Freitag, 30. Januar 2009

Freie Ärzteschaft Aufruf Februar 2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sieben Forderungen umreißen das, wofür wir Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Wochen und Monaten aktiv und mit unseren Patienten gemeinsam kämpfen müssen!
Vertreter von elf ärztlichen Berufs- und Fachverbänden waren in der vergangenen Woche auf Einladung der ‚Freien Ärzteschaft’ in Berlin zusammengekommen, um Strategien und Forderungen für den heraufziehenden Bundestagswahlkampf zu besprechen und zu formulieren. In großer Einmütigkeit wurde unter dem Titel „Diese Gesundheitspolitik macht krank“ ein Berliner Manifest (http://www.freie-aerzteschaft.de) formuliert, das in diese sieben Forderungen mündet:
1. Wir fordern die Ärzteschaft zur Einigkeit auf.
2. Wir fordern die Ärztinnen und Ärzte auf, politisch aktiv zu werden.
3. Die Ärzte werden den politisch verursachten Mangel deutlich machen.
4. Das beste Gesundheitssystem der Welt ist in akuter Gefahr. In keinem anderen Land gibt es einen vergleichbaren ungehinderten Zugang zu Fach- und Hausärzten.
5. Die Dumping-Preise in der neuen Gebührenordnung müssen sofort durch faire Preise für alle Leistungen ersetzt werden.
6. Gesetzlich verordnete Leistungsbegrenzungen und Pauschalen schaden unseren Patienten.
7. Der Ausverkauf des Gesundheitswesens an Gesundheits-Heuschrecken durch die schwarz-rote Koalition muss gestoppt werden.
Aufbauend auf diesem Forderungskatalog müssen wir vielfach aktiv werden durch Pressearbeit, Informationskampagnen und Veranstaltungen. Wir können und dürfen den politisch gewollten Niedergang der flächendeckenden wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung nicht hinnehmen! Und wir fordern mit größtem Nachdruck eine glaubwürdige Garantie für unsere Unabhängigkeit in ärztlicher Freiberuflichkeit, die zwingend auch die Freiheit des Arzt-Patienten-Verhältnisses und die Therapiefreiheit einschließt.
Das alles muss abgesichert werden durch ein faires und transparentes Versorgungssystem, in dem die Kostenerstattung als mindestens gleichwertige Säule neben dem Sachleistungssystem stehen muss.
Machen wir mobil! Denn gemeinsam werden wir unschlagbar sein! Deshalb merken Sie vor:
1. Gesundheitspolitischer Aschermittwoch
der Freien Ärzteschaft
25. Februar 2009, ab 13.00 Uhr
Festhalle Ohligs in Solingen.

Martin Grauduszus
Präsident
Hans-Peter Meuser
1. Vizepräsident
Freie Ärzteschaft e.V.
Bergstraße 14
40699 Erkrath
Tel.: 02104 138 59 75
Fax: 02104 44 97 32
http://www.freie-aerzteschaft.de
http://www.gesundheitswahlkampf.de
http://www.stoppt-die-e-card.de
http://www.zulassungsverzicht.de
http://www.die-krankheitskarte.de
http://www.es-ist-unrecht.de
http://www.honorarluege.de
mail@freie-aerzteschaft.de

Freitag, 23. Januar 2009

Arzt in Deutschland anno 2009

Niederlassungsberatung, mein "Praxis-Pilot"

Sehr geehrte junge Ärztinnen und Ärzte in Deutschland!
Entscheiden Sie sich!

Auch wenn ich erst seit zehn Jahren „selbstständiger Vertragsarzt“ (die Definition dieses Begriffes wird sich aus dem Zusammenhang dieses Aufrufes ergeben) bin, möchte ich nicht erst in 30 Jahren in vor Weisheit strotzenden Memoiren meine Erfahrungen an Sie weitergeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie sind in Gefahr. Unser Beruf ist in Gefahr.
In den letzten Jahren haben Sie im Studium der Humanmedizin enormes medizinisches Wissen angehäuft.
Sie haben sich immer wieder selbst geprüft und Sie haben sich immer wieder prüfen lassen.
Sie haben immer mehr Qualifikationen erworben.
Und dann haben Sie erste Erfahrungen gesammelt, haben eine erste Sicherheit erworben in der Anwendung von medizinischer Theorie, von Diagnostik, von Therapie und Sicherheit im gewissenhaften Umgang mit den Menschen, um die es eigentlich geht: Den Patienten.
Was auch immer Ihr Motiv dafür war, diese schwere Ausbildung auf sich zu nehmen, nun glauben Sie sich fast alle am Ziel.

Sie sind Arzt.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte da eine wichtige Einschränkung vornehmen.

Sie sind Arzt in Deutschland.

