es sollen rechtliche Vorbedingungen, Konzeptionen und die praktische Umsetzung besprochen werden. Ziel ist die Vorbereitung von Vertragsentwürfen und eine Anleitung für den Arbeitsbeginn.
Es sollen rechtliche Vorbedingungen, Konzeptionen und die praktische Umsetzung besprochen werden. Ziel ist die Vorbereitung von Vertragsentwürfen und eine Anleitung für den Arbeitsbeginn.
Freitag, 22. Februar 2008
Teilgemeinschaftspraxis Erfahrungen
Ärzte wollen Verhandlungsmacht stärken
17 Kollegen gründen in Nordbaden eine Teilgemeinschaftspraxis / Schwerpunkt liegt auf dem Angebot von IGeL
AGLASTERHAUSEN. Teilgemeinschaftspraxen sind nach wie vor eine höchst umstrittene Kooperationsform für niedergelassene Vertragsärzte. In Nordbaden will eine Gruppe von Ärzten eine solche Teilgemeinschaftspraxis ausbauen, um eine regionale Verhandlungsmacht für Gespräche mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen aufzubauen.
Von Marion Lisson
Kooperation soll sich auch finanziell lohnen - das meint zumindest die Ärzteorganisation Medi in Nordbaden.
Foto: do
In Nordbaden ist jetzt eine weitere Teilgemeinschaftspraxis entstanden. 17 niedergelassene Ärzte machen hier den Anfang. "Wir streben an, dass sich langfristig alle Medi-Mitglieder der Region, nämlich derzeit 105, der Teilgemeinschaftspraxis anschließen werden" kündigte Dr. Christoph Kaltenmaier, Sprecher des neuen Gesundheitsnetzes NeckarOdenwald, an. Dann nämlich sei die Teilgemeinschaftspraxis so stark, um sich in Verhandlungen mit Krankenkassen gegen Einzelverträge zu Dumpingpreisen erfolgreich behaupten zu können.
"Wir haben nun die Chance, ärztliche Leistungen auf dem freien Gesundheitsmarkt anzubieten, die nicht oder nur eingeschränkt von den gesetzlichen Kassen angeboten werden", fasst Hausarzt Kaltenmaier, der in Aglasterhausen niedergelassen ist, zusammen. Die Kollegen hätten bereits kurzfristig die Chance, sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Patientenschulung soll Gewinn für Ärztepartner abwerfen
"Sollten wir zum Beispiel eine Patientenschulung etablieren, wie bereits angedacht (Tinnitus, Neurodermitis etc.), könnten die damit erwirtschafteten Gewinne in die Teilgemeinschaftspraxis einfließen und später an die Teilhaber ausgeschüttet werden", so Kaltenmaiers Vision für die Zukunft. Andere Aktivitäten, wie zum Beispiel erweiterte Vorsorgeleistungen, seien ebenfalls denkbar.
Allgemeinmediziner, Dermatologen, Augen- und HNO-Ärzte, Gynäkologen, Internisten und Urologen gehören der Teilgemeinschaftspraxis (TGP) im Neckar-Odenwald-Kreis, in der Nähe von Heidelberg, an. Von Akupunktur bis hin zur Raucherentwöhnung bieten die Ärzte ihre Selbstzahlerleistungen an. Magnetfeldtherapien bei Gonarthrose (10 Sitzungen für 320,11 Euro) sowie eine Lasertherapie am Auge für 300 Euro oder eine Reise-/Impfberatung plus Impfung für 41,55 Euro gehören ebenfalls zum Angebotsspektrum.
Mustervertrag bietet Partnern Rechtssicherheit bei Kooperation
Jeder Partner in der TGP erhalte nach GOÄ die Leistung honoriert, die er erbringe. Das heißt, der Erstbehandler bekomme nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 eventuell in Verbindung mit der Untersuchungsziffer 5 bis 7 zirka zehn bis 35 Euro. Der Zweitbehandler erhalte dann die jeweilige Leistung honoriert.
Der Ärzteverbund Medi in Stuttgart unterstützte die Kollegen in juristischen und steuerrechtlichen Fragen. Das Medi-Vertragsmuster sei mit dem Justiziar der Bezirksärztekammer Nordbaden berufs- und partnerschaftsrechtlich angepasst worden, sodass der Vertrag nun als Mustervertrag für Teilgemeinschaftspraxen gelten könne, so Kaltenmaier.
Während die Nordbadener nun ihre Teilgemeinschaftspraxis mit Leben füllen, versucht Medi derweil noch, die Ausgangsbedingungen dieser Organisationsform zu verbessern. Auf dem Deutschen Ärztetag in Ulm wollen Medi-Ärzte beispielsweise einen Antrag auf Änderung der Musterberufsordnung einbringen. Auch für die nächste Kammerversammlung laufen bereits diesbezügliche Vorbereitungen. Grund ist die geänderte Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Im Juli hatte die Vertreterversammlung der Ärztekammer in Stuttgart die Berufsordnung geändert und der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer angepasst.
Nach dem neu gefassten Paragrafen 18, der berufliche Kooperationen regelt, ist es nunmehr verboten, dass sich der Beitrag eines Arztes in einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft beschränkt.
Musterberufsordnung soll vorerst nicht geändert werden
"Bei der Bundesärztekammer gibt es derzeit keine Überlegungen zur Änderung der Musterberufsordnung", informiert dazu aktuell Pressesprecher Hans-Jörg Freese. Gelassenheit auch bei Baden-Württembergs Ärztekammerpräsidentin Dr. Ulrike Wahl: Man werde im Vorfeld der Versammlung noch einmal mit allen Beteiligten reden, kündigte sie an.
Durch die neuen Vorgaben der Berufsordnung werde die Kooperation mehrerer Fachgruppen behindert, kritisiert dagegen Medi. Grundsätzlich stelle die Teilgemeinschaftspraxis eine gute Möglichkeit dar, sich in Verhandlungen mit den Kassen und in Konkurrenz zu MVZ zu behaupten, fasst Kaltenmaier zusammen. Bereits jetzt hätten sich weitere Kollegen gemeldet, die bei der Teilgemeinschaftspraxis mitmachen wollen, so der Hausarzt. Interessierte Ärzte müssen bei Eintritt in die TGP einmalig 150 Euro plus Notar- und Anmeldegebühren beim Amtsgericht bezahlen.
STICHWORT
Teilgemeinschaft
Mit der Änderung der Musterberufsordnung im Jahr 2004 wurde die Kooperationsform der Teilgemeinschaftspraxis eingeführt. In ihr werden einzelne, spezifische Leistungen angeboten. Bis zum Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes Anfang 2007 war die Teilgemeinschaftspraxis berufsrechtlich nur für privatärztliche Leistungen zulässig. Nun kann auch vertragsärztliche Versorgung in dieser Kooperationsform stattfinden.
17 Kollegen gründen in Nordbaden eine Teilgemeinschaftspraxis / Schwerpunkt liegt auf dem Angebot von IGeL
AGLASTERHAUSEN. Teilgemeinschaftspraxen sind nach wie vor eine höchst umstrittene Kooperationsform für niedergelassene Vertragsärzte. In Nordbaden will eine Gruppe von Ärzten eine solche Teilgemeinschaftspraxis ausbauen, um eine regionale Verhandlungsmacht für Gespräche mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen aufzubauen.
Von Marion Lisson
Kooperation soll sich auch finanziell lohnen - das meint zumindest die Ärzteorganisation Medi in Nordbaden.
Foto: do
In Nordbaden ist jetzt eine weitere Teilgemeinschaftspraxis entstanden. 17 niedergelassene Ärzte machen hier den Anfang. "Wir streben an, dass sich langfristig alle Medi-Mitglieder der Region, nämlich derzeit 105, der Teilgemeinschaftspraxis anschließen werden" kündigte Dr. Christoph Kaltenmaier, Sprecher des neuen Gesundheitsnetzes NeckarOdenwald, an. Dann nämlich sei die Teilgemeinschaftspraxis so stark, um sich in Verhandlungen mit Krankenkassen gegen Einzelverträge zu Dumpingpreisen erfolgreich behaupten zu können.
"Wir haben nun die Chance, ärztliche Leistungen auf dem freien Gesundheitsmarkt anzubieten, die nicht oder nur eingeschränkt von den gesetzlichen Kassen angeboten werden", fasst Hausarzt Kaltenmaier, der in Aglasterhausen niedergelassen ist, zusammen. Die Kollegen hätten bereits kurzfristig die Chance, sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Patientenschulung soll Gewinn für Ärztepartner abwerfen
"Sollten wir zum Beispiel eine Patientenschulung etablieren, wie bereits angedacht (Tinnitus, Neurodermitis etc.), könnten die damit erwirtschafteten Gewinne in die Teilgemeinschaftspraxis einfließen und später an die Teilhaber ausgeschüttet werden", so Kaltenmaiers Vision für die Zukunft. Andere Aktivitäten, wie zum Beispiel erweiterte Vorsorgeleistungen, seien ebenfalls denkbar.
Allgemeinmediziner, Dermatologen, Augen- und HNO-Ärzte, Gynäkologen, Internisten und Urologen gehören der Teilgemeinschaftspraxis (TGP) im Neckar-Odenwald-Kreis, in der Nähe von Heidelberg, an. Von Akupunktur bis hin zur Raucherentwöhnung bieten die Ärzte ihre Selbstzahlerleistungen an. Magnetfeldtherapien bei Gonarthrose (10 Sitzungen für 320,11 Euro) sowie eine Lasertherapie am Auge für 300 Euro oder eine Reise-/Impfberatung plus Impfung für 41,55 Euro gehören ebenfalls zum Angebotsspektrum.
Mustervertrag bietet Partnern Rechtssicherheit bei Kooperation
Jeder Partner in der TGP erhalte nach GOÄ die Leistung honoriert, die er erbringe. Das heißt, der Erstbehandler bekomme nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 eventuell in Verbindung mit der Untersuchungsziffer 5 bis 7 zirka zehn bis 35 Euro. Der Zweitbehandler erhalte dann die jeweilige Leistung honoriert.
Der Ärzteverbund Medi in Stuttgart unterstützte die Kollegen in juristischen und steuerrechtlichen Fragen. Das Medi-Vertragsmuster sei mit dem Justiziar der Bezirksärztekammer Nordbaden berufs- und partnerschaftsrechtlich angepasst worden, sodass der Vertrag nun als Mustervertrag für Teilgemeinschaftspraxen gelten könne, so Kaltenmaier.
Während die Nordbadener nun ihre Teilgemeinschaftspraxis mit Leben füllen, versucht Medi derweil noch, die Ausgangsbedingungen dieser Organisationsform zu verbessern. Auf dem Deutschen Ärztetag in Ulm wollen Medi-Ärzte beispielsweise einen Antrag auf Änderung der Musterberufsordnung einbringen. Auch für die nächste Kammerversammlung laufen bereits diesbezügliche Vorbereitungen. Grund ist die geänderte Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Im Juli hatte die Vertreterversammlung der Ärztekammer in Stuttgart die Berufsordnung geändert und der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer angepasst.
Nach dem neu gefassten Paragrafen 18, der berufliche Kooperationen regelt, ist es nunmehr verboten, dass sich der Beitrag eines Arztes in einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft beschränkt.
Musterberufsordnung soll vorerst nicht geändert werden
"Bei der Bundesärztekammer gibt es derzeit keine Überlegungen zur Änderung der Musterberufsordnung", informiert dazu aktuell Pressesprecher Hans-Jörg Freese. Gelassenheit auch bei Baden-Württembergs Ärztekammerpräsidentin Dr. Ulrike Wahl: Man werde im Vorfeld der Versammlung noch einmal mit allen Beteiligten reden, kündigte sie an.
Durch die neuen Vorgaben der Berufsordnung werde die Kooperation mehrerer Fachgruppen behindert, kritisiert dagegen Medi. Grundsätzlich stelle die Teilgemeinschaftspraxis eine gute Möglichkeit dar, sich in Verhandlungen mit den Kassen und in Konkurrenz zu MVZ zu behaupten, fasst Kaltenmaier zusammen. Bereits jetzt hätten sich weitere Kollegen gemeldet, die bei der Teilgemeinschaftspraxis mitmachen wollen, so der Hausarzt. Interessierte Ärzte müssen bei Eintritt in die TGP einmalig 150 Euro plus Notar- und Anmeldegebühren beim Amtsgericht bezahlen.
STICHWORT
Teilgemeinschaft
Mit der Änderung der Musterberufsordnung im Jahr 2004 wurde die Kooperationsform der Teilgemeinschaftspraxis eingeführt. In ihr werden einzelne, spezifische Leistungen angeboten. Bis zum Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes Anfang 2007 war die Teilgemeinschaftspraxis berufsrechtlich nur für privatärztliche Leistungen zulässig. Nun kann auch vertragsärztliche Versorgung in dieser Kooperationsform stattfinden.
Freitag, 1. Februar 2008
Nürnberg Video der Hoppenthaller Rede
http://www.hausarzt.de/content/red.otx/1108,65254,0.html
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Systemausstieg
Was sagen Westerwälder Ärzte zu den aktuellen Entwicklungen in Bayern nach der Veranstaltung vom 30 Jan 2008 in Nürnberg
Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Vorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen, Tel.: 02687 / 2022
Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
www.ww-aerztenetze.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen ,
Aus aktuellem Anlass mache ich auf folgende Entwicklung aufmerksam:
Nürnberg, 30.01.2008: Bayerische Hausärzte für KV-Ausstieg: "Hier beginnt der Aufstand der Ärzte"
Mit einer Kundgebung in der Arena Nürnberg haben am Mittwoch rund 9000 bayerische Hausärzte gegen zu geringe Arzt-Honorare und "überbordende Bürokratie" demonstriert.
Aktuelle Pressemeldungen, die Sendung der Tagesthemen, die Rede von Martin Grauduszus und Photos zur Generalversammlung der bayerischen Hausärzte.
Zum Download der Photos klicken Sie bitte links im Menue unter Download Photos. > www.freie-aerzteschaft.de
Heute ist die Medienlandschaft aufmerksam geworden und hat mehrere Beiträge in Radio und Fernsehen geschaltet. Dies könnte erstmals seit 2006 eine Chance sein, genügend Druck auf die Politik und Öffentlichkeit auszuüben. Es wird wieder einmal auf den Zusammenhalt und die Geschlossenheit der Ärzteschaft ankommen.
Ich bitte alle Netzvorstände in Ihren Netzen diese Entwicklung zu diskutieren und einen Standpunkt zu entwickeln. Am 07.02.2008 findet die nächste Delegiertenversammlung der Kooperation Westerwälder Ärztenetze statt. Bis dahin sollten wir eine gemeinsame Haltung entwickeln.
Rückmeldungen und Meinungsäußerung als Antwort auf diese Email sind ausdrücklich gewünscht.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. S. Scholl
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Vorstandsvorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen
Tel: 0700/20001100,
Fax: 012120/68859
Email: Dr.S.Scholl@ww-aerztenetze.de
Web: www.ww-aerztenetze.de
Anmerkung MQnÄRN: Das Video der Rede vom Koll. Hoppenthaller
http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,65254,0.html?sID=93554833b58372b9c4b42b2de79c5d5a
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Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
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Aus aktuellem Anlass mache ich auf folgende Entwicklung aufmerksam:
Nürnberg, 30.01.2008: Bayerische Hausärzte für KV-Ausstieg: "Hier beginnt der Aufstand der Ärzte"
Mit einer Kundgebung in der Arena Nürnberg haben am Mittwoch rund 9000 bayerische Hausärzte gegen zu geringe Arzt-Honorare und "überbordende Bürokratie" demonstriert.
Aktuelle Pressemeldungen, die Sendung der Tagesthemen, die Rede von Martin Grauduszus und Photos zur Generalversammlung der bayerischen Hausärzte.
Zum Download der Photos klicken Sie bitte links im Menue unter Download Photos. > www.freie-aerzteschaft.de
Heute ist die Medienlandschaft aufmerksam geworden und hat mehrere Beiträge in Radio und Fernsehen geschaltet. Dies könnte erstmals seit 2006 eine Chance sein, genügend Druck auf die Politik und Öffentlichkeit auszuüben. Es wird wieder einmal auf den Zusammenhalt und die Geschlossenheit der Ärzteschaft ankommen.
Ich bitte alle Netzvorstände in Ihren Netzen diese Entwicklung zu diskutieren und einen Standpunkt zu entwickeln. Am 07.02.2008 findet die nächste Delegiertenversammlung der Kooperation Westerwälder Ärztenetze statt. Bis dahin sollten wir eine gemeinsame Haltung entwickeln.
