Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Vorsitzender Dr. med. S. Scholl
Weiherstr. 1, 56593 Horhausen, Tel.: 02687 / 2022
Fax: 02687 / 742, Email: Dr.S.Scholl@gmx.de
www.ww-aerztenetze.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit der Bekanntgabe der neuen Regelleistungsvolumina für 2009 haben die meisten Kollegen erkennen müssen, dass es trotz der versprochenen Mehrvergütung, scheinbar zu einem deutlichen Honorardefizit kommen wird.
Anbei übersenden wir eine Berechnungstabelle, die Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihr Gesamthonorar für 2009 zu berechnen. Es handelt sich dabei um eine von Dr. Pfeifer zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle. Wir fordern alle Kollegen auf, für sich diese Musterberechnung durchzuführen.
Wir sehen hier deutlichen Handlungsbedarf. Die Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. hat aus diesem Grunde für den 17.12.2008 eine außerordentliche Delegiertenversammlung angesetzt. Die Delegierten aller Einzelnetze werden hier nach Möglichkeiten zur Gegenwehr und Abhilfe suchen. Bitte unterstützen Sie Ihre Delegierten, in dem Sie Ihre Meinung bekunden und den Netzvorständen mitteilen, welche Auswirkungen der neue RLV auf Ihre Praxis hat.
Wir empfehlen allen Mitgliedern der Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V. Widerspruch gegen den Bescheid der KV einzulegen.
Das Netz Gebhardshain hat hierzu einen Vordruck entworfen. Diesen können Sie natürlich nach belieben abändern und umformulieren. Er dient nur als Hilfestellung für die fristgemäße Einreichung des Widerspruches. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides.
Dr. S. Scholl
Vorstandsvorsitzender Kooperation Westerwälder Ärztenetze e.V.
Widerspruch gegen den Bescheid über das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals I/2009
Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,
sehr geehrte Frau Dr. Ultes-Kaiser
sehr geehrter Herr Dr. Siegert,
hiermit lege ich / legen wir form- und fristgerecht Widerspruch ein gegen den Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals I/2009.
Begründung:
Das uns zugestandene Regelleistungsvolumen und die aufgeführten Qualifikationszuschläge bedeuten für meine/ unsere Praxis nach einem Vergleich mit den letzten Quartalsabrechnungen nach dem derzeit gültigen EBM 2008 einen Mindererlös für die gleiche geleistete ärztliche Tätigkeit mit massiver Bedrohung von Arbeitsplätzen und der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in gleicher Qualität wie bisher. Eine finanzielle Entlastung ist nicht erkennbar, ebenso wenig wie die avisierte Planungssicherheit für die Praxis. Eine Anhebung der Vergütung ist bei Zugrundelegung der Abrechnungszahlen der vergangenen Quartale entgegen den vollmundigen Presseveröffentlichungen nicht erkennbar und wird durch den Ansatz des begrenzenden RLV auch unmöglich gemacht.
Der Unterfinanzierung der ambulanten hausärztlichen Versorgung wird weiter Vorschub geleistet.
Die Systematik der Qualifikationszuschläge stellt die bisher geltende Rechtslage auf den Kopf. Zur Erreichung der vorgegebenen Zuschlagsprodukte aus Fallzahl des Vorjahres und qualifikationsgebundenem Zuschlag je Fall wird dem einzelnen Arzt eine Abrechnungsfrequenz der qualifikationsgebundenen Einzelleistung abverlangt, die den bislang definierten Vorgaben der Wirtschaftslichkeitsprüfung in keiner Weise entsprechen und in der Realität auch nicht zu erfüllen sind. Mehr noch, die hier geforderten Abrechnungsfrequenzen erfüllten bis vor kurzem den Tatbestand der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit und wären von Seiten der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung gekürzt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Datum :
Freitag, 5. Dezember 2008
RLV 2009 - Westerwälder Ärztenetze planen Gegenmaßnahmen
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