Das ist etwas anderes als Arzt in Schweden, in der Schweiz, den USA oder Australien.
Der Wert Ihrer Qualifikationen, der Wert Ihrer Arbeit wird hier anders geschätzt.

Lassen Sie es mich Ihnen erklären:

Mehr oder weniger haben Sie wahrgenommen, dass die Ärzte aus den Krankenhäusern gestreikt haben, für bessere Arbeitsbedingungen, für menschlichere Arbeitszeiten, für gerechtere Entlohnung.

Mehr oder weniger haben Sie wahrgenommen, dass die niedergelassenen Ärzte zu Tausenden auf den Strassen waren, für Bürokratieabbau, für bessere Honorare, für Therapiefreiheit, gegen Regresse usw.

Wo sind die streikenden und protestierenden Ärzte alle hin?
Ist jetzt plötzlich alles besser geworden?

Mitnichten!

Viele sind müde von der täglichen Arbeit.
Viele sind frustriert.
Viele sind wie gelähmt.
Viele sind zerstritten.
Viele haben schon längst ihre innere Kündigung abgegeben.

Viele haben sich vor Jahren mit Haus und Hof Ihrer Praxis verschrieben, haben sich in Erwartung der Sicherung Ihrer beruflichen und privaten Existenz zu bestimmten „vertragsärztlichen Bedingungen“ in eigener Praxis niedergelassen und hoch verschuldet, um genau dass zu sein, was Sie geworden sind: Arzt sein, für die Menschen da sein.

Ohne dass man es Ihnen mitgeteilt hat, sind viele dieser „vertragsärztlichen Bedingungen“ gekündigt worden.
Ohne dass man es Ihnen mitgeteilt hat, hat man ihre Leistungen stetig abqualifiziert, den Wert Ihrer Arbeit für teilweise überflüssig und ineffektiv erklärt und den Zufluss von Geldmitteln für diese überflüssige und unqualifizierte Leistung stetig geringer ausfallen lassen.

Zusammenfassend könnte man sagen:
Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland erfüllen nicht die Bedingungen und Erwartungen, die man an Sie hat.
Dafür werden Sie laufend bestraft. Mit Regressen, mit noch mehr Bürokratie, mit Zwang zur Teilnahme an völlig überflüssigen, teils minderwertigen, oft zeitlich aufgemotzten Seminaren und Fortbildungen, mit einem an Intransparenz und Widersprüchen nicht zu überbietendem Abrechnungssystem, mit noch mehr Kontrolle.

Der größte Dorn im Auge der Gesundheitspolitik ist die kleine, schnell erreichbare, zuwendungsorientierte und effektiv problemlösende Einzelpraxis.

Der größte Dorn im Auge der Gesundheitspolitik ist der freie, seinem im Studium der Medizin erworbenem Wissen und seinem Gewissen verplichtete, schwer steuerbare Arzt.

Das größte Problem in diesem Gesundheitssystem sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Sie, Ihr tägliches Handeln und Tun, Ihre Profession, Ihr Engagement, Ihre Arbeitskraft, Ihr Können, sind zur Projektionsfläche von Staat, Politikern, Krankenkassen und Gesundheitswissenschaftlern geworden.

Nun erwarten Sie zurecht Hilfe.
Sie erwarten einen Aufschrei aus den eigenen Reihen.
Sie erwarten Unterstützung für Ihre Leistung.
Zuallererst mal von dem Mann, den wir an unsere Spitze gewählt haben, von Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Hoppe.
Oder von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Oder von den Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern vor Ort.
Oder von den ärztlichen Verbänden, allen voran vom Hartmannbund.
Oder von den Fachverbänden.
Oder vom Hausärzteverband.

Nichts!
Keine Gegenwehr!

Hier bin ich in meinen Ausführungen an einen ganz entscheidenden Punkt angelangt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Unser Beruf hat von jeher Begehrlichkeiten und Ängste geweckt.
Eine sorgsam ausgeklügelte Sozialgesetzgebung, ein komplexes System der Selbstverwaltung und hohe Hürden und enge Grenzen für die ärztliche Berufsausübung haben diese Begehrlichkeiten und Ängste, egal von welcher Seite, jahrzehntelang in Ihre Schranken gewiesen.

Nun aber werden wir alle Zeuge einer völlig neuen Dimension von Einflussnahme und Begehrlichkeiten.

Lag in der Vergangenheit der größte manipulative Einfluss auf die Ärzteschaft bei der Pharmaindustrie oder falsch verstandenem wissenschaftlichen Ehrgeiz, so betreten nun andere Spieler die Bühne.
Konnte sich der einzelne Arzt den manipulativen Einflüssen der Pharmaindustrie und der Wissenschaft zumindest noch so weit entziehen, dass er seine wirtschaftliche Existenz durch diese Entscheidung nicht aufs Spiel setzte, so erlebt der Arzt jetzt eine völlig neue Qualität und Dimension der Manipulation.
Diese Art der Manipulation ist sehr viel subtiler.
Diese Art der Manipulation ist sehr viel tief greifender.
Diese Art der Manipulation ist sehr viel radikaler.
Diese Art der Manipulation lässt dem Arzt keine Wahl.

Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird die Möglichkeit, sich zu entscheiden, gar nicht eingeräumt.
Kodieren Sie nicht nach ICD 10, können Sie nicht abrechnen.
Sammeln Sie nicht Fortbildungspunkte, können Sie nicht abrechnen.
Halten Sie sich nicht an den EBM, können Sie nicht abrechnen.
Machen Sie kein QM, können Sie demnächst nicht mehr abrechnen.
Machen Sie keine DMP, können Sie zwar abrechnen, machen aber immer weniger Umsatz.
Verschreiben Sie „zuviel“, müssen Sie dafür bezahlen, verschreiben Sie „zu wenig“ bekommen Sie einen Bonus.
Lassen Sie nicht die e-card in die Praxis, werden Sie nicht abrechnen dürfen.
Ärzte, die sich nicht "integrieren" lassen, werden bald nichts mehr abrechnen können.

Diese Art der Manipulation nennt man "Qualität".
Und diese Art von "Qualität" hat ihren Preis:
Ärzte, die hier nicht mitmachen, verlieren ihre Existenz.

Die private Gesundheitswirtschaft steht schon in den Startlöchern, die gesetzgeberischen Änderungen sind wie für sie gemacht.
Die privaten Krankenversicherungen liebäugeln angesichts der Risiken ihrer Branche auch schon mit den Segnungen der Kassenmedizin.

Staatliche Manipulation unter Umgehung rechtsstaatlicher Bedingungen?
Der Staat nutzt geschickt die Zwänge und Rahmenbedingungen der Sozialgesetzgebung aus.
Er tut noch viel mehr.
Er setzt das Prinzip der Gewaltenteilung in der Sozialgesetzgebung völlig außer Kraft.
Staatliche Manipulation erfolgt geradewegs über die Einrichtungen der Selbstverwaltung.
Legislative, Exekutive und Judikative
BMG, Parlament, KV und Kassen, Sozialgerichtsbarkeit.
Erst durch diese Institutionen, erst durch den Missbrauch dieser Institutionen in einem gesetzgeberischen Kontext, der sich über die verfassungsrechtlich garantierten Rechte und Pflichten aller Beteiligten stellt, kann ein Zustand der Steuerung und Kontrolle hergestellt werden, der die Manipulation des einzelnen Arztes und der Arzt-Patienten-Beziehung überhaupt erst erlaubt.
Wenn diese Gewaltenteilung aufgehoben wird, und die gegenwärtige Gesundheitspolitik ist nichts anderes als eine breit angelegte Aktion zur Gewaltenverschmelzung von Staat und Körperschaften, dann sind der Manipulation des ärztlichen Berufes und der Arzt-Patientenbeziehung Tür und Tor geöffnet.
Weitere Tragik.
Wenn die „4. Gewalt“, die Presse der Bundesrepublik Deutschland, nicht in der Lage ist diesen Zustand zu analysieren, zu kommentieren und zu kritisieren und sich statt dessen vor den Karren des BMG und der Gesundheitsindustrie spannen lässt, dann ist die Manipulation nahezu perfekt.
Wohl in keinem anderen Land dieser Erde, das von sich behauptet eine „Demokratie“ zu sein, werden Ärzte soviel manipuliert, ohne das darüber öffentlich oder privat gesprochen wird.
Die Drohung des Gesetzgebers, den kollektiven Ausstieg der Ärzte aus diesem Vertragsarztsystem mit einer 6-jährigen Verbannung zu belegen, ist in Stein gemeißelter Skandal, aber noch lange nicht der Gipfel.
Der ist erst erreicht, wenn die Veröffentlichung der Anzahl "berechtigter Überweisungen" oder "berechtigter Krankenhauseinweisungen" oder "unnützer Rezepte" zum neuen, eigentlichen Qualitätskriterium der Praxen schlechthin ernannt wird.



Hier sind wir an den Punkt angelangt, der mich sprachlos macht, der mich verzweifeln lässt.
Erwarten Sie keine Vernunft.
Erwarten Sie keine Hilfe.
Erwarten Sie keinen Aufschrei.
Erwarten Sie keine Unterstützung.

Hier fehlt etwas.
Hier versagt etwas.