Rückmeldungen und Meinungsäußerung als Antwort auf diese Email sind ausdrücklich gewünscht.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. S. Scholl
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
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Vorstandsvorsitzender Dr. med. S. Scholl
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Web: www.ww-aerztenetze.de
Anmerkung MQnÄRN: Das Video der Rede vom Koll. Hoppenthaller
http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,65254,0.html?sID=93554833b58372b9c4b42b2de79c5d5a
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Donnerstag, 31. Januar 2008
Hannover am 09. Februar 2008 - Aus Protest wird Widerstand
Datum: 09.02.2008
Ort: Hannover, Medizin. Hochschule, 10-17 Uhr Medizin, Hörsaal A
Thema: 3. Ärztetag der Basis, die freie Arztpraxis im Würgegriff von Politik und Gesundheitsindustrie
Beschreibung:
Die Freie Praxis im Zeitalter der Gesundheitswirtschaft, Knebel für Vertragsärzte im GKV-KV-System, Regressbedingte Existenzbedrohung freier Praxen, Systemausstieg, Verträge, Patienteneinbindung in den Protest, E-Health, Gesundheitskarte.
Das genaue Programm finden Sie auf unten angegebener Homepage.
Kontakt Name: Hans-Peter Meuser
Kontakt Tel.: 02173/99490
Kontakt E-Mail: meuserdoc@compuserve.de
Kontakt Website: http://www.aerztetag-der-basis.de
Aus Protest wird Widerstand
3. Ärztetag der Basis, Samstag, 9. Februar 2008
Die freie Arztpraxis im Würgegriff von
Politik und Gesundheitsindustrie
10.00 – 17.00 Uhr, Med. Hochschule Hannover,
Hörsaaal A, Carl-Neuberg-Straße
Moderation: Hans-Peter Meuser, Wieland Dietrich
10.00 s.t. Begrüßung (Hans-Peter Meuser, 1. Vizepräsident der Freien Ärzteschaft e.V.)
Vormittagssitzung
10.05 Einführungsvortrag (Martin Grauduszus, Präsident der Freien Ärzteschaft e.V.)
- Die Freie Praxis im Zeitalter der Gesundheitswirtschaft.
- Geld verdienen Andere.
- Protestbewegung: Was haben wir erreicht? Wo geht es hin?
- Berlin-Essener Resolution – Wer engagiert sich dafür ?
10.25 Knebel für Vertragsärzte im GKV-KV-System (Hans-Peter Meuser)
- Das Ende des KV-Systems (aus der Noweski-Studie)
- EBM 2008: Lex MVZ, die Honorarlüge der KBV
- Die Honorarlüge der KVen (am Beispiel der KVNO)
10.45 Arzneimittel-„Regresse“ in Niedersachsen
- Die Situation in Niedersachsen (Rainer Woltmann, Ärztegenossenschaft NW)
- Aus der Praxis: Regressbetroffene (Konrad Sch.- Grabenschröer)
11.05 Diskussion
11.30 Systemausstieg der Bayerischen Hausärzte
(Wolfgang Hoppenthaller, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes)
- Das Korbmodell der Bayerischen Hausärzte, Ziele und aktueller Stand
11.50 Verträge zwischen Verbänden und Krankenkassen – Fluch oder Segen?
(Ekkehard Rübsam-Simon, 2. Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg)
- Der AOK-Vertrag in Baden-Württemberg mit MEDI und dem Hausärzteverband
12.10 Diskussion
12.30 Mittagspause
Nachmittagssitzung
13.30 Die Lage der Patienten in Praxis und Klinik
(Renate Hartwig, www.patient-informiert-sich.de)
13.45 Wie überleben Fachärzte? MVZ? Verträge? Körbe?
(Bärbel Grashoff, 2. Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztegenossenschaften)
14.00 Eine Stiftung macht Politik (Silke Lüder, Freie Ärzteschaft, RG Hamburg)
- Wie mit E-Health das Gesundheitswesen verändert werden soll
- Bündnis „Stoppt die Karte“
14.20 Patienten gegen die Gesundheitskarte (Gabi Thiess, Selbsthilfegruppe Fibromyalgie)
- Aufruf an die Öffentlichkeit: Keine Fotos – Keine Schnüffelkarte
14.30 Ärzte und Patienten gemeinsam: Entscheidungsrechte des Patienten
(Wolfram Candidus, Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten)
14.45 Pause
15.00 Diskussion mit dem Podium
Der Kampf um die Freiheit für Arzt und Patient im Gesundheitswesen, gegen Gesundheitswirtschaft und Bevormundung
16.00 Ärzte im Protestjahr 2008 (Martin Grauduszus)
- Wir Ärzte sprechen mit einer Stimme: Praxisschließungen, Streik, Großdemo
- Freie Arztwahl, Anspruch des Arztes auf angemessene Vergütung seiner Leistungen, Anspruch des Patienten auf angemessene Bezahlung seines Arztes.
16.15 Resolution
- Kehrtwende in Politik und Gesetzgebung: Die Freiheit wagen
- Bekräftigung und Einfordern der Berlin-Essener Resolution
16.30 Freie Diskussion, Ende 17.00
Zur Einstimmung und zur allgemeinen Information: www.es-ist-unrecht.de
www.freie-aerzteschaft.de
www.facharzt.de
(Stand: 23.1.2008, kleinere Änderungen noch möglich)
Die Tagungskosten betragen 30 Euro. Das beinhaltet ein Mittagessen und finanziert die Kosten für Saalmiete, Technik, Organisation usw.
Überweisung zeitgleich mit der Anmeldung an Freie Ärzteschaft auf Kto. 0206088260 bei BLZ 30060601 (Apobank Düsseldorf).
Druckversion des Programms als PDF.
Hilfestellungen zur Anreise und ggf. Unterkunft finden Sie im Reise-Center.
Anmeldung online.
Alternativ Anmeldeformular zum Faxen herunterladen.
Am Freitag, dem 08.02.2008 findet für die bereits Angereisten im Restaurant des Hotel Mercure am Medical Park, Hannover, Feodor-Lynen-Str. 1, ab 20 Uhr ein berufspolitischer Stammtisch statt, separate Anmeldung erforderlich. Das Hotel liegt direkt nördlich der Medizinischen Hochschule.
Ort: Hannover, Medizin. Hochschule, 10-17 Uhr Medizin, Hörsaal A
Thema: 3. Ärztetag der Basis, die freie Arztpraxis im Würgegriff von Politik und Gesundheitsindustrie
Beschreibung:
Die Freie Praxis im Zeitalter der Gesundheitswirtschaft, Knebel für Vertragsärzte im GKV-KV-System, Regressbedingte Existenzbedrohung freier Praxen, Systemausstieg, Verträge, Patienteneinbindung in den Protest, E-Health, Gesundheitskarte.
Das genaue Programm finden Sie auf unten angegebener Homepage.
Kontakt Name: Hans-Peter Meuser
Kontakt Tel.: 02173/99490
Kontakt E-Mail: meuserdoc@compuserve.de
Kontakt Website: http://www.aerztetag-der-basis.de
Aus Protest wird Widerstand
3. Ärztetag der Basis, Samstag, 9. Februar 2008
Die freie Arztpraxis im Würgegriff von
Politik und Gesundheitsindustrie
10.00 – 17.00 Uhr, Med. Hochschule Hannover,
Hörsaaal A, Carl-Neuberg-Straße
Moderation: Hans-Peter Meuser, Wieland Dietrich
10.00 s.t. Begrüßung (Hans-Peter Meuser, 1. Vizepräsident der Freien Ärzteschaft e.V.)
Vormittagssitzung
10.05 Einführungsvortrag (Martin Grauduszus, Präsident der Freien Ärzteschaft e.V.)
- Die Freie Praxis im Zeitalter der Gesundheitswirtschaft.
- Geld verdienen Andere.
- Protestbewegung: Was haben wir erreicht? Wo geht es hin?
- Berlin-Essener Resolution – Wer engagiert sich dafür ?
10.25 Knebel für Vertragsärzte im GKV-KV-System (Hans-Peter Meuser)
- Das Ende des KV-Systems (aus der Noweski-Studie)
- EBM 2008: Lex MVZ, die Honorarlüge der KBV
- Die Honorarlüge der KVen (am Beispiel der KVNO)
10.45 Arzneimittel-„Regresse“ in Niedersachsen
- Die Situation in Niedersachsen (Rainer Woltmann, Ärztegenossenschaft NW)
- Aus der Praxis: Regressbetroffene (Konrad Sch.- Grabenschröer)
11.05 Diskussion
11.30 Systemausstieg der Bayerischen Hausärzte
(Wolfgang Hoppenthaller, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes)
- Das Korbmodell der Bayerischen Hausärzte, Ziele und aktueller Stand
11.50 Verträge zwischen Verbänden und Krankenkassen – Fluch oder Segen?
(Ekkehard Rübsam-Simon, 2. Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg)
- Der AOK-Vertrag in Baden-Württemberg mit MEDI und dem Hausärzteverband
12.10 Diskussion
12.30 Mittagspause
Nachmittagssitzung
13.30 Die Lage der Patienten in Praxis und Klinik
(Renate Hartwig, www.patient-informiert-sich.de)
13.45 Wie überleben Fachärzte? MVZ? Verträge? Körbe?
(Bärbel Grashoff, 2. Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztegenossenschaften)
14.00 Eine Stiftung macht Politik (Silke Lüder, Freie Ärzteschaft, RG Hamburg)
- Wie mit E-Health das Gesundheitswesen verändert werden soll
- Bündnis „Stoppt die Karte“
14.20 Patienten gegen die Gesundheitskarte (Gabi Thiess, Selbsthilfegruppe Fibromyalgie)
- Aufruf an die Öffentlichkeit: Keine Fotos – Keine Schnüffelkarte
14.30 Ärzte und Patienten gemeinsam: Entscheidungsrechte des Patienten
(Wolfram Candidus, Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten)
14.45 Pause
15.00 Diskussion mit dem Podium
Der Kampf um die Freiheit für Arzt und Patient im Gesundheitswesen, gegen Gesundheitswirtschaft und Bevormundung
16.00 Ärzte im Protestjahr 2008 (Martin Grauduszus)
- Wir Ärzte sprechen mit einer Stimme: Praxisschließungen, Streik, Großdemo
- Freie Arztwahl, Anspruch des Arztes auf angemessene Vergütung seiner Leistungen, Anspruch des Patienten auf angemessene Bezahlung seines Arztes.
16.15 Resolution
- Kehrtwende in Politik und Gesetzgebung: Die Freiheit wagen
- Bekräftigung und Einfordern der Berlin-Essener Resolution
16.30 Freie Diskussion, Ende 17.00
Zur Einstimmung und zur allgemeinen Information: www.es-ist-unrecht.de
www.freie-aerzteschaft.de
www.facharzt.de
(Stand: 23.1.2008, kleinere Änderungen noch möglich)
Die Tagungskosten betragen 30 Euro. Das beinhaltet ein Mittagessen und finanziert die Kosten für Saalmiete, Technik, Organisation usw.
Überweisung zeitgleich mit der Anmeldung an Freie Ärzteschaft auf Kto. 0206088260 bei BLZ 30060601 (Apobank Düsseldorf).
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Hilfestellungen zur Anreise und ggf. Unterkunft finden Sie im Reise-Center.
Anmeldung online.
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Am Freitag, dem 08.02.2008 findet für die bereits Angereisten im Restaurant des Hotel Mercure am Medical Park, Hannover, Feodor-Lynen-Str. 1, ab 20 Uhr ein berufspolitischer Stammtisch statt, separate Anmeldung erforderlich. Das Hotel liegt direkt nördlich der Medizinischen Hochschule.
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Mittwoch, 30. Januar 2008
30. Januar 2008 Nürnberg - 8000 Hausärzte bei Korbveranstaltung
BHÄV: Dieser Tag geht in die Geschichte der GKV ein – mehr als 8.000 Hausärzte bei Korbveranstaltung in Nürnberg
Geben sie alle ihre Zulassung zurück, steht das KV-System vor einem riesigen Problem: Rund 8.000 Hausärzte verwandelten die Arena Nürnberg heute in einen Hexenkessel. Die Ränge des Stadions waren dicht besetzt, zum Gefangenenchor aus der Oper Nabucco schritten die Vorstandsmitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) zum Rednerpult – von donnerndem Applaus begleitet. „Damit beweist die bayerische Hausärzteschaft, dass sie nicht mehr gewillt ist, sich von den Krankenkassen und der Politik unterdrücken zu lassen“, begrüßte ein sichtlich gerührter Dr. Wolfgang Hoppenthaller die Kollegen.
Sein Stellvertreter, Dr. Wolfgang Krombholz, zeigte sich sicher: „Dieser Tag geht in die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung ein.“ Die Hausärzte seien nun bereit, die Fesseln der Krankenkassen und der KVen abzulegen und sich für einen fairen Wettbewerb im System einzusetzen, der die Hausärzte nicht länger zur „Verhandlungsmasse der Krankenkassen“ degradiere.
Harsche Kritik übte Kromholz unter lautem Applaus an der Hausarztfraktion der KV Bayerns und deren Rundschreiben: „Die sind in ihren Schreiben auf die persönliche Angriffsebene übergegangen“, monierte der BHÄV-Vize. Diesen Kollegen sei offenbar nicht bewusst, dass sie eben nicht die Mehrheit der Kollegen auf ihrer Seite hätten. „Wie erhalten Solidaritätsaussagen von vielen Verbänden – besonders auch von den Fachärzten“, berichtete Krombholz. Bezogen auf den Systemausstieg betonte er, dass „ungewöhnliche Umstände auch ungewöhnliche Maßnahmen“ erforderten.
„Warum treffen sich so viele Menschen aus einer an sich doch so friedfertigen Berufsgruppe der Ärzte hier in dieser Halle, um Ihre Kassenzulassung zurückzugeben?“, fragte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztegenossenschaften und Vorstandsmitglied von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Bärbel Grashoff, in ihrem Grußwort – und gab gleich darauf die Antwort: „Nur durch unsere überdurchschnittliche Bereitschaft zur Selbstausbeutung und unsere absolut unterdurchschnittlichen Forderungen wurde die politische Misswirtschaft bisher vertuscht. Und zur Belohnung werden wir regelmäßig abgewatscht.“ Das gehe so nicht mehr.
Als letztmögliche Reaktion bleibe den Ärzten nur, das sinkende Schiff zu verlassen. „Sie alle gehen heute einen ersten Schritt in einen freien Beruf und dazu beglückwünsche ich Sie. Erhalten Sie sich Ihr Selbstbewusstsein und Ihren Kampfgeist und seien Sie bereit zu zivilem Ungehorsam“, sagte Grashoff. Die Hausärzte in Bayern seien bereit, konsequent den richtigen Schritt zu gehen. „Andere werden Ihnen folgen – da bin ich sicher“, rief Grashoff, was mit heftigem Beifall aus den Zuhörerrängen quittiert wurde.
Der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, zeigte sich beeindruckt „von dem Mut und der Entschlossenheit der bayerischen Kollgen“. Den Hausärzten sei bewusst, dass Freiheit kein Selbstzweck sei, sondern unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Grauduszus sprach auch den Systemausstieg der Kieferorthopäden an. Da seien zwar rund 30 Ärzte „juristisch fertig“ gemacht worden. „Mit 8.000 Hausärzten macht man das aber nicht“, rief der FÄ-Präsident unter donnerndem Applaus. Nach einigen Tagen ohne Hausärzten breche die Versorgung zusammen.
Es müsse ein direktes und geschütztes Vertrauens- und Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patienten geben. Es stelle sich daher nicht die Frage, ob es sich ein Arzt erlauben könne, das System zu verlassen. „Kann er es sich erlauben, noch im System zu bleiben – das ist die Frage“, sagte Grauduszus uns appellierte an die bayerischen Hausärzte: „Retten Sie die freie Praxis!“
Patientenvertreterin Renate Hartwig dankte in ihrer Rede allen Patienten, die hinter den Hausärzten stehen und sich nicht von Zeitungsberichten hätten beeinflussen lassen. „Sie haben den Numerus clausus in wehrhafter Demokratie erreicht“, lobte Hartwig auch die anwesenden Mediziner. Den Doktorhut überreiche sie im Namen aller Patienten denjenigen „die nachher ihre Zulassung in den Korb geben“, betonte die Initiatorin der Aktion „Hausärzte in Not“. Es sei für die Ärzte an der Zeit, sich „aus diesem verlogenen und korrumpierten System zu verabschieden“. Die Politik werde die Unzufriedenheit auch bei der nächsten Landtagswahl spüren.
