Dr.Köhler: "Chance genutzt" - und 31,51 % verspielt
Antwort auf den Kommentar von Herrn Dr.Köhler zur Honorarreform im Deutschen Ärzteblatt vom 12.12.08
Offener Brief an Herrn Dr.Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV
Bezug: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=62739
Sehr geehrter Herr Dr.Köhler,
am 12.12.08, also nachdem jeder niedergelassene Arzt sein RLV erhalten hatte und auch nachdem jeder niedergelassene Arzt die Auswirkung der Honorarreform auf sein Einkommen 2009 verstanden hatte, haben Sie noch den Mut einen solchen Kommentar zu veröffentlichen.
Viele persönliche Gespräche, die kritische Presse und sogar die allgemeine Presse berichten über katastrophale Auswirkungen der Honorarreform 2009. Statt einer Einkommensverbesserung gibt es für viele Ärzte Honorarverluste die zumindest in Einzelfällen bis hin zur akuten Existenzvernichtung führen können. Bei einem Umsatzrückgang von 20-40 % lassen sich viele Praxis nicht mehr rentabel führen und gleichzeitig ist damit auch der Wert der Praxis auf Null gesunken. Ganze Arztgruppen (z.B. Anaesthesisten in Bayern) wollen aus Protest gegen eine nicht mehr kostendeckende Honorierung ab dem 1.1.09 bis auf weiteres die Arbeit einstellen.
Wie Sie sicher schon ahnen, bin auch ich von den negativen Folgen der Honorarreform 2009 betroffen. Ich bin HNO-Arzt in Einzelpraxis und seit dem 01.06.2005 niedergelassen. Ein Einnahmeverlust von 18,34 % zum Vorjahresquartal kann ich durch Verzicht auf eigenes Einkommen nicht ausgleichen und ob meine Bank, nach "dem Tal der Tränen" und der jetzt eingetretenen "Verbesserung", noch Vertrauen in eine Trendwende meiner Situation hat, kann ich nur erhoffen.
Eine vorläufige Mitteilung über meinen Honorarverlust ab dem 01.01.09 erhielt ich am 02.12.08! Eine unverantwortlich kurze Zeitspanne um den von diesen Zahlungen Abhängigen (Praxisinhabern) noch irgendeine Reaktionsmöglichkeit auf einen Honorarverlust von z.B. 18,34 % zu geben: Personal, Banken, Anschaffungen, Steuerberater - sie hatten uns eine (lange überfällige) Einkommensteigerung zugesagt!
Jetzt zurück zu Ihrem Kommentar. Wenn ich von der Realität meiner oben angeführten Angaben nicht völlig überzeugt wäre, müßte ich bei der Lektüre annehmen, ich stünde mit meinem Problem so ziemlich allein dar oder Einkommensverluste beträfe nur eine Randgruppe, womögich nur Ärzte mit eigenem Verschulden. In Ihrem Kommentar "Chance genutzt" ist alles recht gut gelaufen, wir (Sie) können zufrieden sein, es gibt nur "für manche eine Umstellung". Diese Aussagen können nur mit einem hochgradigen Realitätsverlust des Kommentators erklärt werden. Und für einen hochgradigen Realitätsverlust gibt es in Ihrem Text gleich noch weitere Beispiele.
"Die unerträgliche Budgetierung . . . ist abgeschafft." - Mir liegt ein Schreiben mit meinem Regelleistungsvolumen für 2009 vor - eine Zahl, eine Obergrenze, ein Budget!!! Wenn ich dieses Regelleistungsvolumen (in € und Ct) überschreite, erwartet mich eine Vergütung von 3% Vorwegabzug geteilt durch die Ansprüche aller Ärzte mit Überschreitung ihres jeweiligen Regelleistungsvolumens. Das könnte eine fürstliche Honorierung bedeuten (falls nicht eine Obergrenze festgesetzt wurde). Aber immer wenn in den letzten 15 Jahren bei Honorarfragen der Konjunktiv im Spiel war (siehe Konvergenzvolumen) könnte auch, viel wahrscheinlicher, ein Entgeld nahe Null herauskommen.