Der Arztberuf in Deutschland ist zum Spielball der Politik, von Bürokraten und Technokraten geworden.
Auch in den eigenen Reihen.
Die ärztlichen Institutionen und Organisationen in Deutschland sind zum aktiven Helfer oder passiven Zuschauer dieses Spiels geworden. Ein Kokkettieren mit Macht, Stellung, Geld und Eitelkeit darf dabei nicht ausgeschlossen werden. Fehlendes Verständnis ebenfalls.

Ein neuer (alter?) kategorischer Imperativ für ärztliches Handeln in Deutschland ist nicht in Sicht.

Bis dieser nicht gefunden ist, möchte ich Ihnen davon abraten in Deutschland den Beruf des Arztes zu ergreifen.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Steffen Kroll
Facharzt für Allgemeinmedizin Naturheilverfahren www.freie-aerzteschaft.de

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Leserbrief zum Kommentar von Dr. Köhler KBV

Dr.Köhler: "Chance genutzt" - und 31,51 % verspielt

Antwort auf den Kommentar von Herrn Dr.Köhler zur Honorarreform im Deutschen Ärzteblatt vom 12.12.08

Offener Brief an Herrn Dr.Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV

Bezug: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=62739

Sehr geehrter Herr Dr.Köhler,

am 12.12.08, also nachdem jeder niedergelassene Arzt sein RLV erhalten hatte und auch nachdem jeder niedergelassene Arzt die Auswirkung der Honorarreform auf sein Einkommen 2009 verstanden hatte, haben Sie noch den Mut einen solchen Kommentar zu veröffentlichen.

Viele persönliche Gespräche, die kritische Presse und sogar die allgemeine Presse berichten über katastrophale Auswirkungen der Honorarreform 2009. Statt einer Einkommensverbesserung gibt es für viele Ärzte Honorarverluste die zumindest in Einzelfällen bis hin zur akuten Existenzvernichtung führen können. Bei einem Umsatzrückgang von 20-40 % lassen sich viele Praxis nicht mehr rentabel führen und gleichzeitig ist damit auch der Wert der Praxis auf Null gesunken. Ganze Arztgruppen (z.B. Anaesthesisten in Bayern) wollen aus Protest gegen eine nicht mehr kostendeckende Honorierung ab dem 1.1.09 bis auf weiteres die Arbeit einstellen.

Wie Sie sicher schon ahnen, bin auch ich von den negativen Folgen der Honorarreform 2009 betroffen. Ich bin HNO-Arzt in Einzelpraxis und seit dem 01.06.2005 niedergelassen. Ein Einnahmeverlust von 18,34 % zum Vorjahresquartal kann ich durch Verzicht auf eigenes Einkommen nicht ausgleichen und ob meine Bank, nach "dem Tal der Tränen" und der jetzt eingetretenen "Verbesserung", noch Vertrauen in eine Trendwende meiner Situation hat, kann ich nur erhoffen.

Eine vorläufige Mitteilung über meinen Honorarverlust ab dem 01.01.09 erhielt ich am 02.12.08! Eine unverantwortlich kurze Zeitspanne um den von diesen Zahlungen Abhängigen (Praxisinhabern) noch irgendeine Reaktionsmöglichkeit auf einen Honorarverlust von z.B. 18,34 % zu geben: Personal, Banken, Anschaffungen, Steuerberater - sie hatten uns eine (lange überfällige) Einkommensteigerung zugesagt!

Jetzt zurück zu Ihrem Kommentar. Wenn ich von der Realität meiner oben angeführten Angaben nicht völlig überzeugt wäre, müßte ich bei der Lektüre annehmen, ich stünde mit meinem Problem so ziemlich allein dar oder Einkommensverluste beträfe nur eine Randgruppe, womögich nur Ärzte mit eigenem Verschulden. In Ihrem Kommentar "Chance genutzt" ist alles recht gut gelaufen, wir (Sie) können zufrieden sein, es gibt nur "für manche eine Umstellung". Diese Aussagen können nur mit einem hochgradigen Realitätsverlust des Kommentators erklärt werden. Und für einen hochgradigen Realitätsverlust gibt es in Ihrem Text gleich noch weitere Beispiele.

"Die unerträgliche Budgetierung . . . ist abgeschafft." - Mir liegt ein Schreiben mit meinem Regelleistungsvolumen für 2009 vor - eine Zahl, eine Obergrenze, ein Budget!!! Wenn ich dieses Regelleistungsvolumen (in € und Ct) überschreite, erwartet mich eine Vergütung von 3% Vorwegabzug geteilt durch die Ansprüche aller Ärzte mit Überschreitung ihres jeweiligen Regelleistungsvolumens. Das könnte eine fürstliche Honorierung bedeuten (falls nicht eine Obergrenze festgesetzt wurde). Aber immer wenn in den letzten 15 Jahren bei Honorarfragen der Konjunktiv im Spiel war (siehe Konvergenzvolumen) könnte auch, viel wahrscheinlicher, ein Entgeld nahe Null herauskommen.