Die Patienten bräuchten künftig Hausärzte und keine Care-Manager. „Wir brauchen vor allem den freien Arzt und keinen Befehlsempfänger.“ Auch müsse die freie Arztwahl für die Patienten erhalten werden. „Dies gelingt nur, wenn Sie sich aus dem System verabschieden“, appellierte Hartwig. Bei Politikern und Funktionären drehe sich derzeit nur noch alles um die Angst, den eigenen Sessel zu verlieren. Auch der KV gehe es nur um den Machterhalt. Hartwig kam zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Situation im KV-System nicht mit „demokratischen Grundsätzen vereinbar“ sei. Mit einem „herzlichen Dank für Ihre Zivilcourage“, verabschiedete sich die Patientenvertreterin vom Rednerpult.
Schließlich setzte Verbandschef Hoppenthaller zu seiner mit Spannung erwarteten Rede an. „Dieser Tag ist eine logische Konsequenz nach den erfolglosen Protesttagen und den frustrierenden Gesprächen mit den Politikern“, resümierte der BHÄV-Vorsitzende. Die „Politik des Weghörens“ müsse nun endlich aufhören. Seit Jahren hätten die Hausärzte den Frust hinuntergeschluckt und die Faust nur in der Tasche geballt. „Nun werden wir nicht mehr still sein.“
Die Kollegen müssten nun „für die Würde unseres Berufs und eine patientennahe hausärztliche Versorgung“ einstehen und entsprechend handeln. „In diesem System haben wir keine Chance mehr“, betonte Hoppenthaller. Die KV schmiede derzeit eine Allianz mit den Kassen und der Politik gegen die Hausärzte. „Wie korrupt muss ein System sein, wenn die Kliniker und Fachärzte aufgerufen werden, den Hausärzten in den Rücken zu fallen“, fragte er und betonte: „Her Munte, Ihr System wollen wir nicht mehr.“ Die Hausärzte als Zwangsmitglieder der KV finanzierten nur noch ihre eigene Unterdrückung und Ausbeutung.
Derzeit gebe es einen Pseudo-Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um gute Risiken. „In diesem System schießt sich jede Kasse ins Aus, die ins ambulante System investiert – allein das zeigt, wie pervers und marode das System ist.“ Darüber hinaus litten die Kollegen stark unter den Regressen. Zehn Prozent der betroffenen Ärzten hätten in einer Umfrage sogar von Selbstmordgedanken berichtet. „Dieses System macht nicht nur die Ärzte krank – sondern auch die Patienten. Kranke Ärzte sind schließlich keine guten Ärzte.“
Die Hausärzte müssten bei permanent sinkenden Honoraren den Sicherstellungsauftrag Tag für Tag sichern. „Das ist Ausbeutung unserer Arbeitskraft und unseres Privatvermögens.“ Die Rechte der Ärzte und Patienten würden mit Füßen getreten. „Wir sind geknebelt, gefesselt und mit Sozialgerichtsurteilen bestraft, die uns keine Luft mehr zum Atmen lassen.“ Mit demokratischen Grundsätzen habe das nichts mehr zu tun. „Das ist Staatsdiktatur und Machtmissbrauch der Kassen.“ Das System habe eindeutig totalitäre Züge.
Hoppenthaller geißelte auch die „Amerikanisierung“ des Gesundheitswesens. Kapitalgesellschaften drängten auf den Milliardenmarkt Gesundheit. Call-Center würden genutzt, um die Patienten zu konzerneigenen MVZ und Kliniken zu lenken. „Wir haben wohl keinen Platz mehr in diesen Zukunftsplänen. Wir würden nur stören, weil wir unseren Patienten abraten würden.“ Deshalb seien die Hausärzte in diesem System prinzipiell nicht mehr erwünscht. „Da man uns nicht exekutieren kann, hungert man uns aus“, fasste Hoppenthaller seine Meinung zusammen.
In Bezug auf die Rechtslage nach einem Ausstieg betonte Hoppenthaller: „Wenn wir jetzt unserer Zulassung zurückgeben, betreten wir nach 75 Jahren Kollektivvertragsrecht Neuland. Auch sind die Gesetzespassagen über die Folgen sehr unscharf formuliert. „Wenn man fünf Juristen fragt, bekommt man sechs verschiedene Meinungen.“ Die Panikmache der Kasse sei daher unverständlich. Zwar sei vorgesehen, dass ausgestiegene Ärzte keine Verträge mit den Kassen abschließen dürften – der Hausärzteverband könne dies jedoch tun. „Die Kassen werden ankommen und um Verhandlungen bitten“, zeigte sich der BHÄV-Chef überzeugt. Auch die Regierung werde es nicht zulassen, dass die Versorgung zusammenbreche. „Die Patienten benötigen keine 220 Krankenkassen – aber sie benötigen uns Hausärzte.“
Hoppenthaller appellierte: „Sie müssen das Systemversagen herstellen. Sie können die normative Kraft des Faktischen herstellen.“ Wenn die Kassen die Rechnungen der ausgestiegenen Ärzte nicht bezahlten, „werden wir uns hier wieder treffen, um Gegenmaßnahmen zu besprechen.“ Vielleicht könnten die Kollegen dann gemeinsam „in den Urlaub gehen“, führte der Hausarzt aus. Wenn das nun nicht funktioniere, hätten die Hausärzte für lange Zeit verloren. „Wir müssen uns aus dieser Diktatur befreien und endlich Freiberufler werden“, schloss er seine Ansprache – und erhielt minutenlangen Applaus.
Der Bayerische Hausärzteverband stellte nach den Reden Urnen auf und informierte abschließend über die rechtlichen Bedingungen bei der Abgabe der Verzichtserklärung – und auch über eine aktuelle Mitteilung der APO-Bank: Diese hatte im Vorfeld in einem Schreiben an den Verband erläutert, dass sie „bei einem Systemausstieg keinen Grund“ sehe, laufende Kredite von Ärzten zu kündigen. Zahlreiche Ärzte gingen schließlich zu den Urnen. Über das genaue Ergebnis wird änd in einigen Tagen berichten.
Geben sie alle ihre Zulassung zurück, steht das KV-System vor einem riesigen Problem: Rund 8.000 Hausärzte verwandelten die Arena Nürnberg heute in einen Hexenkessel. Die Ränge des Stadions waren dicht besetzt, zum Gefangenenchor aus der Oper Nabucco schritten die Vorstandsmitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) zum Rednerpult – von donnerndem Applaus begleitet. „Damit beweist die bayerische Hausärzteschaft, dass sie nicht mehr gewillt ist, sich von den Krankenkassen und der Politik unterdrücken zu lassen“, begrüßte ein sichtlich gerührter Dr. Wolfgang Hoppenthaller die Kollegen.
Sein Stellvertreter, Dr. Wolfgang Krombholz, zeigte sich sicher: „Dieser Tag geht in die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung ein.“ Die Hausärzte seien nun bereit, die Fesseln der Krankenkassen und der KVen abzulegen und sich für einen fairen Wettbewerb im System einzusetzen, der die Hausärzte nicht länger zur „Verhandlungsmasse der Krankenkassen“ degradiere.
Harsche Kritik übte Kromholz unter lautem Applaus an der Hausarztfraktion der KV Bayerns und deren Rundschreiben: „Die sind in ihren Schreiben auf die persönliche Angriffsebene übergegangen“, monierte der BHÄV-Vize. Diesen Kollegen sei offenbar nicht bewusst, dass sie eben nicht die Mehrheit der Kollegen auf ihrer Seite hätten. „Wie erhalten Solidaritätsaussagen von vielen Verbänden – besonders auch von den Fachärzten“, berichtete Krombholz. Bezogen auf den Systemausstieg betonte er, dass „ungewöhnliche Umstände auch ungewöhnliche Maßnahmen“ erforderten.
„Warum treffen sich so viele Menschen aus einer an sich doch so friedfertigen Berufsgruppe der Ärzte hier in dieser Halle, um Ihre Kassenzulassung zurückzugeben?“, fragte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztegenossenschaften und Vorstandsmitglied von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Bärbel Grashoff, in ihrem Grußwort – und gab gleich darauf die Antwort: „Nur durch unsere überdurchschnittliche Bereitschaft zur Selbstausbeutung und unsere absolut unterdurchschnittlichen Forderungen wurde die politische Misswirtschaft bisher vertuscht. Und zur Belohnung werden wir regelmäßig abgewatscht.“ Das gehe so nicht mehr.
Als letztmögliche Reaktion bleibe den Ärzten nur, das sinkende Schiff zu verlassen. „Sie alle gehen heute einen ersten Schritt in einen freien Beruf und dazu beglückwünsche ich Sie. Erhalten Sie sich Ihr Selbstbewusstsein und Ihren Kampfgeist und seien Sie bereit zu zivilem Ungehorsam“, sagte Grashoff. Die Hausärzte in Bayern seien bereit, konsequent den richtigen Schritt zu gehen. „Andere werden Ihnen folgen – da bin ich sicher“, rief Grashoff, was mit heftigem Beifall aus den Zuhörerrängen quittiert wurde.
Der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, zeigte sich beeindruckt „von dem Mut und der Entschlossenheit der bayerischen Kollgen“. Den Hausärzten sei bewusst, dass Freiheit kein Selbstzweck sei, sondern unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Grauduszus sprach auch den Systemausstieg der Kieferorthopäden an. Da seien zwar rund 30 Ärzte „juristisch fertig“ gemacht worden. „Mit 8.000 Hausärzten macht man das aber nicht“, rief der FÄ-Präsident unter donnerndem Applaus. Nach einigen Tagen ohne Hausärzten breche die Versorgung zusammen.
Es müsse ein direktes und geschütztes Vertrauens- und Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patienten geben. Es stelle sich daher nicht die Frage, ob es sich ein Arzt erlauben könne, das System zu verlassen. „Kann er es sich erlauben, noch im System zu bleiben – das ist die Frage“, sagte Grauduszus uns appellierte an die bayerischen Hausärzte: „Retten Sie die freie Praxis!“
Patientenvertreterin Renate Hartwig dankte in ihrer Rede allen Patienten, die hinter den Hausärzten stehen und sich nicht von Zeitungsberichten hätten beeinflussen lassen. „Sie haben den Numerus clausus in wehrhafter Demokratie erreicht“, lobte Hartwig auch die anwesenden Mediziner. Den Doktorhut überreiche sie im Namen aller Patienten denjenigen „die nachher ihre Zulassung in den Korb geben“, betonte die Initiatorin der Aktion „Hausärzte in Not“. Es sei für die Ärzte an der Zeit, sich „aus diesem verlogenen und korrumpierten System zu verabschieden“. Die Politik werde die Unzufriedenheit auch bei der nächsten Landtagswahl spüren.
Die Patienten bräuchten künftig Hausärzte und keine Care-Manager. „Wir brauchen vor allem den freien Arzt und keinen Befehlsempfänger.“ Auch müsse die freie Arztwahl für die Patienten erhalten werden. „Dies gelingt nur, wenn Sie sich aus dem System verabschieden“, appellierte Hartwig. Bei Politikern und Funktionären drehe sich derzeit nur noch alles um die Angst, den eigenen Sessel zu verlieren. Auch der KV gehe es nur um den Machterhalt. Hartwig kam zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Situation im KV-System nicht mit „demokratischen Grundsätzen vereinbar“ sei. Mit einem „herzlichen Dank für Ihre Zivilcourage“, verabschiedete sich die Patientenvertreterin vom Rednerpult.
Schließlich setzte Verbandschef Hoppenthaller zu seiner mit Spannung erwarteten Rede an. „Dieser Tag ist eine logische Konsequenz nach den erfolglosen Protesttagen und den frustrierenden Gesprächen mit den Politikern“, resümierte der BHÄV-Vorsitzende. Die „Politik des Weghörens“ müsse nun endlich aufhören. Seit Jahren hätten die Hausärzte den Frust hinuntergeschluckt und die Faust nur in der Tasche geballt. „Nun werden wir nicht mehr still sein.“
Die Kollegen müssten nun „für die Würde unseres Berufs und eine patientennahe hausärztliche Versorgung“ einstehen und entsprechend handeln. „In diesem System haben wir keine Chance mehr“, betonte Hoppenthaller. Die KV schmiede derzeit eine Allianz mit den Kassen und der Politik gegen die Hausärzte. „Wie korrupt muss ein System sein, wenn die Kliniker und Fachärzte aufgerufen werden, den Hausärzten in den Rücken zu fallen“, fragte er und betonte: „Her Munte, Ihr System wollen wir nicht mehr.“ Die Hausärzte als Zwangsmitglieder der KV finanzierten nur noch ihre eigene Unterdrückung und Ausbeutung.
Derzeit gebe es einen Pseudo-Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um gute Risiken. „In diesem System schießt sich jede Kasse ins Aus, die ins ambulante System investiert – allein das zeigt, wie pervers und marode das System ist.“ Darüber hinaus litten die Kollegen stark unter den Regressen. Zehn Prozent der betroffenen Ärzten hätten in einer Umfrage sogar von Selbstmordgedanken berichtet. „Dieses System macht nicht nur die Ärzte krank – sondern auch die Patienten. Kranke Ärzte sind schließlich keine guten Ärzte.“
Die Hausärzte müssten bei permanent sinkenden Honoraren den Sicherstellungsauftrag Tag für Tag sichern. „Das ist Ausbeutung unserer Arbeitskraft und unseres Privatvermögens.“ Die Rechte der Ärzte und Patienten würden mit Füßen getreten. „Wir sind geknebelt, gefesselt und mit Sozialgerichtsurteilen bestraft, die uns keine Luft mehr zum Atmen lassen.“ Mit demokratischen Grundsätzen habe das nichts mehr zu tun. „Das ist Staatsdiktatur und Machtmissbrauch der Kassen.“ Das System habe eindeutig totalitäre Züge.
Hoppenthaller geißelte auch die „Amerikanisierung“ des Gesundheitswesens. Kapitalgesellschaften drängten auf den Milliardenmarkt Gesundheit. Call-Center würden genutzt, um die Patienten zu konzerneigenen MVZ und Kliniken zu lenken. „Wir haben wohl keinen Platz mehr in diesen Zukunftsplänen. Wir würden nur stören, weil wir unseren Patienten abraten würden.“ Deshalb seien die Hausärzte in diesem System prinzipiell nicht mehr erwünscht. „Da man uns nicht exekutieren kann, hungert man uns aus“, fasste Hoppenthaller seine Meinung zusammen.
In Bezug auf die Rechtslage nach einem Ausstieg betonte Hoppenthaller: „Wenn wir jetzt unserer Zulassung zurückgeben, betreten wir nach 75 Jahren Kollektivvertragsrecht Neuland. Auch sind die Gesetzespassagen über die Folgen sehr unscharf formuliert. „Wenn man fünf Juristen fragt, bekommt man sechs verschiedene Meinungen.“ Die Panikmache der Kasse sei daher unverständlich. Zwar sei vorgesehen, dass ausgestiegene Ärzte keine Verträge mit den Kassen abschließen dürften – der Hausärzteverband könne dies jedoch tun. „Die Kassen werden ankommen und um Verhandlungen bitten“, zeigte sich der BHÄV-Chef überzeugt. Auch die Regierung werde es nicht zulassen, dass die Versorgung zusammenbreche. „Die Patienten benötigen keine 220 Krankenkassen – aber sie benötigen uns Hausärzte.“
Hoppenthaller appellierte: „Sie müssen das Systemversagen herstellen. Sie können die normative Kraft des Faktischen herstellen.“ Wenn die Kassen die Rechnungen der ausgestiegenen Ärzte nicht bezahlten, „werden wir uns hier wieder treffen, um Gegenmaßnahmen zu besprechen.“ Vielleicht könnten die Kollegen dann gemeinsam „in den Urlaub gehen“, führte der Hausarzt aus. Wenn das nun nicht funktioniere, hätten die Hausärzte für lange Zeit verloren. „Wir müssen uns aus dieser Diktatur befreien und endlich Freiberufler werden“, schloss er seine Ansprache – und erhielt minutenlangen Applaus.
Der Bayerische Hausärzteverband stellte nach den Reden Urnen auf und informierte abschließend über die rechtlichen Bedingungen bei der Abgabe der Verzichtserklärung – und auch über eine aktuelle Mitteilung der APO-Bank: Diese hatte im Vorfeld in einem Schreiben an den Verband erläutert, dass sie „bei einem Systemausstieg keinen Grund“ sehe, laufende Kredite von Ärzten zu kündigen. Zahlreiche Ärzte gingen schließlich zu den Urnen. Über das genaue Ergebnis wird änd in einigen Tagen berichten.