Ein Reizwort, die sogenannte "morbiditätbedingte Gesamtvergütung", haben Sie in Ihrem Kommentar vermieden, aber direkt im Satz nach der "Abschaffung" der Budgets beschreiben Sie diese neue Errungenschaft. "Wenn die Bevölkerung künftig mehr ärztliche Leistungen braucht, bekommen Ärzte und Psychotherapeuten dafür auch mehr Geld." Mir ist bekannt, dass Sie damit das Entgeld für das bisher noch nicht fertig berechnete individuelle Kostenrisiko einer versichterten Person im laufenden Jahr meinen, welches dann abhängig von der Kostenentwicklung im Vergleich zu den Vorjahren für das nächste Jahr dann ggf. einen Aufschlag, aber ebenso einen Abzug erhalten kann. Durch diese Rechenoperation erhält die Gesamtvergütung das irreführende Adjektiv morbiditätsbedingt.
Diese Behauptung kann man nur als leicht durchschaubaren Versuch der Augenwischerei für einen unbedarft Ihren Kommentar lesenden Arzt ansehen - und hoffen, dass die Anzahl der unbedarft sich von Ihnen vertreten lassender Ärzte geringer ist als Sie annehmen.
Das Risiko, dass ein Patient, nachdem er im laufendem Quartal eine ambulante Behandlung (Empfang, Anamnese, Untersuchung, Labor, Befundung, Diagnose, Beratung, Therapie, Medikation und Dokumantation) erhalten hat und damit seine Fallpauschale bereits aufgebraucht hat, ein zweites oder gar zehntes Mal seinen jeweiligen Arzt aufsucht - dieses Risiko und die damit verbundenen Kosten und das Risiko des Labor-Budgets und das Riskio des Medikamenten-Budgets - das liegt beim Arzt.
Sie behaupten der neue EBM sorge für mehr "Gerechtigkeit" und beschreiben 2 Sätze später die ungünstigte Folge der von Ihnen mitentschiedenen Honorarreform 2009 als "für manche eine Umstellung". Was man dieser Feststellung zunächst nicht ansieht, ist, dass nach insolventer Praxis der Wechsel in die Schweiz auch nur als "Umstellung" angesehen werden kann.
Als Gipfel der Selbstkritik ist Ihnen "bewusst, dass der Orientierungswert für die Honorarverteilungsverträge von 3,5 Cent nicht den von uns geforderten 5,11 Cent entspricht". Hier geben Sie eben Mal so zu, dass von Ihnen das Ziel einer seit Jahren verweigerten, angemessenen Honorierung um 31,51 % verfehlt worden ist!
Was berechtigt Sie nach einem solchen niederschmetternden Ergebnis noch am Festhalten an Ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzender der KBV? Hätte es ohne Sie noch schlimmer kommen können?
Niemals hätte ein Arzt an einem Entschluss, der uns einen Orientierungswert von 3,5001 Cent beschert, beteidigt sein dürfen!
Weitere Kommentare möchte ich Ihnen jetzt nur noch als Stichworte zumuten, auf:
"RLV als Kompromiss für eine gewisse Sicherheit der Kostenträger vor einer unbegrenzten Mengenausweitung" - aber siehe "Menge" der angegebenen Zusatzbudgets durch Fallwertzuschläge (Vergütung von qualitätsgebundenen Leistungen) und - das RLV ist ein Budget reinsten Wassers.
"besonders förderungswürdige Leistungen", "Zuschläge" - alles Ausbesserungen weil es an allen Endes fehlt, schön wäre eine besonders förderungswürdige Grundversorgung.
"Die RLV haben übrigens den Vorteil ... der immer wieder geforderten Kalkulations- und Planungssicherheit" - mit klaren Zahlen in die Unterversorgung, die Akkord-Therapie und dann in die Insolvenz.
"historischer Honorarzuwachs" - kein weiterer Kommentar.
Mit freundlichen Grüßen
und zur Zeit noch ohne Ausweg (eine eventuelle Reduzierung meiner Verluste im September 2009 auf maximal 15 % sind auch kein fester Rettungsanker)
Wolfgang Sigel
Donnerstag, 18. Dezember 2008
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