Ein Reizwort, die sogenannte "morbiditätbedingte Gesamtvergütung", haben Sie in Ihrem Kommentar vermieden, aber direkt im Satz nach der "Abschaffung" der Budgets beschreiben Sie diese neue Errungenschaft. "Wenn die Bevölkerung künftig mehr ärztliche Leistungen braucht, bekommen Ärzte und Psychotherapeuten dafür auch mehr Geld." Mir ist bekannt, dass Sie damit das Entgeld für das bisher noch nicht fertig berechnete individuelle Kostenrisiko einer versichterten Person im laufenden Jahr meinen, welches dann abhängig von der Kostenentwicklung im Vergleich zu den Vorjahren für das nächste Jahr dann ggf. einen Aufschlag, aber ebenso einen Abzug erhalten kann. Durch diese Rechenoperation erhält die Gesamtvergütung das irreführende Adjektiv morbiditätsbedingt.

Diese Behauptung kann man nur als leicht durchschaubaren Versuch der Augenwischerei für einen unbedarft Ihren Kommentar lesenden Arzt ansehen - und hoffen, dass die Anzahl der unbedarft sich von Ihnen vertreten lassender Ärzte geringer ist als Sie annehmen.

Das Risiko, dass ein Patient, nachdem er im laufendem Quartal eine ambulante Behandlung (Empfang, Anamnese, Untersuchung, Labor, Befundung, Diagnose, Beratung, Therapie, Medikation und Dokumantation) erhalten hat und damit seine Fallpauschale bereits aufgebraucht hat, ein zweites oder gar zehntes Mal seinen jeweiligen Arzt aufsucht - dieses Risiko und die damit verbundenen Kosten und das Risiko des Labor-Budgets und das Riskio des Medikamenten-Budgets - das liegt beim Arzt.

Sie behaupten der neue EBM sorge für mehr "Gerechtigkeit" und beschreiben 2 Sätze später die ungünstigte Folge der von Ihnen mitentschiedenen Honorarreform 2009 als "für manche eine Umstellung". Was man dieser Feststellung zunächst nicht ansieht, ist, dass nach insolventer Praxis der Wechsel in die Schweiz auch nur als "Umstellung" angesehen werden kann.

Als Gipfel der Selbstkritik ist Ihnen "bewusst, dass der Orientierungswert für die Honorarverteilungsverträge von 3,5 Cent nicht den von uns geforderten 5,11 Cent entspricht". Hier geben Sie eben Mal so zu, dass von Ihnen das Ziel einer seit Jahren verweigerten, angemessenen Honorierung um 31,51 % verfehlt worden ist!

Was berechtigt Sie nach einem solchen niederschmetternden Ergebnis noch am Festhalten an Ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzender der KBV? Hätte es ohne Sie noch schlimmer kommen können?

Niemals hätte ein Arzt an einem Entschluss, der uns einen Orientierungswert von 3,5001 Cent beschert, beteidigt sein dürfen!

Weitere Kommentare möchte ich Ihnen jetzt nur noch als Stichworte zumuten, auf:

"RLV als Kompromiss für eine gewisse Sicherheit der Kostenträger vor einer unbegrenzten Mengenausweitung" - aber siehe "Menge" der angegebenen Zusatzbudgets durch Fallwertzuschläge (Vergütung von qualitätsgebundenen Leistungen) und - das RLV ist ein Budget reinsten Wassers.

"besonders förderungswürdige Leistungen", "Zuschläge" - alles Ausbesserungen weil es an allen Endes fehlt, schön wäre eine besonders förderungswürdige Grundversorgung.

"Die RLV haben übrigens den Vorteil ... der immer wieder geforderten Kalkulations- und Planungssicherheit" - mit klaren Zahlen in die Unterversorgung, die Akkord-Therapie und dann in die Insolvenz.

"historischer Honorarzuwachs" - kein weiterer Kommentar.

Mit freundlichen Grüßen

und zur Zeit noch ohne Ausweg (eine eventuelle Reduzierung meiner Verluste im September 2009 auf maximal 15 % sind auch kein fester Rettungsanker)

Wolfgang Sigel

und noch mal RLV, RLV, RLV, ....