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Sportliche laufen dem Tod länger davon
Sportliche laufen dem Tod länger davon
B. Schumacher
Ein schlechtes Abschneiden beim Belastungstest ist prognostisch ungünstig. Für Gesunde ebenso wie für Herzkranke sagt ein solches Ergebnis ein erhöhtes Sterberisiko voraus. Das belegt eine der bisher größten Studien, die diesen Zusammenhang untersucht hat: 15 660 Männer im Alter von knapp 60 Jahren, ohne und mit kardiovaskulärer Erkrankung, hatten dafür einen Belastungstest auf dem Laufband absolviert und waren danach über einen Zeitraum von 7,5 Jahren beobachtet worden.
Im Vergleich zur Gruppe mit der geringsten Belastungskapazität (< 5 MET, MET für metabolische Äquivalente) war in der Gruppe mit der höchsten Fitness die Sterblichkeit um 70% geringer. Sogar Männer mit nur mäßiger Fitness (7,1-10 MET) hatten eine um 50% geringere Sterblichkeit als die am wenigsten Trainierten. „Schon mit einer geringen Investition bekommt man sehr viel heraus", kommentierte der Erstautor der Studie das Ergebnis. Es zahle sich bereits aus, wenn man jeden Tag 30 Minuten zu Fuß gehe – und das solle doch möglich sein: „Wenn wir auf dem Mond herumspazieren können, werden wir wohl auch auf der Erde laufen können."
Quelle der Originalpublikation: Kokkinos P et al.: Exercise capacity and mortality in black and white men. Circulation 2008, online
B. Schumacher
Ein schlechtes Abschneiden beim Belastungstest ist prognostisch ungünstig. Für Gesunde ebenso wie für Herzkranke sagt ein solches Ergebnis ein erhöhtes Sterberisiko voraus. Das belegt eine der bisher größten Studien, die diesen Zusammenhang untersucht hat: 15 660 Männer im Alter von knapp 60 Jahren, ohne und mit kardiovaskulärer Erkrankung, hatten dafür einen Belastungstest auf dem Laufband absolviert und waren danach über einen Zeitraum von 7,5 Jahren beobachtet worden.
Im Vergleich zur Gruppe mit der geringsten Belastungskapazität (< 5 MET, MET für metabolische Äquivalente) war in der Gruppe mit der höchsten Fitness die Sterblichkeit um 70% geringer. Sogar Männer mit nur mäßiger Fitness (7,1-10 MET) hatten eine um 50% geringere Sterblichkeit als die am wenigsten Trainierten. „Schon mit einer geringen Investition bekommt man sehr viel heraus", kommentierte der Erstautor der Studie das Ergebnis. Es zahle sich bereits aus, wenn man jeden Tag 30 Minuten zu Fuß gehe – und das solle doch möglich sein: „Wenn wir auf dem Mond herumspazieren können, werden wir wohl auch auf der Erde laufen können."
Quelle der Originalpublikation: Kokkinos P et al.: Exercise capacity and mortality in black and white men. Circulation 2008, online
Fatale Fehldiagnose "COPD-Exazerbation"
MMW, 29.01.2008
Fatale Fehldiagnose "COPD-Exazerbation"
Klagt ein Patient mit COPD über eine plötzliche Zunahme der Dyspnoe, denkt man zunächst an eine Exazerbation. Häufig eine Fehldiagnose, wie Studienergebnisse zeigen.
Plötzliche Atemnot bei COPD: Hier war die Ursache eine multiple Lungenembolie / Fotoquelle: H. S. Füeßl
Bei 148 COPD-Patienten, die wegen vermeintlicher schwer-
gradiger Exazerbation inten-
sivmedizinisch überwacht wurden, fand sich nach einer sorgfältigen klinischen und echokardiografischen Untersuchung in 31% eine akute Linksherzinsuffizienz, in weiteren 14% der Fälle wurde eine zusätzliche kardiale Ursache diskutiert.
In einer anderen Studie fand sich bei 43 von 197 Patienten mit vermuteter Exazerbation einer COPD eine Lungenem-
bolie als Ursache der plötz-
lichen Atemnot. Risikofakto-
ren waren vorausgegangene thromboembolische Ereig-
nisse, eine maligne Grunder-
krankung und ein pCO2-Abfall von mindestens 5 mmHg.
"Diese Studien belegen, dass bei COPD-Patienten eine relativ häufige Komorbidität mit Linksherzinsuffizienz und Lungenembolie besteht", so PD Dr. Martin Kohlhäufl, Gerlingen. Um die eigentliche Ursache der "Exazerbation" nicht zu übersehen, sollte bei allen COPD-Patienten mit plötzlicher Zunahme der Dyspnoe eine kardiologische Diagnostik inklusive EKG und Farbdopplerecho erfolgen.
Autor: Dr. med. Peter Stiefelhagen
Quelle: Internisten-Update, Wiesbaden, 23.–24. November 2007 (Veranstalter: Med Update)
Fatale Fehldiagnose "COPD-Exazerbation"
Klagt ein Patient mit COPD über eine plötzliche Zunahme der Dyspnoe, denkt man zunächst an eine Exazerbation. Häufig eine Fehldiagnose, wie Studienergebnisse zeigen.
Plötzliche Atemnot bei COPD: Hier war die Ursache eine multiple Lungenembolie / Fotoquelle: H. S. Füeßl
Bei 148 COPD-Patienten, die wegen vermeintlicher schwer-
gradiger Exazerbation inten-
sivmedizinisch überwacht wurden, fand sich nach einer sorgfältigen klinischen und echokardiografischen Untersuchung in 31% eine akute Linksherzinsuffizienz, in weiteren 14% der Fälle wurde eine zusätzliche kardiale Ursache diskutiert.
In einer anderen Studie fand sich bei 43 von 197 Patienten mit vermuteter Exazerbation einer COPD eine Lungenem-
bolie als Ursache der plötz-
lichen Atemnot. Risikofakto-
ren waren vorausgegangene thromboembolische Ereig-
nisse, eine maligne Grunder-
krankung und ein pCO2-Abfall von mindestens 5 mmHg.
"Diese Studien belegen, dass bei COPD-Patienten eine relativ häufige Komorbidität mit Linksherzinsuffizienz und Lungenembolie besteht", so PD Dr. Martin Kohlhäufl, Gerlingen. Um die eigentliche Ursache der "Exazerbation" nicht zu übersehen, sollte bei allen COPD-Patienten mit plötzlicher Zunahme der Dyspnoe eine kardiologische Diagnostik inklusive EKG und Farbdopplerecho erfolgen.
Autor: Dr. med. Peter Stiefelhagen
Quelle: Internisten-Update, Wiesbaden, 23.–24. November 2007 (Veranstalter: Med Update)
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Exacerbation,
Linksherzinsuffizienz
Dienstag, 29. Januar 2008
Sport hält jung - Chromosomenuntersuchung
29.01.2008 - Gesundheit
Länger jung mit Sport
Bewegung bremst Alterung der Zellen
Körperliche Aktivität hält nicht nur das Herz-Kreislauf-System und den Bewegungsapparat gesund, es bremst auch die Alterung der Zellen. Das haben britische Wissenschaftler bei Untersuchungen an rund 2.400 Zwillingen entdeckt. Bei sportlich aktiven Versuchsteilnehmern hatte die Länge der Chromosomen-Enden mit dem Alter im Vergleich zu inaktiven Probanden deutlich weniger abgenommen, fanden die Forscher um Lynn Cherkas vom King's College in London heraus. Die Länge dieser sogenannten Telomere gilt als wichtiger Maßstab für die Alterung von Zellen.
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In ihre Untersuchung bezogen die Wissenschaftler rund 900 zweieiige, rund 180 eineiige Zwillingspaare und etwa 240 Zwillinge ein, bei denen sie nur einen der beiden Geschwisterteile untersuchen konnten. Die Forscher fragten die Probanden nach dem Lebensstil, der Art und Häufigkeit körperlicher Aktivität, den Rauchgewohnheiten und bestehenden oder früheren Krankheiten. Zudem gewannen sie bei jedem Freiwilligen aus einer Blutprobe weiße Blutkörperchen, extrahierten deren DNA und bestimmten die Länge der Telomere.
Diese fadenartigen Strukturen am Ende jedes Erbgutsmoleküls werden mit jeder Verdoppelung der DNA bei der Zellteilung etwas kürzer. Unterschreiten sie eine kritische Länge, geht genetische Information verloren und die Zelle kann ihre Aufgabe nicht mehr voll erfüllen. Die Länge der Telomere gilt daher als wichtiger Indikator, wie weit die Alterung bei einem Organismus bereits fortgeschritten ist.
Dieser Prozess lässt sich durch körperliche Aktivität bremsen, fanden die Forscher in ihrer Auswertung heraus: Körperlich besonders aktive Probanden wiesen im Vergleich zu nahezu unaktiven Studienteilnehmern eine Telomerlänge auf, die einem Altersunterschied von etwa zehn Jahren entspricht, ergaben die Messungen. Weitere Faktoren wie Rauchen oder Übergewicht hatten die Wissenschaftler dabei schon herausgerechnet.
Wie körperliche Aktivität den Alterungsprozess in der Zelle genau beeinflusst, wissen die Forscher jedoch noch nicht. Sport und Bewegung hemmen Entzündungsreaktionen und helfen dabei, oxidativen Stress in den Zellen abzubauen, was sich auch positiv auf die Telomerlänge auswirken könnte, führen die Wissenschaftler als mögliche Erklärung an.
Lynn Cherkas (King's College, London): Archives of Internal Medicine, Band 168, S. 154
ddp/wissenschaft.de – Ulrich Dewald
Länger jung mit Sport
Bewegung bremst Alterung der Zellen
Körperliche Aktivität hält nicht nur das Herz-Kreislauf-System und den Bewegungsapparat gesund, es bremst auch die Alterung der Zellen. Das haben britische Wissenschaftler bei Untersuchungen an rund 2.400 Zwillingen entdeckt. Bei sportlich aktiven Versuchsteilnehmern hatte die Länge der Chromosomen-Enden mit dem Alter im Vergleich zu inaktiven Probanden deutlich weniger abgenommen, fanden die Forscher um Lynn Cherkas vom King's College in London heraus. Die Länge dieser sogenannten Telomere gilt als wichtiger Maßstab für die Alterung von Zellen.
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In ihre Untersuchung bezogen die Wissenschaftler rund 900 zweieiige, rund 180 eineiige Zwillingspaare und etwa 240 Zwillinge ein, bei denen sie nur einen der beiden Geschwisterteile untersuchen konnten. Die Forscher fragten die Probanden nach dem Lebensstil, der Art und Häufigkeit körperlicher Aktivität, den Rauchgewohnheiten und bestehenden oder früheren Krankheiten. Zudem gewannen sie bei jedem Freiwilligen aus einer Blutprobe weiße Blutkörperchen, extrahierten deren DNA und bestimmten die Länge der Telomere.
Diese fadenartigen Strukturen am Ende jedes Erbgutsmoleküls werden mit jeder Verdoppelung der DNA bei der Zellteilung etwas kürzer. Unterschreiten sie eine kritische Länge, geht genetische Information verloren und die Zelle kann ihre Aufgabe nicht mehr voll erfüllen. Die Länge der Telomere gilt daher als wichtiger Indikator, wie weit die Alterung bei einem Organismus bereits fortgeschritten ist.
Dieser Prozess lässt sich durch körperliche Aktivität bremsen, fanden die Forscher in ihrer Auswertung heraus: Körperlich besonders aktive Probanden wiesen im Vergleich zu nahezu unaktiven Studienteilnehmern eine Telomerlänge auf, die einem Altersunterschied von etwa zehn Jahren entspricht, ergaben die Messungen. Weitere Faktoren wie Rauchen oder Übergewicht hatten die Wissenschaftler dabei schon herausgerechnet.
Wie körperliche Aktivität den Alterungsprozess in der Zelle genau beeinflusst, wissen die Forscher jedoch noch nicht. Sport und Bewegung hemmen Entzündungsreaktionen und helfen dabei, oxidativen Stress in den Zellen abzubauen, was sich auch positiv auf die Telomerlänge auswirken könnte, führen die Wissenschaftler als mögliche Erklärung an.
Lynn Cherkas (King's College, London): Archives of Internal Medicine, Band 168, S. 154
ddp/wissenschaft.de – Ulrich Dewald
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Chromosomen,
jung,
Sport
Montag, 28. Januar 2008
Kooperation Westerwälder Ärztenetze begrüßt die Neuwieder Mitglieder des Medizinischen Qualitätsnetzes Ärztering Neuwied e.V.
Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Vorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen, Tel.: 02687 / 2022
Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
www.ww-aerztenetze.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit Beschluss der Vollversammlung Ihres Ärztenetzes vom 16.01.2008, ist der Ärztering Neuwied nun unserer Dachorganisation, der Kooperation Westerwälder Ärztenetze, beigetreten.
Wir freuen uns sehr, Sie als Mitglied des MQ Ärztering Neuwied, nun auch als Mitglied in der Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. begrüßen zu dürfen.
MEDIS Westerwald GmbH & CoKG, die Servicegesellschaft der Kooperation Westerwälder Ärztenetze, ist nun in Der Lage, Ihnen viele exklusive Angebote zu unterbreiten.
Anliegenden übersenden wir Ihnen das Konzept der MEDIS Westerwald GmbH & CoKG. Enthalten sind Informationen zu den Angeboten und Projekten. Diese Angebote können alle Mitglieder der Kooperation wahrnehmen, zu denen auch Sie jetzt gehören. Selbstverständlich ist es auch möglich, aber keine Voraussetzung, Gesellschafter von MEDIS Westerwald GmbH & CoKG zu werden.
Bitte verwenden Sie anliegendes Fax-Rückmeldeformular und kreuzen Sie dort die Angebote und Projekte an, an denen Sie teilnehmen wollen.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen auch jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Detaillierte Informationen finden Sie auch auf unseren Internetseiten:
www.medis-westerwald.de und www.ww-aerztenetze.de
Dieses Schreiben incl.den Anhängen wird Ihnen, und allen Kollegen des Ärzteringes Neuwied, auch postalisch zugestellt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen, Ihre Ideen und konstruktiven Beiträge.
Mit den besten Grüßen
Dr. S. Scholl
Vorstandsvorsitzender Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Vorstandsvorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen
Tel: 0700/20001100,
Fax: 012120/68859
Email: Dr.S.Scholl@ww-aerztenetze.de
Web: www.ww-aerztenetze.de
Vorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen, Tel.: 02687 / 2022
Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
www.ww-aerztenetze.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit Beschluss der Vollversammlung Ihres Ärztenetzes vom 16.01.2008, ist der Ärztering Neuwied nun unserer Dachorganisation, der Kooperation Westerwälder Ärztenetze, beigetreten.
Wir freuen uns sehr, Sie als Mitglied des MQ Ärztering Neuwied, nun auch als Mitglied in der Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. begrüßen zu dürfen.
MEDIS Westerwald GmbH & CoKG, die Servicegesellschaft der Kooperation Westerwälder Ärztenetze, ist nun in Der Lage, Ihnen viele exklusive Angebote zu unterbreiten.
Anliegenden übersenden wir Ihnen das Konzept der MEDIS Westerwald GmbH & CoKG. Enthalten sind Informationen zu den Angeboten und Projekten. Diese Angebote können alle Mitglieder der Kooperation wahrnehmen, zu denen auch Sie jetzt gehören. Selbstverständlich ist es auch möglich, aber keine Voraussetzung, Gesellschafter von MEDIS Westerwald GmbH & CoKG zu werden.
Bitte verwenden Sie anliegendes Fax-Rückmeldeformular und kreuzen Sie dort die Angebote und Projekte an, an denen Sie teilnehmen wollen.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen auch jederzeit telefonisch zur Verfügung.
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Dieses Schreiben incl.den Anhängen wird Ihnen, und allen Kollegen des Ärzteringes Neuwied, auch postalisch zugestellt werden.
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Mit den besten Grüßen
Dr. S. Scholl
Vorstandsvorsitzender Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
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Vorstandsvorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen
Tel: 0700/20001100,
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Email: Dr.S.Scholl@ww-aerztenetze.de
Web: www.ww-aerztenetze.de
Mittwoch, 23. Januar 2008
Was wird die AOK von uns Ärzten in speziellen Verträgen fordern
Was die AOK von Ärzten fordert (Bayern aktuell)
Die AOK macht ihren Partnern in der Ausschreibung unter anderem folgende Vorgaben:
1. Nutzung einer online-fähigen EDV (ab Windows 2000) und Anbindung über ISDN oder DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen.
2. Elektronische Abrechnung der Leistungen gegenüber der AOK.
3. Führen einer elektronischen Patientenakte.
4. Aktive Umsetzung von DMP.
5. Unterstützung von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur besonderen ambulanten Versorgung und der Integrierten Versorgung.
6. Berücksichtigung von Preisvergleichslisten.
7. Sprechstundenangebot werktäglich (außer Samstag) und mindestens eine Abendsprechstunde pro Woche.
8. Enge Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung derer Präventionsangebote und Beratungsleistungen.
Mfg
Frank Neßler
Die AOK macht ihren Partnern in der Ausschreibung unter anderem folgende Vorgaben:
1. Nutzung einer online-fähigen EDV (ab Windows 2000) und Anbindung über ISDN oder DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen.
2. Elektronische Abrechnung der Leistungen gegenüber der AOK.
3. Führen einer elektronischen Patientenakte.
4. Aktive Umsetzung von DMP.
5. Unterstützung von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur besonderen ambulanten Versorgung und der Integrierten Versorgung.
6. Berücksichtigung von Preisvergleichslisten.
7. Sprechstundenangebot werktäglich (außer Samstag) und mindestens eine Abendsprechstunde pro Woche.
8. Enge Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung derer Präventionsangebote und Beratungsleistungen.
Mfg
Frank Neßler
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Verträge
GKV Bayern 2008 AOK
Hausärzteverband verspricht Kollegen den Abschied von der Punkte-Welt
In Baden-Württemberg wollen AOK, Hausärzteverband und Medi ein neues Kapitel der Vertragspolitik aufschlagen
STUTTGART. Die neue Welt des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg ist groß: "Status quo plus XXL", verspricht Verbandsvize Dr. Frank-Dieter Braun teilnehmenden Hausärzten etwa bei den Honoraren. Aber die Verbandsspitze weiß auch: "Klappt es nicht, bleibt der Vertrag eine Anekdote in der Gesundheitspolitik", sagt Landes-Hausärztechef Dr. Berthold Dietsche.
Von Florian Staeck und Wolfgang van den Bergh
Eng verbandelt: Hausärzteverband und Medi sowie die AOK gehen mit dem geplanten Vertrag auf Tuchfühlung.
Foto: imago
Stuttgart war kurz vor Weihnachten das Epizentrum eines Erdbebens in der Gesundheitspolitik. Erstmals verhandeln zwei Verbände, Hausärzteverband und Medi, mit der AOK über die komplette hausarztzentrierte Versorgung in einem Flächenland. Mit dem Zuschlag der AOK schlagen die Verbände ein neues Kapitel in der Geschichte frei verhandelbarer Verträge auf. Die KV ist außen vor.
"Bei den Honoraren streben wir den Status quo plus XXL an." Dr. Frank-Dieter Braun Vize-Chef des Hausärzteverbands in Baden-Württemberg
Hinzu kommt: Honoriert werden sollen die teilnehmenden Hausärzte - beide Verbände bringen im Südwesten etwa 4500 Hausärzte mit - dadurch, dass die Gesamtvergütung der KV nach einem noch auszuhandelnden Verfahren gekürzt wird.
Grundpauschale angesetzt, dann floaten die Punktwerte
Für den Hausärzteverband ist der Vertrag, der zum 1. Juli starten soll, der zentrale Hoffnungsträger, um dem "Elend des neuen EBM" zu entkommen: So werde etwa das Punktzahlgrenzvolumen in Baden-Württemberg bereits mit der Abrechnung der hausärztlichen Grundpauschale fast erreicht, berichtet Dietsche. Jede weitere Leistung werde nur noch mit floatenden Punktwerten vergütet.
Damit soll im AOK-Vertrag Schluss sein. "Es wird keine Punkte geben", kündigt der Vorstand an. Stattdessen strebe man eine "einfache pauschalierte Gebührenordnung" an. Verhandlungsbasis soll der Vorschlag des hausärztlichen Fachausschusses der KBV vom Januar 2007 sein. Der Fachausschuss hatte damals eine Berechnung vorgelegt, in der Praxismieten, Tarifverträge, Energiekosten und Abschreibungen berücksichtigt wurden. Die daraus ermittelten Gesamtkosten beliefen sich auf 276 000 Euro für eine Durchschnittspraxis bei einer angenommenen Scheinzahl von 800 Patienten. Bei unterschiedlicher Altersgewichtung errechnete der Fachausschuss eine Grundpauschale von 85 Euro im Schnitt.
Anpassung an steigende Morbidität ist noch nicht geklärt
"Die Kollegen können ihre bisherige EDV weiter benutzen." Dr. Berthold Dietsche Chef des Hausärzteverbands in Baden-Württemberg
Beim Hausarztvertrag soll die Jahr um Jahr steigende Morbidität berücksichtigt werden, fordern Dietsche und Braun. Wie dieser Anpassungsfaktor berechnet werden soll, sei aber noch ungeklärt. Dietsche und Braun bestreiten den Vorwurf der KBV-Spitze, sie verspielten das erreichte Ziel, das die Morbidität künftig von den Kassen getragen wird. Für den Verband ist zudem entscheidend, dass im AOK-Vertrag die Lotsenfunktion des Hausarztes tatsächlich etabliert wird, um das "Facharzthopping" zu beenden.
Ausdrücklich hat die AOK in ihren Ausschreibungsbedingungen verlangt, dass die teilnehmenden Ärzte auch andere AOK-Verträge, etwa nach Paragraf 73 c SGB V (besondere ambulante Versorgung) unterstützen. Dietsche hat damit auch mit Blick auf Medi kein Problem. Medi ist fachübergreifend organisiert und drängt für seine Fachärzte auf eigene Verträge. Bei der genauen Beschreibung der Schnittstellen zwischen der haus- und der fachärztlichen Versorgung "wollen wir aber natürlich dabei sein", betont Dietsche.
Das Verhältnis zu Medi beschreibt der Vorstand als "freundliches Zweckbündnis", programmatisch gehe man nur zum Teil gleiche Wege. So habe der Hausärzteverband in Baden-Württemberg mit Korbmodellen als Vorbereitung für einen GKV-Ausstieg, wie sie bei Medi diskutiert werden, nichts im Sinn. Das gelte auch für die Diskussion, die der Hausärzteverband in Bayern aktuell dazu führt. Dietsche: "Unsere Landesverbände sind hier völlig autonom."
Viel vorgenommen haben sich die künftigen Partner bei der EDV-Ausstattung der teilnehmenden Hausärzte. Denn diese sollen nach dem Willen der AOK bei der Verordnung Preisvergleichslisten berücksichtigen. "Die Kollegen können ihre bisherige EDV benutzen", beruhigt Dietsche. Verordner sollen auf die - werbefreie - Software zugreifen, um die AOK-Informationen berücksichtigen zu können.
In Sachen EDV zerstreut Dietsche Befürchtungen, wonach die teilnehmenden Hausärzte ihre Abrechnungsdaten direkt an die AOK liefern sollen: "Der Kollege stellt seine Unterlagen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft zur Verfügung." Diese leitet die aggregierten Daten an die AOK weiter. Dietsche: "Nichts anderes macht auch die KV."
"Ein Angriff auf das KV-System"
Die Ausschreibung der AOK hat bei der KBV die Alarmglocken schrillen lassen. KBV-Chef Dr. Andras Köhler warnte in der Vertreterversammlung der KBV am 7. Dezember vor Fehlentwicklungen:
"Der angeblich maßgeschneiderte Vertrag ist in Wirklichkeit eine Zwangsjacke."
"Die Ausschreibung hat den Charakter eines Angriffs auf das KV-System."
"Therapiefreiheit und individuelle Behandlung sind passé."
"Ärzte begeben sich in eine direkte Abhängigkeit einer Kasse."
"Honoraranpassungen werden durch eine zementierte Pauschale ausgeschaltet."
DOKUMENTATION
Was die AOK von Ärzten fordert
Die AOK macht ihren Partnern in der Ausschreibung unter anderem folgende Vorgaben:
Nutzung einer online-fähigen EDV (ab Windows 2000) und Anbindung über ISDN oder DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen.
Elektronische Abrechnung der Leistungen gegenüber der AOK.
Führen einer elektronischen Patientenakte.
Aktive Umsetzung von DMP.
Unterstützung von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur besonderen ambulanten Versorgung und der Integrierten Versorgung.
Berücksichtigung von Preisvergleichslisten.
Sprechstundenangebot werktäglich (außer Samstag) und mindestens eine Abendsprechstunde pro Woche.
Enge Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung derer Präventionsangebote und Beratungsleistungen.
In Baden-Württemberg wollen AOK, Hausärzteverband und Medi ein neues Kapitel der Vertragspolitik aufschlagen
STUTTGART. Die neue Welt des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg ist groß: "Status quo plus XXL", verspricht Verbandsvize Dr. Frank-Dieter Braun teilnehmenden Hausärzten etwa bei den Honoraren. Aber die Verbandsspitze weiß auch: "Klappt es nicht, bleibt der Vertrag eine Anekdote in der Gesundheitspolitik", sagt Landes-Hausärztechef Dr. Berthold Dietsche.
Von Florian Staeck und Wolfgang van den Bergh
Eng verbandelt: Hausärzteverband und Medi sowie die AOK gehen mit dem geplanten Vertrag auf Tuchfühlung.
Foto: imago
Stuttgart war kurz vor Weihnachten das Epizentrum eines Erdbebens in der Gesundheitspolitik. Erstmals verhandeln zwei Verbände, Hausärzteverband und Medi, mit der AOK über die komplette hausarztzentrierte Versorgung in einem Flächenland. Mit dem Zuschlag der AOK schlagen die Verbände ein neues Kapitel in der Geschichte frei verhandelbarer Verträge auf. Die KV ist außen vor.
"Bei den Honoraren streben wir den Status quo plus XXL an." Dr. Frank-Dieter Braun Vize-Chef des Hausärzteverbands in Baden-Württemberg
Hinzu kommt: Honoriert werden sollen die teilnehmenden Hausärzte - beide Verbände bringen im Südwesten etwa 4500 Hausärzte mit - dadurch, dass die Gesamtvergütung der KV nach einem noch auszuhandelnden Verfahren gekürzt wird.
Grundpauschale angesetzt, dann floaten die Punktwerte
Für den Hausärzteverband ist der Vertrag, der zum 1. Juli starten soll, der zentrale Hoffnungsträger, um dem "Elend des neuen EBM" zu entkommen: So werde etwa das Punktzahlgrenzvolumen in Baden-Württemberg bereits mit der Abrechnung der hausärztlichen Grundpauschale fast erreicht, berichtet Dietsche. Jede weitere Leistung werde nur noch mit floatenden Punktwerten vergütet.
Damit soll im AOK-Vertrag Schluss sein. "Es wird keine Punkte geben", kündigt der Vorstand an. Stattdessen strebe man eine "einfache pauschalierte Gebührenordnung" an. Verhandlungsbasis soll der Vorschlag des hausärztlichen Fachausschusses der KBV vom Januar 2007 sein. Der Fachausschuss hatte damals eine Berechnung vorgelegt, in der Praxismieten, Tarifverträge, Energiekosten und Abschreibungen berücksichtigt wurden. Die daraus ermittelten Gesamtkosten beliefen sich auf 276 000 Euro für eine Durchschnittspraxis bei einer angenommenen Scheinzahl von 800 Patienten. Bei unterschiedlicher Altersgewichtung errechnete der Fachausschuss eine Grundpauschale von 85 Euro im Schnitt.
Anpassung an steigende Morbidität ist noch nicht geklärt
"Die Kollegen können ihre bisherige EDV weiter benutzen." Dr. Berthold Dietsche Chef des Hausärzteverbands in Baden-Württemberg
Beim Hausarztvertrag soll die Jahr um Jahr steigende Morbidität berücksichtigt werden, fordern Dietsche und Braun. Wie dieser Anpassungsfaktor berechnet werden soll, sei aber noch ungeklärt. Dietsche und Braun bestreiten den Vorwurf der KBV-Spitze, sie verspielten das erreichte Ziel, das die Morbidität künftig von den Kassen getragen wird. Für den Verband ist zudem entscheidend, dass im AOK-Vertrag die Lotsenfunktion des Hausarztes tatsächlich etabliert wird, um das "Facharzthopping" zu beenden.
Ausdrücklich hat die AOK in ihren Ausschreibungsbedingungen verlangt, dass die teilnehmenden Ärzte auch andere AOK-Verträge, etwa nach Paragraf 73 c SGB V (besondere ambulante Versorgung) unterstützen. Dietsche hat damit auch mit Blick auf Medi kein Problem. Medi ist fachübergreifend organisiert und drängt für seine Fachärzte auf eigene Verträge. Bei der genauen Beschreibung der Schnittstellen zwischen der haus- und der fachärztlichen Versorgung "wollen wir aber natürlich dabei sein", betont Dietsche.
Das Verhältnis zu Medi beschreibt der Vorstand als "freundliches Zweckbündnis", programmatisch gehe man nur zum Teil gleiche Wege. So habe der Hausärzteverband in Baden-Württemberg mit Korbmodellen als Vorbereitung für einen GKV-Ausstieg, wie sie bei Medi diskutiert werden, nichts im Sinn. Das gelte auch für die Diskussion, die der Hausärzteverband in Bayern aktuell dazu führt. Dietsche: "Unsere Landesverbände sind hier völlig autonom."
Viel vorgenommen haben sich die künftigen Partner bei der EDV-Ausstattung der teilnehmenden Hausärzte. Denn diese sollen nach dem Willen der AOK bei der Verordnung Preisvergleichslisten berücksichtigen. "Die Kollegen können ihre bisherige EDV benutzen", beruhigt Dietsche. Verordner sollen auf die - werbefreie - Software zugreifen, um die AOK-Informationen berücksichtigen zu können.
In Sachen EDV zerstreut Dietsche Befürchtungen, wonach die teilnehmenden Hausärzte ihre Abrechnungsdaten direkt an die AOK liefern sollen: "Der Kollege stellt seine Unterlagen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft zur Verfügung." Diese leitet die aggregierten Daten an die AOK weiter. Dietsche: "Nichts anderes macht auch die KV."
"Ein Angriff auf das KV-System"
Die Ausschreibung der AOK hat bei der KBV die Alarmglocken schrillen lassen. KBV-Chef Dr. Andras Köhler warnte in der Vertreterversammlung der KBV am 7. Dezember vor Fehlentwicklungen:
"Der angeblich maßgeschneiderte Vertrag ist in Wirklichkeit eine Zwangsjacke."
"Die Ausschreibung hat den Charakter eines Angriffs auf das KV-System."
"Therapiefreiheit und individuelle Behandlung sind passé."
"Ärzte begeben sich in eine direkte Abhängigkeit einer Kasse."
"Honoraranpassungen werden durch eine zementierte Pauschale ausgeschaltet."
DOKUMENTATION
Was die AOK von Ärzten fordert
Die AOK macht ihren Partnern in der Ausschreibung unter anderem folgende Vorgaben:
Nutzung einer online-fähigen EDV (ab Windows 2000) und Anbindung über ISDN oder DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen.
Elektronische Abrechnung der Leistungen gegenüber der AOK.
Führen einer elektronischen Patientenakte.
Aktive Umsetzung von DMP.
Unterstützung von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur besonderen ambulanten Versorgung und der Integrierten Versorgung.
Berücksichtigung von Preisvergleichslisten.
Sprechstundenangebot werktäglich (außer Samstag) und mindestens eine Abendsprechstunde pro Woche.
Enge Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung derer Präventionsangebote und Beratungsleistungen.
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Dienstag, 22. Januar 2008
Plädoyer für mehr Eigenverantwortung
Plädoyer für mehr Eigenverantwortung
Die nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war das erklärte Ziel der jüngsten Gesundheitsreform. Doch dieses wurde gründlich verfehlt, die GKV kann auf Dauer das heutige Leistungsniveau nicht finanzieren. Demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und die steigende Nachfrage nach Prävention und Wellness werden dazu führen, dass die Gesundheitsversorgung der Zukunft zunehmend vom Einzelnen zu tragen sein wird. Um dies stärker ins öffentliche Bewusstsein zu heben schlägt unser Autor eine Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung vor.
von Fritz Beske
Professor Dr. Fritz Beske: „Abkehr von der Vorstellung, dass es Aufgabe der GKV oder des Staates sei, alles sicherzustellen.“ Foto: IGSF
Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird zunehmend weniger von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zunehmend mehr von jedem einzelnen Versicherten zu tragen sein. Hierfür gibt es drei Gründe. Erstens die demografische Entwicklung mit immer mehr Älteren jenseits der Berufsfähigkeit und immer weniger Jüngeren im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre). Zweitens der medizinische Fortschritt, der allen zugute kommen soll, der aber seinen Preis hat. Und drittens Möglichkeiten in Prävention, Therapie und Rehabilitation, die niemals im möglichen und gewünschten Ausmaß von der GKV finanziert werden können. Andererseits nimmt der Wunsch nach Gesundheit bis ins hohe Alter zu. Wie ist dies alles in Einklang zu bringen?