Frielingsdorf Newsletter
Ausgabe 12/2008
Inhaltsverzeichnis
1. Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?
2. Honorarreform 2009: Berechnung des RLV
3. Honorarreform 2009: Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen
4. Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?
5. Jahresgespräche nützen der Praxis und dem Team!
6. Heimärztliche Versorgung: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 119b SGB V
7. Veranstaltungs-Tipps von und mit Frielingsdorf Consult
8. Obligatorisches / Disclaimer / Impressum

Liebe Newsletter-Abonnenten,
nachdem nun ein aufregendes Jahr 2008 praktisch hinter uns liegt, möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue und das zahlreiche positive und auch kritische Feedback bedanken, das wir während des letzten Jahres wieder von Ihnen erhalten haben. Der Frielingsdorf-Newsletter ist so dank Ihrer Mitarbeit zu einer informativen und kompakten Monats-Mitteilung für viele tausend Abonnenten geworden.
Auf die redaktionelle Arbeit im nächsten Jahr freuen wir uns bereits sehr, denn es wird wieder viele interessante Themen geben – soviel steht schon jetzt fest.
Vorher wünschen wir Ihnen aber erst einmal einige ruhige und vor allem erholsame Feiertage!
Herzliche Grüße
Ihr Redaktions-Team Frielingsdorf Consult


Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?
In den meisten KVen sind nunmehr die Fallwerte und damit die Regelleistungsvolumen für das I. Quartal 2009 bekannt. Bei einem Vergleich der jetzt von den KVen veröffentlichten RLV-Fallwerte mit den um extrabudgetäre Leistungen bereinigten Fallwerten früherer Jahre kommt es teilweise zu Überraschungen. Trotz des von der KBV verhandelten Mehrhonorars von bundesweit € 2,7 Mrd., von dem alle KVen in unterschiedlichem Maße profitieren, liegen in einigen KVen die RLV-Fallwerte niedriger als die Fallwerte in 2008.
Auffällig sind teilweise auch starke Abweichungen von Fallwerten zwischen den KVen. Beispiel Hausärzte: In Westfalen-Lippe liegt der hausärztliche RLV-Fallwert bei rund € 32/Fall, im benachbarten Niedersachsen hingegen bei rund 44 €/Fall – ein Unterschied von immerhin rund 27%. Der orthopädische Fallwert liegt hingegen in beiden KVen gleichmäßig bei rund € 31,50/Fall.
Die Ursachen für diese Verwerfungen liegen u.a. in den so genannten Vorwegabzügen. Die KVen ziehen von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bestimmte Beträge für die künftig zu festen Punktwerten zu vergütenden freien Leistungen (z.B. Akupunktur, Labor, Notdienste etc.) ab und legen diese zurück. Hierbei kommt es darauf an, den voraussichtlich dafür anfallenden Honorar-Betrag im voraus korrekt vorherzusagen, um sowohl spätere Finanzierungslücken als auch drohende Rückzahlungen an die Kassen zu vermeiden.
Die pikante Festlegung dieser Vorwegabzüge hat beträchtliche Auswirkungen auf die RLV-Fallwerte. In Bayern betragen die Vorwegabzüge im hausärztlichen Bereich 27%, im fachärztlichen Bereich sogar 53% der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Nur der verbleibende Betrag steht für die Regelversorgung zur Verfügung.
Immerhin: Praxen mit besonderer Spezialisierung oder einem besonderen Versorgungsauftrag können bei der KV einen Antrag auf Fallwerterhöhung stellen.

Honorarreform 2009: Berechnung des RLV
Das RLV einer Praxis ist leicht zu errechnen: Für das I. Quartal 2009 ergibt es sich aus der Multiplikation der eigenen kurativ-ambulanten Fallzahl im I. Quartal 2008 (bereinigt um evtl. Sondereffekte wie Urlaub und Krankheit) mit dem fachgruppenspezifischen RLV-Fallwert. Hierbei werden alle behandelten Fälle des Jahres 2008 berücksichtigt, nicht nur diejenigen, die bezahlt wurden.
Ein Beispiel:
Dr. A hat im I. Quartal 2008 850 Fälle behandelt. Der RLV-Fallwert seiner Fachgruppe beträgt € 40. Für das I. Quartal 2009 beträgt das RLV für Dr. A also € 34.000.
Der resultierende Euro-Wert ist die Honorarobergrenze, bis zu der im Quartal I/2009 abgerechnete Leistungen zum vollen Punktwert (rund 3,5 Cent) vergütet werden.
Es ist nun keineswegs notwendig, dass Dr. A im Quartal I/2009 auch wieder 850 Fälle behandelt. Wenn er sein RLV mit der Behandlung von nur 800 Fällen füllen kann, dann erhält er trotzdem das volle Honorar. Eine Veränderung der Fallzahl im Jahr 2009 hat also auf das RLV des Jahres 2009 keine Auswirkungen. Vermutlich wird jedoch das RLV des Jahres 2010 auf den Fallzahlen des Jahres 2009 aufgebaut, so dass ein Schleppeffekt entsteht.
Bei Neugründungen, die nicht auf einen Vorjahreswert zurückgreifen können, wird die fachgruppendurchschnittliche Fallzahl zugrunde gelegt. Bei sehr fallzahlstarken Praxen kommt es ab einer 2008er-Fallzahl von 150% des Fachgruppendurchschnittes zu RLV-Abstaffelungen: Für die 2008er-Fälle, die die genannte Grenze überschreiten, wird für 2009 dann nicht mehr der volle Fallwert zugestanden.
Aussicht auf Erhöhung des RLV haben stark wachsende Jungpraxen oder Praxisinhaber, deren Fallzahl im Jahr 2008 aufgrund von Krankheit oder Urlaub unnatürlich niedrig lagen. Auch eine Praxisaufgabe in der näheren Umgebung kann ggf. zu einer Erhöhung des RLV führen.

Honorarreform 2009: Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen
Das RLV einer Gemeinschaftspraxis ist die Summe der arztbezogen ermittelten RLV der beteiligten Partner. Gemeinschaftspraxis oder MVZ verfügen also über ein fusioniertes Gesamt-RLV. Vorteil: Wenn ein Partner sein RLV nicht ausnutzt, kann dies mit Leistungen eines anderen Partners gefüllt werden.
Fachgleiche Gemeinschaftspraxen erhalten zudem einen 10%igen Zuschlag auf die Grund-/Versichertenpauschalen und einen ebensolchen auf die RLV. Dies gilt wohl auch für standortübergreifende Gemeinschaftspraxen.
Da die RLV bekanntlich arztbezogen errechnet werden (nicht praxisbezogen) ist mit Fallzahl stets der "Arztfall" gemeint (nicht der "Behandlungsfall"). In der Einzelpraxis sind Arzt- und Behandlungsfälle identisch – nicht so in der Gemeinschaftspraxis. Behandelten in 2008 zwei Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis einige Patienten gemeinsam, so wurden aus jedem dieser Behandlungsfälle zwei Arztfälle generiert. Sofern eine solche Doppelbehandlung für die KV in der Abrechnung des Jahres 2008 klar erkenntlich war, erhält eine Gemeinschaftspraxis also ein u.U. spürbar höheres RLV für 2009.

Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?
Zum Thema Teilröntgen sind über die Jahre schon unzählige Rentabilitätsberechnungen vorgelegt worden. Nun lohnt sich eine entsprechende Betrachtung unter RLV-Bedingungen erneut.
Zur Verfügung stehen maximal € 5/Fall: In einer Praxis mit 1.000 Fällen also € 5.000/Quartal. Bei einer Vergütung von rund 200 Punkten pro Aufnahme (eine Ebene) und einem Punktwert von 3,5 Cent ergibt sich ein Honorar von € 7 pro Aufnahme (eine Ebene). Ein Röntgen-RLV von € 5.000 reicht also in der Tausend-Scheine-Praxis für 714 Aufnahmen pro Quartal (= 55 Aufnahmen in der Woche).
Dem EBM2000plus lag ursprünglich eine ganz andere Kalkulation zugrunde. Die KBV kalkulierte damals für ein konventionelles Röntgengerät eine Auslastung von 80%. Die anfallenden Praxiskosten wurden so auf rund 2.480 Aufnahmen pro Quartal umgelegt und entsprechend niedrig pro Aufnahme vergütet.
Ergebnis:
Nur wenn sich mindestens drei Praxen zusammenschließen, kann die ursprüngliche EBM-Kalkulation erreicht werden. Der Betrieb eines Röntgengerätes ist damit für eine Einzelpraxis mit GKV-Schwerpunkt endgültig nicht mehr rentabel.