Generationen unterschiedlich belastet
Zunächst ist festzustellen, dass die Generationen unterschiedlich belastet sind. Die nicht mehr im Erwerbsleben stehende Generation, die Generation der Älteren, zahlt bei insgesamt steigenden Krankheitskosten in einem Umlageverfahren von ihrer Rente weniger in die GKV ein als sie die GKV kostet. Dies entspricht der Anlage eines solidarischen Systems, wonach von den im Erwerbsleben stehenden beitragspflichtigen Mitgliedern in jüngeren Jahren mehr in die GKV eingezahlt wird als diese Mitglieder kosten. Dies hat auch die jetzt ältere Generation zu Zeiten getan, in der sie versicherungspflichtig im Erwerbsleben stand. Die Gesunden für die Kranken und die Jüngeren für die Älteren, dies ist das Prinzip einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung.
Anders dagegen die Situation der Generation im erwerbsfähigen Alter. Diese Generation muss zunächst finanzieren, was sie selbst und was ihre Familie von der GKV an Leistungen in Anspruch nehmen, ein Aufwand, der mit dem medizinischen Fortschritt steigt. Diese Generation muss dann weiter systemimmanent anteilmäßig die Leistungen der GKV für die Älteren finanzieren, auch hier wegen des medizinischen Fortschritts mit kontinuierlich steigenden Ausgaben. Dies wäre noch ein normaler Vorgang, solange sich nicht die Relation von Jüngeren zu Älteren nahezu dramatisch verschiebt. Doch genau dies kommt auf uns zu. Im Jahr 2000 befanden sich 51,2 Millionen und damit 62,2 Prozent der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Im Jahr 2050 werden es nur noch 35,5 Millionen und damit 51,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sein. Im gleichen Zeitraum steigt die Zahl der Personen, die statistisch mit 65 Jahren und älter nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind, von 13,7 Millionen auf 22,9 Millionen und damit von 16,6 auf 33,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Es kommt hinzu, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Nach der Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamtes beträgt heute die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeborenen Mädchens 87,8 Jahre, eines neugeborenen Jungen 81,7 Jahre. Alle vier Jahre kommt ein weiteres Jahr hinzu. Damit müssen zunehmend mehr Ältere von immer weniger Jüngeren versorgt werden, finanziell und personell.
Für künftige Generationen im erwerbsfähigen Alter kann außerdem der Aufbau eines Kapitalstocks hinzukommen. Dies wird aktuell für die soziale Pflegeversicherung gefordert, so auch von der Bundeskanzlerin, mehr und mehr aber auch für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Vorstellung, dass ein derartiger Kapitalstock mit Steuermitteln in nennenswertem Umfang rechnen kann, dürfte spekulativ und unrealistisch sein. Dazu sind die Anforderungen an den Bundeshaushalt zu groß. Es genügt, auf Klimaschutz, Energieversorgung, Kinderbetreuung und Forschung hinzuweisen. Schon der Kapitalstock in der Sozialen Pflegeversicherung dürfte viele Milliarden Euro erfordern, der Kapitalstock in der Gesetzlichen Krankenversicherung mehrere hundert Milliarden Euro.
Für die Generation im erwerbsfähigen Alter ist die Notwendigkeit einer persönlichen Altersvorsorge unbestritten. Die Rentenhöhe sinkt und reicht immer weniger für die finanzielle Absicherung aus. Nach einer jüngsten Studie der Deutschen Rentenversicherung droht ohne Eigenvorsorge für das Alter Altersarmut.
In der Zusammenschau ergibt sich ein düsteres Bild. Wege in die Zukunft können aber nur dann gesucht und gefunden werden, wenn endlich von der Politik der Mut aufgebracht wird, allgemeine und isolierte Forderungen für die Zukunft zu einem Gesamtkonzept für künftige Generationen zusammenzufassen und schlicht zu rechnen. Dies steht aus.
Die ältere Generation muss handeln
Die Situation erfordert eine Antwort auf die Frage: Wie soll die Versorgung der älteren Generation finanziert werden? Wer zahlt? Die Antwort kann nur lauten: Mehr und mehr der Einzelne selbst. Eine bittere, aber eine der Wirklichkeit entsprechende Erkenntnis. Aber können Ältere dies auch leisten? Die Antwort muss differenziert gesehen werden, lautet aber für viele in dieser Generation: ja, dies kann geleistet werden, wenn die Einsicht und der Wille vorhanden sind.
Zunächst gibt es auch und vielleicht gerade in der älteren Generation einen statistisch exakt wohl nie zu erfassenden Teil, der hierzu nicht in der Lage ist, vielleicht sogar an der Armutsgrenze oder darunter lebt. Für viele andere gilt jedoch, dass sie neben dem für das tägliche Leben erforderlichen Teil ihrer finanziellen Ressourcen über einen weiteren Teil ihres verfügbaren Einkommens Entscheidungsfreiheit haben. Sie können selbst bestimmen, wofür sie diese Mittel einsetzen, für Kinder und Enkel direkt oder zum Vererben, ein verständlicher und nachvollziehbarer Grund, der jedoch bei sich verändernden Verhältnissen zumindest teilweise in Frage gestellt werden muss, oder für sich selbst.
Hier muss auf eine Diskussion hingewiesen werden, die in den USA begonnen hat und die unter das Motto gestellt werden kann: Prüfe genau, wofür Du Geld ausgibst, und denke dabei auch an Deine eigene Gesundheit - es lohnt sich. Es geht dabei um die Frage der Prioritätensetzung der Ausgaben frei verfügbarer Mittel, für eine weitere Reise, für ein neues Auto, eine neue Wohnungseinrichtung, für Kleidung, für die Erben oder für die eigene Gesundheit. Und die Antwort lautet, dass es sich lohnt, in die eigene Gesundheit zu investieren, in allen drei Leistungsbereichen Prävention, Behandlung und Rehabilitation, aber auch für Wellness, und dies in jedem Lebensalter.
Erforderlich ist ein Bewusstseinswandel bei den Betroffenen. Erforderlich ist eine offene und ehrliche Darstellung der Situation mit einer Abkehr von der Vorstellung, dass es wohl Aufgabe der GKV oder des Staates sei, alles sicherzustellen und damit auch alles zu finanzieren. Es erfordert die Stärkung von Eigenverantwortung und Vorausschau, aber auch die Stärkung des Selbstbewusstseins mit der Zuversicht und der Einsicht: Dies kann ich selbst gestalten. Dies ist Für- und Vorsorge für mein eigenes Leben.
Wohlstand in Deutschland
Bleibt die Frage: Ist dies alles illusionär? Gehen diese Forderungen an der Wirklichkeit vorbei oder haben diese Forderungen einen realen Hintergrund? Es ist die Frage nach dem Wohlstand in Deutschland.
Deutschland gilt im internationalen Vergleich als ein wohlhabendes Land. Dies bedeutet nicht, dass es keine Unterscheide im verfügbaren Einkommen gibt. Der Wohlstand ist nicht gleichmäßig verteilt. Es gibt wie in jeder Gesellschaft Unterschiede. Es ist jedoch die Feststellung gerechtfertigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung in der Lage ist, über die Sicherung des täglichen Lebens hinaus frei über Einkommensteile zu verfügen. Für den Wohlstand in Deutschland einige Beispiele:
• In Deutschland wird heute mehr gespart als in der Vergangenheit. Ende 2005 betrug der Wert des privaten Geldvermögens 4,26 Billionen Euro, mehr als doppelt so viel wie 1991. Jahr für Jahr legen die Deutschen fast 11 Prozent ihres verfügbaren Einkommens zurück, für schlechte Zeiten, für größere Anschaffungen, aber auch für das Alter.
• Vier von zehn Bundesbürgern geben ihr Geld am liebsten für Urlaub und für Reisen aus, gefolgt von technischen Produkten wie Unterhaltungselektronik und für Kleidung.
• Von 100 Urlaubsreisen gehen nur 32 ins Inland, 68 ins Ausland.
• Für Pauschalreisen (Urlaubsreisen) ins Inland wurden 2005 rund 10 Milliarden, für Auslandsreisen rund 43 Milliarden Euro ausgegeben.
• Die Zahl der Handys in Deutschland hatte schon 2006 die Bevölkerungszahl von 82,2 Millionen erreicht, jetzt ist diese Zahl bereits überschritten. Der Trend geht zum Zweit- und Dritthandy.
• 2006 wurden für Tabakwaren 23, für alkoholische Getränke 21 und für Glücksspiele 9 Milliarden Euro (Stand: 2004) ausgegeben.
• 2006 betrug der Bestand an Personenkraftwagen (PKW) über 43 Millionen, das ist im Durchschnitt ein PKW auf weniger als zwei Personen, Säuglinge und Greise eingeschlossen.
• 2006 erhielten die privaten Haushalte Auszahlungen für Lebensversicherungen in Höhe von 66,5 Milliarden Euro.
• In den nächsten 10 Jahren ist für Erbschaften mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Billionen Euro zu rechnen.
• Zugenommen hat die Vorsorge für das Alter, ein Trend, der anhält. Die Kampagne zur Eigenvorsorge für das Alter zeigt Wirkung.
Insgesamt ergibt sich ein Bild, das die Behauptung, Deutschland sei ein wohlhabendes Land, in dem eine Mehrheit der Bevölkerung über frei verfügbares Einkommen verfügt, doch eindrucksvoll belegt.
Schlussfolgerung
Die Aufklärung der Bevölkerung darüber, dass die Absicherung im Alter durch die Gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr ausreichend ist, zeigt Erfolge. Immer mehr Bürger sorgen zusätzlich zur Rente für die finanzielle Absicherung im Alter vor. Eine ähnliche Kampagne ist auch für den Bereich Gesundheit erforderlich. Es ist einfach nicht wahr, dass die Gesetzliche Krankenversicherung auf Dauer das heutige Leistungsniveau finanzieren kann. Abstriche sind vorprogrammiert. Gleichgültig, wie der dann ausgestaltete Leistungskatalog genannt wird, ob Grund-, Basis- oder Standardversorgung, es wird weniger sein als heute. Je eher definiert wird, was der Leistungskatalog der GKV auch in Zukunft leisten und finanzieren kann, desto eher weiß der Versicherte, was in der Gesundheitsversorgung auf ihn zukommt, desto rechtzeitiger kann sich jeder auf das einstellen, was er sich an Gesundheitsversorgung im Alter wünscht. Und desto rechtzeitiger kann er die finanziellen Weichen hierfür stellen. Dazu gehört auch: Lasst die Erben zahlen.
Professor Dr. med. Fritz Beske MPH ist Direktor des Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel (IGSF). In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt studierte er Medizin, danach in den USA als einer der ersten Deutschen überhaupt Public Health. Es folgten Stationen im Kieler Innenministerium, bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO), im Bundesgesundheitsrat und als Staatssekretär im Sozialministerium von Schleswig-Holstein.
Das IGSF, das Beske seit der Gründung 1975/76 als Direktor leitet, ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Arbeitsschwerpunkt Politikberatung. Themen sind neben Grundsatzfragen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch eine Vielzahl einzelner Themen des Gesundheitswesens wie Krankenhausversorgung oder Allgemeinmedizin. Das IGSF wurde im Jahr 1983 „WHO Collaborating Centre for Public Health Research“, die heutige Bezeichnung lautet „WHO Collaborating Centre for Health Care Systems Research and Development“.
Seit dem Jahr 1987 gibt es neben der gemeinnützigen Stiftung die IGSF Institut für Gesundheits-System-Forschung GmbH, die im Auftrag beispielsweise von Behörden, Ver-bänden, Unternehmen und Krankenhausträgern arbeitet. Seit dem Jahr 2001 sind Stiftung und GmbH getrennt. Die Stiftung IGSF stellt seither ihrem Namen den des Gründungsdirektors Fritz Beske voran. Das Institut gibt eine Schriftenreihe heraus, in der bisher 108 Titel erschienen sind.
Anschrift: Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, Weimarer Straße 8, 24106 Kiel
Die nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war das erklärte Ziel der jüngsten Gesundheitsreform. Doch dieses wurde gründlich verfehlt, die GKV kann auf Dauer das heutige Leistungsniveau nicht finanzieren. Demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und die steigende Nachfrage nach Prävention und Wellness werden dazu führen, dass die Gesundheitsversorgung der Zukunft zunehmend vom Einzelnen zu tragen sein wird. Um dies stärker ins öffentliche Bewusstsein zu heben schlägt unser Autor eine Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung vor.
von Fritz Beske
Professor Dr. Fritz Beske: „Abkehr von der Vorstellung, dass es Aufgabe der GKV oder des Staates sei, alles sicherzustellen.“ Foto: IGSF
Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird zunehmend weniger von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zunehmend mehr von jedem einzelnen Versicherten zu tragen sein. Hierfür gibt es drei Gründe. Erstens die demografische Entwicklung mit immer mehr Älteren jenseits der Berufsfähigkeit und immer weniger Jüngeren im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre). Zweitens der medizinische Fortschritt, der allen zugute kommen soll, der aber seinen Preis hat. Und drittens Möglichkeiten in Prävention, Therapie und Rehabilitation, die niemals im möglichen und gewünschten Ausmaß von der GKV finanziert werden können. Andererseits nimmt der Wunsch nach Gesundheit bis ins hohe Alter zu. Wie ist dies alles in Einklang zu bringen?
Generationen unterschiedlich belastet
Zunächst ist festzustellen, dass die Generationen unterschiedlich belastet sind. Die nicht mehr im Erwerbsleben stehende Generation, die Generation der Älteren, zahlt bei insgesamt steigenden Krankheitskosten in einem Umlageverfahren von ihrer Rente weniger in die GKV ein als sie die GKV kostet. Dies entspricht der Anlage eines solidarischen Systems, wonach von den im Erwerbsleben stehenden beitragspflichtigen Mitgliedern in jüngeren Jahren mehr in die GKV eingezahlt wird als diese Mitglieder kosten. Dies hat auch die jetzt ältere Generation zu Zeiten getan, in der sie versicherungspflichtig im Erwerbsleben stand. Die Gesunden für die Kranken und die Jüngeren für die Älteren, dies ist das Prinzip einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung.
Anders dagegen die Situation der Generation im erwerbsfähigen Alter. Diese Generation muss zunächst finanzieren, was sie selbst und was ihre Familie von der GKV an Leistungen in Anspruch nehmen, ein Aufwand, der mit dem medizinischen Fortschritt steigt. Diese Generation muss dann weiter systemimmanent anteilmäßig die Leistungen der GKV für die Älteren finanzieren, auch hier wegen des medizinischen Fortschritts mit kontinuierlich steigenden Ausgaben. Dies wäre noch ein normaler Vorgang, solange sich nicht die Relation von Jüngeren zu Älteren nahezu dramatisch verschiebt. Doch genau dies kommt auf uns zu. Im Jahr 2000 befanden sich 51,2 Millionen und damit 62,2 Prozent der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Im Jahr 2050 werden es nur noch 35,5 Millionen und damit 51,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sein. Im gleichen Zeitraum steigt die Zahl der Personen, die statistisch mit 65 Jahren und älter nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind, von 13,7 Millionen auf 22,9 Millionen und damit von 16,6 auf 33,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Es kommt hinzu, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Nach der Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamtes beträgt heute die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeborenen Mädchens 87,8 Jahre, eines neugeborenen Jungen 81,7 Jahre. Alle vier Jahre kommt ein weiteres Jahr hinzu. Damit müssen zunehmend mehr Ältere von immer weniger Jüngeren versorgt werden, finanziell und personell.