Jahresgespräche nützen der Praxis und dem Team!
Die Zeit um den Jahreswechsel wird gerne für so genannte Jahresgespräche mit den Angestellten genutzt. Absicht solcher Gespräche ist die Mitarbeitermotivation. Was kann jede Angestellte dazu beitragen, dass die Praxis ihre Unternehmensziele erreicht?
Es ist Chefsache, die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten anzusprechen, den Mitarbeiterinnen ein Feedback zu geben und gleichzeitig eine Richtung vorzugeben.
Im Rahmen solcher Gespräche können Sie mit einzelnen Mitarbeiterinnen oder auch mit dem gesamten Team auf das vergangene Jahr zurückblicken und Ziele für das nächste Jahr festlegen. In der Arztpraxis wird es in erster Linie darum gehen, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung oder Steigerung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse zu vermitteln und diese Argumente gegebenenfalls in Erinnerung zu bringen.
Im Gruppengespräch können erfahrene Chefs die Gruppendynamik nutzen: Gemeinsam freut man sich leichter, lässt sich vielleicht auch von der motivierten Kollegin mitreißen. Einzelkritik gehört dagegen in Einzelgespräche.
Das typische Jahresgespräch dauert 1-2 Stunden. Damit das Gespräch gut läuft, müssen Sie vorbereitet sein. Sie müssen wissen, welche Problembereiche Sie mit welchem Ziel ansprechen wollen, wo Sie die Stärken und Schwächen sehen, welche Ziele Sie anpeilen und wo Sie kritisieren wollen.
Diese Fragen gehören in ein Jahresgespräch:
• Wurden die Pläne des letzten Gesprächs umgesetzt (Protokoll!)?
• Was hat sich seitdem getan?
• Sind Sie zufrieden mit den Leistungen der Mitarbeiterin, ist sie zufrieden mit ihrer Arbeitssituation?
• Sind Sie und die Mitarbeiterinnen mit dem Arbeitsklima, der Praxisatmosphäre und der Arbeitsverteilung im Team zufrieden?
• Welche Erwartungen haben Sie aneinander?
• Gibt es Veränderungsbedarf, z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, neue Kompetenzen oder organisatorische Änderungen am Arbeitsplatz?
• Welche Ziele wird die Praxis im nächsten Jahr umsetzen?
Am Abschluss des Gesprächs stehen konkret messbare Vereinbarungen, z. B. Festlegung von zukünftigen Aufgaben oder Definition von Verhaltensweisen, die geändert werden sollen. Wichtig ist, dass Sie in einem stichwortartigen Protokoll alles Wichtige festhalten.
In einem guten Gespräch ist Zuhören ebenso wichtig wie Reden.
Quelle: Helmuth C. Roider; www.vitamed.de

Heimärztliche Versorgung: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 119b SGB V
Der § 119b SGB V ist zum 01.07.2008 neu gefasst worden (ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen). Danach können stationäre Pflegeeinrichtungen einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf, der anhand von konkreten Beispielen belegt werden muss, Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat die zuständige kassenärztliche Vereinigung zur Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in Pflegeeinrichtungen Verträge nach Satz 1 anzustreben. Kommt ein solcher Kooperationsvertrag nach Satz 1 nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zugang des Antrags der Pflegeeinrichtung bei der KV zustande, ist die Pflegeeinrichtung vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen.
Soll die Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten in den Einrichtungen durch einen in mehreren Pflegeeinrichtungen angestellten Arzt erfolgen, ist der angestellte Arzt selbst zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten zu ermächtigen. Das Recht auf freie Arztwahl der Versicherten in der Pflegeeinrichtung bleibt selbstverständlich unberührt. Der in der Pflegeeinrichtung tätige Arzt ist bei seinen ärztlichen Entscheidungen nicht an Weisungen von Nichtärzten gebunden. Er soll mit den übrigen Leistungserbringern eng zusammenarbeiten.
Daraus ergeben sich für die oftmals suboptimale heimärztliche Versorgung neue Perspektiven. Ziel der Vorschrift ist, die Schnittstellen Hausarzt <-> Facharzt bzw. Hausarzt <-> Pflegepersonal – zu verbessern. Auch erhofft man sich durch die Einbindung eines Heimarztes unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Es liegen, aufgrund der Tatsache, dass die Regelung erst seit dem 01.07.2008 in Kraft ist, keinerlei praktische Erfahrungen vor. Es ist davon auszugehen, dass größere Heimträger diese Anträge kurzfristig stellen werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Halbjahresfrist wird der Antrag vor den Zulassungsausschuss kommen, der der Ermächtigung wahrscheinlich zustimmen müssen wird.
Ein Vorteil für den Heimarzt ist, praktisch wie ein Niedergelassener zu agieren, aber das wirtschaftliche Risiko nicht tragen zu müssen. Der Nachteil ist sicherlich, dass er über die ausgesprochene Ermächtigung lediglich die Heimbewohner behandeln darf.
Auswirkungen für niedergelassene Ärzte werden dann spürbar sein, wenn der niedergelassene Arzt einen großen Teil seiner Patienten in Heimen versorgt. Diese Ärzte könnten aber im Rahmen der primären Sicherstellung durch die KV möglicherweise entsprechende Kooperationen ausarbeiten und gegebenenfalls eine Budgeterhöhung erreichen.
Durch die eingeführten Flexibilisierungen des Vertragsarztänderungsgesetzes sind hier grundsätzlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufsträger denkbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Ärzte diese neue Gestaltungsmöglichkeit annehmen.
Quelle: Rechtsanwältin Dr. Annette Bäumer, Fachanwältin für Medizinrecht, HWH Rechtsanwälte, Köln

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23. - 27. März 2009, in den Räumen der IHK Köln
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Mai 2009, in den Räumen der IHK Köln
Praxiserfolg mit System – Die Arzthelferin als leitende Kraft: Praxismanagerin (IHK)
04. - 08. Mai 2009, in Köln
IGeL-Erfolg mit System - Fortbildung IGeL-Manager/In
17. - 19. Juni 2009, in Köln
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