Für künftige Generationen im erwerbsfähigen Alter kann außerdem der Aufbau eines Kapitalstocks hinzukommen. Dies wird aktuell für die soziale Pflegeversicherung gefordert, so auch von der Bundeskanzlerin, mehr und mehr aber auch für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Vorstellung, dass ein derartiger Kapitalstock mit Steuermitteln in nennenswertem Umfang rechnen kann, dürfte spekulativ und unrealistisch sein. Dazu sind die Anforderungen an den Bundeshaushalt zu groß. Es genügt, auf Klimaschutz, Energieversorgung, Kinderbetreuung und Forschung hinzuweisen. Schon der Kapitalstock in der Sozialen Pflegeversicherung dürfte viele Milliarden Euro erfordern, der Kapitalstock in der Gesetzlichen Krankenversicherung mehrere hundert Milliarden Euro.
Für die Generation im erwerbsfähigen Alter ist die Notwendigkeit einer persönlichen Altersvorsorge unbestritten. Die Rentenhöhe sinkt und reicht immer weniger für die finanzielle Absicherung aus. Nach einer jüngsten Studie der Deutschen Rentenversicherung droht ohne Eigenvorsorge für das Alter Altersarmut.
In der Zusammenschau ergibt sich ein düsteres Bild. Wege in die Zukunft können aber nur dann gesucht und gefunden werden, wenn endlich von der Politik der Mut aufgebracht wird, allgemeine und isolierte Forderungen für die Zukunft zu einem Gesamtkonzept für künftige Generationen zusammenzufassen und schlicht zu rechnen. Dies steht aus.
Die ältere Generation muss handeln
Die Situation erfordert eine Antwort auf die Frage: Wie soll die Versorgung der älteren Generation finanziert werden? Wer zahlt? Die Antwort kann nur lauten: Mehr und mehr der Einzelne selbst. Eine bittere, aber eine der Wirklichkeit entsprechende Erkenntnis. Aber können Ältere dies auch leisten? Die Antwort muss differenziert gesehen werden, lautet aber für viele in dieser Generation: ja, dies kann geleistet werden, wenn die Einsicht und der Wille vorhanden sind.
Zunächst gibt es auch und vielleicht gerade in der älteren Generation einen statistisch exakt wohl nie zu erfassenden Teil, der hierzu nicht in der Lage ist, vielleicht sogar an der Armutsgrenze oder darunter lebt. Für viele andere gilt jedoch, dass sie neben dem für das tägliche Leben erforderlichen Teil ihrer finanziellen Ressourcen über einen weiteren Teil ihres verfügbaren Einkommens Entscheidungsfreiheit haben. Sie können selbst bestimmen, wofür sie diese Mittel einsetzen, für Kinder und Enkel direkt oder zum Vererben, ein verständlicher und nachvollziehbarer Grund, der jedoch bei sich verändernden Verhältnissen zumindest teilweise in Frage gestellt werden muss, oder für sich selbst.
Hier muss auf eine Diskussion hingewiesen werden, die in den USA begonnen hat und die unter das Motto gestellt werden kann: Prüfe genau, wofür Du Geld ausgibst, und denke dabei auch an Deine eigene Gesundheit - es lohnt sich. Es geht dabei um die Frage der Prioritätensetzung der Ausgaben frei verfügbarer Mittel, für eine weitere Reise, für ein neues Auto, eine neue Wohnungseinrichtung, für Kleidung, für die Erben oder für die eigene Gesundheit. Und die Antwort lautet, dass es sich lohnt, in die eigene Gesundheit zu investieren, in allen drei Leistungsbereichen Prävention, Behandlung und Rehabilitation, aber auch für Wellness, und dies in jedem Lebensalter.
Erforderlich ist ein Bewusstseinswandel bei den Betroffenen. Erforderlich ist eine offene und ehrliche Darstellung der Situation mit einer Abkehr von der Vorstellung, dass es wohl Aufgabe der GKV oder des Staates sei, alles sicherzustellen und damit auch alles zu finanzieren. Es erfordert die Stärkung von Eigenverantwortung und Vorausschau, aber auch die Stärkung des Selbstbewusstseins mit der Zuversicht und der Einsicht: Dies kann ich selbst gestalten. Dies ist Für- und Vorsorge für mein eigenes Leben.
Wohlstand in Deutschland
Bleibt die Frage: Ist dies alles illusionär? Gehen diese Forderungen an der Wirklichkeit vorbei oder haben diese Forderungen einen realen Hintergrund? Es ist die Frage nach dem Wohlstand in Deutschland.
Deutschland gilt im internationalen Vergleich als ein wohlhabendes Land. Dies bedeutet nicht, dass es keine Unterscheide im verfügbaren Einkommen gibt. Der Wohlstand ist nicht gleichmäßig verteilt. Es gibt wie in jeder Gesellschaft Unterschiede. Es ist jedoch die Feststellung gerechtfertigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung in der Lage ist, über die Sicherung des täglichen Lebens hinaus frei über Einkommensteile zu verfügen. Für den Wohlstand in Deutschland einige Beispiele:
• In Deutschland wird heute mehr gespart als in der Vergangenheit. Ende 2005 betrug der Wert des privaten Geldvermögens 4,26 Billionen Euro, mehr als doppelt so viel wie 1991. Jahr für Jahr legen die Deutschen fast 11 Prozent ihres verfügbaren Einkommens zurück, für schlechte Zeiten, für größere Anschaffungen, aber auch für das Alter.
• Vier von zehn Bundesbürgern geben ihr Geld am liebsten für Urlaub und für Reisen aus, gefolgt von technischen Produkten wie Unterhaltungselektronik und für Kleidung.
• Von 100 Urlaubsreisen gehen nur 32 ins Inland, 68 ins Ausland.
• Für Pauschalreisen (Urlaubsreisen) ins Inland wurden 2005 rund 10 Milliarden, für Auslandsreisen rund 43 Milliarden Euro ausgegeben.
• Die Zahl der Handys in Deutschland hatte schon 2006 die Bevölkerungszahl von 82,2 Millionen erreicht, jetzt ist diese Zahl bereits überschritten. Der Trend geht zum Zweit- und Dritthandy.
• 2006 wurden für Tabakwaren 23, für alkoholische Getränke 21 und für Glücksspiele 9 Milliarden Euro (Stand: 2004) ausgegeben.
• 2006 betrug der Bestand an Personenkraftwagen (PKW) über 43 Millionen, das ist im Durchschnitt ein PKW auf weniger als zwei Personen, Säuglinge und Greise eingeschlossen.
• 2006 erhielten die privaten Haushalte Auszahlungen für Lebensversicherungen in Höhe von 66,5 Milliarden Euro.
• In den nächsten 10 Jahren ist für Erbschaften mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Billionen Euro zu rechnen.
• Zugenommen hat die Vorsorge für das Alter, ein Trend, der anhält. Die Kampagne zur Eigenvorsorge für das Alter zeigt Wirkung.
Insgesamt ergibt sich ein Bild, das die Behauptung, Deutschland sei ein wohlhabendes Land, in dem eine Mehrheit der Bevölkerung über frei verfügbares Einkommen verfügt, doch eindrucksvoll belegt.
Schlussfolgerung
Die Aufklärung der Bevölkerung darüber, dass die Absicherung im Alter durch die Gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr ausreichend ist, zeigt Erfolge. Immer mehr Bürger sorgen zusätzlich zur Rente für die finanzielle Absicherung im Alter vor. Eine ähnliche Kampagne ist auch für den Bereich Gesundheit erforderlich. Es ist einfach nicht wahr, dass die Gesetzliche Krankenversicherung auf Dauer das heutige Leistungsniveau finanzieren kann. Abstriche sind vorprogrammiert. Gleichgültig, wie der dann ausgestaltete Leistungskatalog genannt wird, ob Grund-, Basis- oder Standardversorgung, es wird weniger sein als heute. Je eher definiert wird, was der Leistungskatalog der GKV auch in Zukunft leisten und finanzieren kann, desto eher weiß der Versicherte, was in der Gesundheitsversorgung auf ihn zukommt, desto rechtzeitiger kann sich jeder auf das einstellen, was er sich an Gesundheitsversorgung im Alter wünscht. Und desto rechtzeitiger kann er die finanziellen Weichen hierfür stellen. Dazu gehört auch: Lasst die Erben zahlen.
Professor Dr. med. Fritz Beske MPH ist Direktor des Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel (IGSF). In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt studierte er Medizin, danach in den USA als einer der ersten Deutschen überhaupt Public Health. Es folgten Stationen im Kieler Innenministerium, bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO), im Bundesgesundheitsrat und als Staatssekretär im Sozialministerium von Schleswig-Holstein.
Das IGSF, das Beske seit der Gründung 1975/76 als Direktor leitet, ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Arbeitsschwerpunkt Politikberatung. Themen sind neben Grundsatzfragen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch eine Vielzahl einzelner Themen des Gesundheitswesens wie Krankenhausversorgung oder Allgemeinmedizin. Das IGSF wurde im Jahr 1983 „WHO Collaborating Centre for Public Health Research“, die heutige Bezeichnung lautet „WHO Collaborating Centre for Health Care Systems Research and Development“.
Seit dem Jahr 1987 gibt es neben der gemeinnützigen Stiftung die IGSF Institut für Gesundheits-System-Forschung GmbH, die im Auftrag beispielsweise von Behörden, Ver-bänden, Unternehmen und Krankenhausträgern arbeitet. Seit dem Jahr 2001 sind Stiftung und GmbH getrennt. Die Stiftung IGSF stellt seither ihrem Namen den des Gründungsdirektors Fritz Beske voran. Das Institut gibt eine Schriftenreihe heraus, in der bisher 108 Titel erschienen sind.
Anschrift: Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, Weimarer Straße 8, 24106 Kiel
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GKV 2008 Systemausstieg Fragen und Antworten
Sehr geehrte Kollegen,
informieren Sie sich unter dem Link
http://www.hausarzt.de/arzt/forum/index.html?md=view&gid=7&aid=299327&st=0
oder
http://www.hausarzt.de/arzt/forum/download.php?did=805
zu den gegenwärtigen Fragen in Bayern zum GKV-Systemausstieg.
Mfg
Frank Neßler
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zu den gegenwärtigen Fragen in Bayern zum GKV-Systemausstieg.
Mfg
Frank Neßler
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Internet: Atemwege - Site-Seeing
ATEMWEGE im Internet
1. www.capnetz.de: Grundlagen, zentrale Datenbank, Therapien, Standards
2. www.selbsthilfe-lot.de: Patienten, Sauerstoff-Therapien
3. www.lungencheck.de: Webseite Fa. Linde Gas Therapeutics
1. www.capnetz.de: Grundlagen, zentrale Datenbank, Therapien, Standards
2. www.selbsthilfe-lot.de: Patienten, Sauerstoff-Therapien
3. www.lungencheck.de: Webseite Fa. Linde Gas Therapeutics
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Freitag, 18. Januar 2008
Beitritt des Koll. Dr.med. M.Nagel, HNO, Mülheim-Kärlich
Sehr geehrte Mitglieder,
Koll. M. Nagel, HNO, aus Mülheim-Kärlich, ist kürzlich unserem Netzwerk beigetreten.
Der Vostand begrüßt die Initiative des Koll. von der anderen Rheinseite.
Mfg
Frank Neßler
i.A.d. Vorstandes MQnÄRN
Koll. M. Nagel, HNO, aus Mülheim-Kärlich, ist kürzlich unserem Netzwerk beigetreten.
Der Vostand begrüßt die Initiative des Koll. von der anderen Rheinseite.
Mfg
Frank Neßler
i.A.d. Vorstandes MQnÄRN
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MQnÄRN 1. Vollversammlung fand statt
Sehr geehrte Kollegen,
am 16. Januar 2008 fand die erste Vollversammlung des Medizinischen Qualitätsnetzes Ärztering Neuwied e.V. statt.
Der Tagesordnung entsprechend standen 2 Hauptthemen zur Diskussion bzw. zur Abstimmung. Zuerst wurden alle Mitglieder gebeten, Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie Erwartungen an das Ärztenetz Neuwied zu benennen. Hier kam es zu einem regen Gedankenaustausch. Wir werden versuchen, bei einzelnen Fragen und Themenkomplexen schnell Lösungen zu finden.
Als zweiter Komplex stand der Beitritt zur Kooperation Westerwälder Ärztenetze zur Debatte. Koll. Scholl, Vorsitzender der Kooperation, umriß kurz wichtige Arbeitsschwerpunkte der Kooperation.
Es erfolgte ein einstimmiger Beschluß zum Beitritt. Die Koll. Reis und Neßler wurden als Delegierte zu den Versammlungen der Kooperation ebenfalls einstimming bestätigt.
Frank Neßler
i.A.d. Vorstandes MQnÄRN
am 16. Januar 2008 fand die erste Vollversammlung des Medizinischen Qualitätsnetzes Ärztering Neuwied e.V. statt.
Der Tagesordnung entsprechend standen 2 Hauptthemen zur Diskussion bzw. zur Abstimmung. Zuerst wurden alle Mitglieder gebeten, Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie Erwartungen an das Ärztenetz Neuwied zu benennen. Hier kam es zu einem regen Gedankenaustausch. Wir werden versuchen, bei einzelnen Fragen und Themenkomplexen schnell Lösungen zu finden.
Als zweiter Komplex stand der Beitritt zur Kooperation Westerwälder Ärztenetze zur Debatte. Koll. Scholl, Vorsitzender der Kooperation, umriß kurz wichtige Arbeitsschwerpunkte der Kooperation.
Es erfolgte ein einstimmiger Beschluß zum Beitritt. Die Koll. Reis und Neßler wurden als Delegierte zu den Versammlungen der Kooperation ebenfalls einstimming bestätigt.
Frank Neßler
i.A.d. Vorstandes MQnÄRN
Freitag, 11. Januar 2008
Donnerstag, 10. Januar 2008
EBM 2008 Morbi-Zuschlag
Morbiziffer hängt nicht vom Arzt ab
Alle Fragen und Antworten im EBM-Forum finden Sie hier »
Klaus Lischka, Allgemeinmediziner
Frage: Kann ich den Morbi-Zuschlag nur abrechnen, wenn der Patient in allen vier Quartalen des vergangenen Jahres wenigstens einmal bei mir war?
Antwort: Das ist keine zwingende Voraussetzung. Nach der Definition der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Paragraf 2 Absatz 2) ist eine Krankheit schwer chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung).
Weitere Voraussetzung ist unter anderem, dass eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die besagte Krankheit zu erwarten wäre.
Ist der Patient zuvor bei einem anderen Arzt behandelt worden, besteht für Sie kein Grund, auf die Ansetzung der Morbi-Ziffer 03212 zu verzichten. In der Definition des Bundesausschusses gibt es nämlich keinen Arztbezug.
Anders ist dagegen der Fall, wenn eine chronische Erkrankung bei einem Patienten neu diagnostiziert wird: Hier besteht dann drei Quartale lang kein Anspruch auf den Morbiditäts-Zuschlag.
Dr. Hans-Reinhard Pies
Anmerkung der Redaktion: Nachdem die Antwort gegeben wurde, hat der Bewertungsausschuss bei der Abrechnung der Betreuung chronisch kranker Kleinkinder eine Bestimmung geändert. Demnach kann der Chronikerzuschlag nun auch bei Kleinkindern abgerechnet werden, die ein Jahr alt oder jünger sind. Die Beschränkung, dass mindestens vier Quartale hintereinander eine Behandlung stattgefunden hat, wurde damit also aufgehoben
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Klaus Lischka, Allgemeinmediziner
Frage: Kann ich den Morbi-Zuschlag nur abrechnen, wenn der Patient in allen vier Quartalen des vergangenen Jahres wenigstens einmal bei mir war?
Antwort: Das ist keine zwingende Voraussetzung. Nach der Definition der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Paragraf 2 Absatz 2) ist eine Krankheit schwer chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung).
Weitere Voraussetzung ist unter anderem, dass eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die besagte Krankheit zu erwarten wäre.
Ist der Patient zuvor bei einem anderen Arzt behandelt worden, besteht für Sie kein Grund, auf die Ansetzung der Morbi-Ziffer 03212 zu verzichten. In der Definition des Bundesausschusses gibt es nämlich keinen Arztbezug.
Anders ist dagegen der Fall, wenn eine chronische Erkrankung bei einem Patienten neu diagnostiziert wird: Hier besteht dann drei Quartale lang kein Anspruch auf den Morbiditäts-Zuschlag.
Dr. Hans-Reinhard Pies
Anmerkung der Redaktion: Nachdem die Antwort gegeben wurde, hat der Bewertungsausschuss bei der Abrechnung der Betreuung chronisch kranker Kleinkinder eine Bestimmung geändert. Demnach kann der Chronikerzuschlag nun auch bei Kleinkindern abgerechnet werden, die ein Jahr alt oder jünger sind. Die Beschränkung, dass mindestens vier Quartale hintereinander eine Behandlung stattgefunden hat, wurde damit also aufgehoben
Mittwoch, 9. Januar 2008
Rechtsurteile Datenbak
Die Rechtsprechung im Besonderen ist Gegenstand des Angebots von Lexetius, handelt es sich bei dem Angebot doch um eine umfangreiche Datenbank für höchstrichterliche Rechtsprechung. Hier finden sich die wichtigsten Urteile aller Bundesgerichte, wie auch der Europäischen Gerichte.
http://www.lexetius.com
http://www.lexetius.com
Aufgepasst - die neuen Arzt-Partner sind hungrig!
Aufgepasst - die neuen Arzt-Partner sind hungrig!
"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" - dieses geflügelte Wort wird Lenin zugeschrieben, obwohl seine Hagiographen nichts entsprechendes in seinen Schriften gefunden haben. Anhänger hat diese Maxime jedenfalls genügend, nicht zuletzt auch, so scheint es, unter den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings nicht unter allen, denn die gesetzlichen Krankenkassen gliedern sich mittlerweile in zwei Gruppen: Die "Leninisten" und die "Partner".
Zu den "Leninisten" gehören in erster Linie Kassen, die derart auf ideologisch treuer Linie liegen, dass sie glauben, ohne gehäufte Kontrollmaßnahmen nicht auskommen und nichts ausrichten zu können.
Neben den bereits altbekannten Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen gibt es inzwischen ein multum an Qualitätskontrollen und Medikamentenverordnungsprüfungen, in letzter Zeit dazu noch statistische Prüfungen der verordneten Heilmittel. Als Folge der letzteren haben Vertragsärzte in ganz Deutschland Regresse in einer Höhe bekommen, die an die Abenteuer des Barons von Münchhausen erinnern.
Vorfahrt für die Statistik! Es soll die Frage erlaubt sein, wie man "rein statistisch" eine Behandlung überprüft - ohne Kenntnis des Patienten, seines Gesundheitszustands, seiner Verhältnisse. Ganz abgesehen davon, dass allein der Terminus "Regress" ein Ärgernis für die Betroffenen ist. Eigentlich kann der "Regress" nur jemanden treffen, der Honorar für etwas bekommen hat, das ihm nicht zusteht. Ärzte aber verordnen Versicherten notwendige Heilmaßnahmen, ein anderer führt sie aus, berechnet sie und bekommt sie bezahlt. Die genauen Kosten dafür kennt der Doktor nicht - Regresse aber bekommt er trotzdem. Doch eigentlich sind das gar keine Regresse, das müsste man eher Kontribution nennen! Kontribution ist laut Lexikon eine Kostenauflage, die im oder nach einem Krieg Bürgern der unterlegenen Seite auferlegt wird. Sollte es das sein, was man bezweckt?
Und da kommen wir schon zum anderen Teil der Krankenkassen - zu denen, die sich gern so freundlich als "Partner" gerieren. Da passt trefflich der Witz aus der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", den angeblich Wladimir Putin Angela Merkel beim G-8 Treffen in Heiligendamm erzählt hat:
Wolf und Bär erlegen gemeinsam einen Hasen, um ihren Hunger zu stillen. Eigentlich schade, meint der Bär, denn der Hase sei kein schlechter Kerl gewesen und habe außerdem schön satt gemacht. Ein Grabstein für Meister Lampe sei deshalb angebracht. Der Wolf hat nichts dagegen. Aber die Inschrift bereitet beiden Kopfzerbrechen. Die Inschrift "Unserem Freund" wird von beiden als unangebracht empfunden, denn schließlich hatte man sich den Hasen ja gerade schmecken lassen; aber auch die Inschrift "Unserem Feind" kommt nicht in Frage, weil der Hase weder für den Bären noch für den Wolf ein ebenbürtiger Gegner war. Schließlich wartet der Bär mit der Lösung auf: Schreiben wir doch einfach: "Unserem Partner".
Die Partner der Krankenkassen sind Ärzte - in den KVen, bei Hausarztverträgen, demnächst vielleicht in Sonderverträgen im Ländle. Die Ärzte aber möchten nicht gefressen werden, meint
Wer möchte sich schon gern von den Kassen fressen lassen?
Ihr Ironius
"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" - dieses geflügelte Wort wird Lenin zugeschrieben, obwohl seine Hagiographen nichts entsprechendes in seinen Schriften gefunden haben. Anhänger hat diese Maxime jedenfalls genügend, nicht zuletzt auch, so scheint es, unter den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings nicht unter allen, denn die gesetzlichen Krankenkassen gliedern sich mittlerweile in zwei Gruppen: Die "Leninisten" und die "Partner".
Zu den "Leninisten" gehören in erster Linie Kassen, die derart auf ideologisch treuer Linie liegen, dass sie glauben, ohne gehäufte Kontrollmaßnahmen nicht auskommen und nichts ausrichten zu können.
Neben den bereits altbekannten Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen gibt es inzwischen ein multum an Qualitätskontrollen und Medikamentenverordnungsprüfungen, in letzter Zeit dazu noch statistische Prüfungen der verordneten Heilmittel. Als Folge der letzteren haben Vertragsärzte in ganz Deutschland Regresse in einer Höhe bekommen, die an die Abenteuer des Barons von Münchhausen erinnern.
Vorfahrt für die Statistik! Es soll die Frage erlaubt sein, wie man "rein statistisch" eine Behandlung überprüft - ohne Kenntnis des Patienten, seines Gesundheitszustands, seiner Verhältnisse. Ganz abgesehen davon, dass allein der Terminus "Regress" ein Ärgernis für die Betroffenen ist. Eigentlich kann der "Regress" nur jemanden treffen, der Honorar für etwas bekommen hat, das ihm nicht zusteht. Ärzte aber verordnen Versicherten notwendige Heilmaßnahmen, ein anderer führt sie aus, berechnet sie und bekommt sie bezahlt. Die genauen Kosten dafür kennt der Doktor nicht - Regresse aber bekommt er trotzdem. Doch eigentlich sind das gar keine Regresse, das müsste man eher Kontribution nennen! Kontribution ist laut Lexikon eine Kostenauflage, die im oder nach einem Krieg Bürgern der unterlegenen Seite auferlegt wird. Sollte es das sein, was man bezweckt?
Und da kommen wir schon zum anderen Teil der Krankenkassen - zu denen, die sich gern so freundlich als "Partner" gerieren. Da passt trefflich der Witz aus der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", den angeblich Wladimir Putin Angela Merkel beim G-8 Treffen in Heiligendamm erzählt hat:
Wolf und Bär erlegen gemeinsam einen Hasen, um ihren Hunger zu stillen. Eigentlich schade, meint der Bär, denn der Hase sei kein schlechter Kerl gewesen und habe außerdem schön satt gemacht. Ein Grabstein für Meister Lampe sei deshalb angebracht. Der Wolf hat nichts dagegen. Aber die Inschrift bereitet beiden Kopfzerbrechen. Die Inschrift "Unserem Freund" wird von beiden als unangebracht empfunden, denn schließlich hatte man sich den Hasen ja gerade schmecken lassen; aber auch die Inschrift "Unserem Feind" kommt nicht in Frage, weil der Hase weder für den Bären noch für den Wolf ein ebenbürtiger Gegner war. Schließlich wartet der Bär mit der Lösung auf: Schreiben wir doch einfach: "Unserem Partner".
Die Partner der Krankenkassen sind Ärzte - in den KVen, bei Hausarztverträgen, demnächst vielleicht in Sonderverträgen im Ländle. Die Ärzte aber möchten nicht gefressen werden, meint
Wer möchte sich schon gern von den Kassen fressen lassen?
Ihr Ironius
Chroniker-Komplex jetzt doch für hausärztliche Diabetologen
Chroniker-Komplex jetzt doch für hausärztliche Diabetologen
Berlin (ger). Ärzte in hausärztlichen diabetologisch tätigen Schwerpunktpraxen werden jetzt doch die Chronikerzuschläge (Ziffern 03212 und 04212) abrechnen, wenn ihre Patienten auf Überweisung eines Hausarztes kommen. Darauf haben sich Ärzte und Krankenkassen in der 301. Sitzung des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses am 18. Dezember geeinigt. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2008, also mit Einführung des neuen EBM.
Die Gültigkeit dieser Regelung, so heißt es in einem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, beziehe sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2008. In dieser Zeit werde der Bewertungsausschuss prüfen, inwieweit ergänzende Regelungen für diabetologische Schwerpunktpraxen für die Leistungsberechnung bei Überweisungen durch einen Hausarzt erforderlich sind. Diabetologische Schwerpunktpraxen, aber auch HIV-AIDS-, hepatologische, hämato-onkologische und rheumatologische hausärztliche Schwerpunktpraxen, hatten zuvor auf die Gefahren einer deutlichen Schlechterstellung bei der Berechnung von Leistungen nach einer Überweisung durch einen hausärztlich tätigen Kollegen hingewiesen. Hintergrund: Bei einer fachgruppengleichen Überweisung kann der behandelnde Arzt nur die halbe Versichertenpauschale abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zunächst aber nicht durchsetzen können, dass die Schwerpunktpraxen wenigstens die Chronikerzuschläge berechnen können. Mit dem jetztigen Beschluss des Arbeitsausschusses wird den Bedenken nun Rechnung getragen. Für die anderen hausärztlichen Schwerpunktpraxen, zum Beispiel HIV-AIDS-, hämato-onkologische und rheumatologische Schwerpunkte wird der Bewertungsausschuss jetzt "das Abrechnungs- und Leistungsgeschehen bei hausärztlichen Überweisungsfällen im 1. Quartal 2008 einer besonderen Überprüfung unterziehen". Bei Handlungsbedarf werde "der Bewertungsausschuss umgehend hierzu entscheiden". Der Arbeitsausschuss weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass "im Rahmen der Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" die KVen hausärztlichen Schwerpunktpraxen "auf Antrag" weitere Leistungen genehmigen könne, zum Beispiel: KFür Praxen, die im Schwerpunkt hämato-onkologische Leistungen erbringen, könne eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 1.5 (ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge) und der Gebührenordnungsposition 02101 (Infusion) sowie - im Falle einer arztgruppengleichen Überweisung - zusätzlich zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 13500 (Komplex für internistische Onkologie und Immunologie) erteilt werden.
KFür Praxen, die im Schwerpunkt rheumatologische Patienten betreuen, könne eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition des Abschnitts 1.5 und der Gebührenordnungsposition 02101 sowie - für den Fall einer arztgruppengleichen Überweisung - zusätzlich zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 13700 (Komplex für internistische Rheumatologen) erteilt KFür Praxen, die im Schwerpunkt Patienten mit HIV/AIDS betreuen, könne eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 1.5 und der Ge-bührenordnungsposition 02101 sowie - für den Fall einer arztgruppengleichen Überweisung - zusätzlich die Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenord-nungsposition 13500 erteilt werden.
Mit anderen Worten: KVen könnten auf regionaler Ebene selbst dazu beitragen, die möglicherweise entstehende Not der Schwerpunktpraxen zu lindern. Weitere Beschlüsse in der Sitzung: Zum einen kann der Chronikerzuschlag für die hausärztliche Betreuung (03212 und 04212) nun auch bei Kleinkindern abgerechnet werden, die ein Jahr alt sind oder weniger. Die Beschränkung der Abrechnung der Leistungsziffer darauf, dass schon mindestens vier Quartale eine Dauerbehandlung stattgefunden hat, ist für diese Patienten aus naheliegenden Gründen aufgehoben worden. Zum anderen wird eine neue Ziffer (01735) eingeführt zur Berechnung einer Früherkennungsberatung für Brust- und Darmkrebs sowie für das Zervix-Karzinoms. Die Beratung (bewertet mit 230 Punkten) kann nur von Ärzten berechnet werden, die die entsprechenden Untersuchungen machen dürfen. Wir werden im kommenden Jahr genauer über die Umsetzung berichten. Die Ergebnisse der Sitzung des Arbeitsausschusses bedürfen formal noch der Zustimmung im einheitlichen Bewertungsausschuss, aber Insider rechnen nicht damit, dass auf so kurze Frist noch Änderungen zu erwarten sind.
Berlin (ger). Ärzte in hausärztlichen diabetologisch tätigen Schwerpunktpraxen werden jetzt doch die Chronikerzuschläge (Ziffern 03212 und 04212) abrechnen, wenn ihre Patienten auf Überweisung eines Hausarztes kommen. Darauf haben sich Ärzte und Krankenkassen in der 301. Sitzung des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses am 18. Dezember geeinigt. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2008, also mit Einführung des neuen EBM.
Die Gültigkeit dieser Regelung, so heißt es in einem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, beziehe sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2008. In dieser Zeit werde der Bewertungsausschuss prüfen, inwieweit ergänzende Regelungen für diabetologische Schwerpunktpraxen für die Leistungsberechnung bei Überweisungen durch einen Hausarzt erforderlich sind. Diabetologische Schwerpunktpraxen, aber auch HIV-AIDS-, hepatologische, hämato-onkologische und rheumatologische hausärztliche Schwerpunktpraxen, hatten zuvor auf die Gefahren einer deutlichen Schlechterstellung bei der Berechnung von Leistungen nach einer Überweisung durch einen hausärztlich tätigen Kollegen hingewiesen. Hintergrund: Bei einer fachgruppengleichen Überweisung kann der behandelnde Arzt nur die halbe Versichertenpauschale abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zunächst aber nicht durchsetzen können, dass die Schwerpunktpraxen wenigstens die Chronikerzuschläge berechnen können. Mit dem jetztigen Beschluss des Arbeitsausschusses wird den Bedenken nun Rechnung getragen. Für die anderen hausärztlichen Schwerpunktpraxen, zum Beispiel HIV-AIDS-, hämato-onkologische und rheumatologische Schwerpunkte wird der Bewertungsausschuss jetzt "das Abrechnungs- und Leistungsgeschehen bei hausärztlichen Überweisungsfällen im 1. Quartal 2008 einer besonderen Überprüfung unterziehen". Bei Handlungsbedarf werde "der Bewertungsausschuss umgehend hierzu entscheiden". Der Arbeitsausschuss weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass "im Rahmen der Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" die KVen hausärztlichen Schwerpunktpraxen "auf Antrag" weitere Leistungen genehmigen könne, zum Beispiel: KFür Praxen, die im Schwerpunkt hämato-onkologische Leistungen erbringen, könne eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 1.5 (ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge) und der Gebührenordnungsposition 02101 (Infusion) sowie - im Falle einer arztgruppengleichen Überweisung - zusätzlich zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 13500 (Komplex für internistische Onkologie und Immunologie) erteilt werden.
KFür Praxen, die im Schwerpunkt rheumatologische Patienten betreuen, könne eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition des Abschnitts 1.5 und der Gebührenordnungsposition 02101 sowie - für den Fall einer arztgruppengleichen Überweisung - zusätzlich zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 13700 (Komplex für internistische Rheumatologen) erteilt KFür Praxen, die im Schwerpunkt Patienten mit HIV/AIDS betreuen, könne eine Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 1.5 und der Ge-bührenordnungsposition 02101 sowie - für den Fall einer arztgruppengleichen Überweisung - zusätzlich die Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenord-nungsposition 13500 erteilt werden.
Mit anderen Worten: KVen könnten auf regionaler Ebene selbst dazu beitragen, die möglicherweise entstehende Not der Schwerpunktpraxen zu lindern. Weitere Beschlüsse in der Sitzung: Zum einen kann der Chronikerzuschlag für die hausärztliche Betreuung (03212 und 04212) nun auch bei Kleinkindern abgerechnet werden, die ein Jahr alt sind oder weniger. Die Beschränkung der Abrechnung der Leistungsziffer darauf, dass schon mindestens vier Quartale eine Dauerbehandlung stattgefunden hat, ist für diese Patienten aus naheliegenden Gründen aufgehoben worden. Zum anderen wird eine neue Ziffer (01735) eingeführt zur Berechnung einer Früherkennungsberatung für Brust- und Darmkrebs sowie für das Zervix-Karzinoms. Die Beratung (bewertet mit 230 Punkten) kann nur von Ärzten berechnet werden, die die entsprechenden Untersuchungen machen dürfen. Wir werden im kommenden Jahr genauer über die Umsetzung berichten. Die Ergebnisse der Sitzung des Arbeitsausschusses bedürfen formal noch der Zustimmung im einheitlichen Bewertungsausschuss, aber Insider rechnen nicht damit, dass auf so kurze Frist noch Änderungen zu erwarten sind.
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